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05.07.2018, 11:02 #11
AW: ...darf ich Euch "Geili Miley" vorstellen?
Ich finde Blinker bei Umbauten am schönsten, wenn sie überhaupt nicht zu sehen sind bzw nicht auffallen. Da gibts heute so wunderbar kleine LED-Dinger die dazu auch noch richtig hell sind.
Grüße,
Detlev
„Verzweifle nicht, wenn Du kein Profi bist. Ein Amateur hat die Arche gebaut, Profis die Titanic.“
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05.07.2018, 11:32 #12
AW: ...darf ich Euch "Geili Miley" vorstellen?
Sehr schick!
Nur ein Hnweis, der Aufkleber auf dem Nr. Schild kann Dir richtich Probs
bringen... Verfaelschung eines amtl Dokuments...
Mir iss wurschrtViele Grüsse
Juergen
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05.07.2018, 12:24 #13
AW: ...darf ich Euch "Geili Miley" vorstellen?
Ja, das letzte Bild schreit förmlich nach der roten Kelle.
Ist genau so ein schöner Köder für eine Verkehrskontrolle, wie blaue Standlichtlampen...Gruß Frank
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05.07.2018, 15:36 #14
AW: ...darf ich Euch "Geili Miley" vorstellen?
Gefällt mir bis auf wenige Details die hier schon genannt wurden, sehr gut. Die Farbkombi Gelb und Mattschwarz finde ich sehr gelungen.
Gruß Michel
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05.07.2018, 20:32 #15
AW: ...darf ich Euch "Geili Miley" vorstellen?
Nun, ich dachte, der könnte mit dem vorderen Teil des Motors mit den senkrechten alublanken Linien und dem Schwarz dazwischen verwandt sein. Aber sieht etwas zu stylisch aus. Bis ich was Passenederes find lass ich den dran. (der war nicht billig)
das Vorherbild sieht kaum Anders aus als da "Jetzt"....auf dem ersten Blick so gut wie gleich...aber nur auf dem esrten Blick. Ich stell sie aber rein...zum selber urteilen.
Ochsenaugen!....ja, auf das wirds wohl drauf aus laufen...die Klassische Form passt wohl am Besten....mal sehen....eilt ja nicht.
Die Benzinfilter könnten weg ja. Noch dazu weil der Tank innen vor nicht all zu langer Zeit neu beschichtet wurde.
Nach so einer hab ich ne Weile gesucht. Einen Tick zu groß.... aber mir gefällts
Nun, beim Baujahr 1993 gibts eine Vorschrift wie weit die Blinker auseinander sein müssen. Wenn ich die nötigen Abstandshalter an den Lampenhalter mache sieht das in meinen Augen ätzend aus. Aber mit schwarzen Ochsenaugen mit dunklen Gläsern kann ich mich anfreunden
WISST ihr das 100%ig??.... oder ist das eine Vermutung?
WEIL.... ich führe zur Vorsorge in meiner Mopedjacke ein Schreiben (eine Kopie) der Staatsanwaltschaft bei mir, in dem in genau dieser Sache erklärt wird, dass es sich um keine Straftat handelt weil .... Kurzform: Zitat: .bla bla bla....dass nur die EU-Flagge überklebt wurde. bla bla...Das D- Kennzeichen ist für die Zuordenbarkeit erhalten geblieben. ...bla bla.......Letztendlich wurde nur ein dekoratives Element (EU-Flagge) durch ein anderes Element (BMW-Emblem) ersetzt...bla bla....da die EU-Flagge auf einem PKW keinen besonderen Bestandsschutz genießt ( Paragraf...bla bla....usw.
ABER....Ich kann ja nachfragen. Mein Cousin ist "Staatsdiener"... der wird mir das klären.Geändert von yello (06.07.2018 um 06:03 Uhr)
Gruß Ritsch
"NICHTS auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand, denn jedermann ist überzeugt dass er genug davon habe"
(Rene Descartes)
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05.07.2018, 20:43 #16
AW: ...darf ich Euch "Geili Miley" vorstellen?
Stumpf ja
Viele Grüsse
Juergen
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05.07.2018, 21:05 #17
AW: ...darf ich Euch "Geili Miley" vorstellen?
so hab ich die R100 letztes Jahr im Herbst erworben:
Gruß Ritsch
"NICHTS auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand, denn jedermann ist überzeugt dass er genug davon habe"
(Rene Descartes)
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05.07.2018, 21:21 #18
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AW: ...darf ich Euch "Geili Miley" vorstellen?
Hi Ritsch,
sehr, sehr schön - könntest du mir einen Link für die Tasche schicken?
Thanx Rolf
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05.07.2018, 21:35 #19
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05.07.2018, 22:12 #20
AW: ...darf ich Euch "Geili Miley" vorstellen?
Das ist keine Vermutung, sondern eine Tatsache, zwar keine große, aber es kann halt dazu führen, dass Du irgendwann mal angehalten und zur Kasse gebeten wirst.
Eine Urkundenfälschung, im Sinne des § 267 StGB, liegt nicht vor, da in diesem Falle die Buchstaben oder Zahlen nicht unkenntlich gemacht wurden und der Erklärungsinhalt daher nicht verändert wurde.
Jedoch könnte ein Kennzeichenmissbrauch gem. § 22 I Nr. 3 StVG vorliegen. Ist wohl auch eine Auslegungssache.
Totsicher ist jedoch, dass gemäß bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog, Tb-Nr. 810100, Dein hinteres amtl. Kz. nicht den Vorschriften entspricht. Kostenpunkt 10 Kröten in die Staatskasse…Gruß Frank
Auspuffgewinde / Hülse Reparatur
10.06.2024, 11:07 in Mechanik