Immer wieder wird die Frage gestellt, ob man einen Motorradreifen reparieren darf.
Hier eine gültige Aussage dazu:

Reifenreparatur

Der Gesetzgeber hat in den Richtlinien des § 36 StVZO die Rahmenbedingungen für eine Reifenreparatur festgelegt.
Grundsätzlich gilt für eine Reifenreparatur, dass der ausführende Betrieb für eine fachgerechte Reparatur des Reifens die volle Haftung zu übernehmen hat. Der Reifen muss vor einer möglichen Reparatur hinsichtlich seiner Reparaturfähigkeit beurteilt werden. Neben der Beurteilung des eigentlichen Reifenschadens sind die Rahmenbedingungen des Gesetzes zu beachten.
Eine Warmvulkanisation des Reifens zu Reparaturzwecken ist beim Motorradreifen zulässig, solange der Schadensort in den mittleren 75 % der Lauffläche liegt. Die Reifenkanten und die Seitenwand des Reifens, ist nicht instandsetzungsfähig.
Eine Kaltvulkanisation mittels Reparaturstopfen ist auch beim Motorradreifen zulässig, solange es sich um eine Stichverletzung des Reifens handelt und der Durchmesser der Beschädigung nicht mehr als 6 mm beträgt.
Zusätzlich zu diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen sind aber eine Reihe von anderen Richtlinien zu beachten.
Hier sind insbesondere die technischen Richtlinien der Reifenhersteller und der Fahrzeughersteller zu beachten.
In den meisten Fällen verbieten die Fahrzeughersteller aus Sicherheitsgründen die Instandsetzung des Reifens oder verweisen zumindest auf die alleinige Haftung des instandsetzenden Betriebes. Aus Sicht der meisten Reifenhersteller ist eine Instandsetzung ebenfalls nicht zu empfehlen, da die Reifen nach einem Reifenschaden einen möglicherweise nicht kalkulierbaren inneren Schaden erlitten haben können und somit eine fachgerechte Reparatur nicht mehr möglich ist. Aus Sicherheitsgründen wird auch hier zum Austausch des Reifens geraten.
Ergänzend zu diesen Richtlinien sind die WdK Richtlinien des „Wirtschaftsverbandes der Kautschukindustrie“ mit heranzuziehen.
Sollte trotz dieser gerechtfertigten Einschränkungen eine Reparatur geprüft werden, sind die Angaben des Reparaturmittelherstellers zu beachten. Je nach Reparaturmittel können hier Einschränkungen beim Geschwindigkeitsindex, Schadensart oder Schadensgröße eine Reparatur technisch unmöglich machen.
Aus den obigen Einschränkungen heraus, möchte auch der Autor den Ratschlag geben, einen beschädigten Reifen sicherheitshalber gegen einen neuen Reifen auszutauschen und von einer Reparatur eines Motorradreifens abzusehen.

Quelle: http://www.iphpbb.com/foren-archiv/4...-12399-42.html