3.25-19 Gel.B & 4.00-18 Trial auf R100RT

JNE

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Moin zusammen,

habe eben bei meiner alten R100RT festgestellt, dass die Wahlweise die Dimension 3.25-19 Gel.B & 4.00-18R Trial eingetragen hat. Also einmal vorne ohne Geschw. index und einmal hinten mit dem Geschw.Index R.

Kannte ich bis jetzt nur von den kleinen Boxern (R45).

Heißt dass, das ich jetzt z.Bspl ein paar Heidenau K60 (die haben "T") aufziehen kann? Da habe ich noch ein paar Neue rumliegen.

Kapiert das dann noch die Rennleitung & der TÜV?

Hat jemand damit Erfahrung.
 
Moin,
habe eben bei meiner alten R100RT festgestellt, dass die Wahlweise die Dimension 3.25-19 Gel.B & 4.00-18R Trial eingetragen hat. Also einmal vorne ohne Geschw. index und einmal hinten mit dem Geschw.Index R.

{...}

Heißt dass, das ich jetzt z.Bspl ein paar Heidenau K60 (die haben "T") aufziehen kann? Da habe ich noch ein paar Neue rumliegen.

Kapiert das dann noch die Rennleitung & der TÜV?
Das "Gel.B" kenne ich nicht. /Edith sagt, dass da nicht "Gel.B." steht sondern "Gel.Ber." und das heisst dann wohl "Geländebereifung".

Generell: Solange der Geschwindigkeitsindex und, wichtig bei der RT, der Tragfähigkeitsindex stimmt, und solange Du keine andere Marken- oder Typenbindung eingetragen hast, sollte das kein Problem sein.

Geschwindigkeitsindex: "T" ist auf 190 km/h beschränkt, das könnte bei der RT gerade noch mit einem Winterreifen-Aufkleber im Cockpit gehen (wobei ich die Gesetzeslage in D schon lange nicht mehr kenne).

Tragfähigkeitsindex: Sofern Deine RT bis 440 kg zugelassen ist (das entsprechende Papier gibt es bei BMW auf Anfrage), brauchst Du einen Tragfähigkeitsindex von 50 = 190 kg vorne, und 64 = 280 kg hinten.
 
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Das mit den Geschwindigkeitsindex und Tragfähigkeitsindex ist mir bekannt.

Meine Frage ist, wie ich mit den alternativen Eintragungen umgehen kann.

Einen Gelände-, oder Trialreifen mit einer Geschwindigkeit bis 210km/h (Geschw.Index "H") wird es damals wohl nicht gegeben haben.
 

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Heißt dass, das ich jetzt z.Bspl ein paar Heidenau K60 (die haben "T") aufziehen kann? Da habe ich noch ein paar Neue rumliegen.
Da müßte auch der Satz "Bei Ausrüstung mit Geländebereifung für eine Höchstgeschwindigkeit unterhalb der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ist ein Hinweis im Sichtbereich des Fahrers anzubringen" stehen, beim alten Fahrzeugbrief iirc auf der dritten Seite. Damit solltest du keine Schwierigkeiten bekommen.

Vor vielen Jahren, als der Metzeler Enduro 3 in 100/90-19 und 4.00-18 zu haben war, habe ich das bei meiner 82er RT nachtragen lassen. Dafür habe ich einen zweiten Satz Räder, der derzeit mit K60 in 100/90-19 und 120/90-18 besohlt ist.

K60 in 3.25-19 und 4.00-18 wird wohl nix, den K60 Scout (K60 Scout und K60 sind verschiedene Reifen!) gibt es in 4.00-18. K67 in 3.25-19 und 4.00-18 würde gehen, die haben auch Geschwindigkeitsindex T.

Grüße
Hans
 
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Sodele, war beim TÜV.

Da ist wohl der Schreibkraft bei Erstellung des neuen Briefes die Lust ausgegangen, und hat den letzten Absatz im neuen Brief (dunnemols 1993) unter Bemerkungen einfach weggelassen.

Wird jetzt im Rahmen der neuen HU wieder ergänzt.

Habe heute gleich meine Heidenau (3.25-19 & 4.00-18) montiert. ;)

Anbei ein Brief mit vollständigen Bemerkungszeilen. ;;-)
 

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Es ist die 81er. Sonst hätte es ja erst keine Frage gegeben.

Ich habe dann in meinem Fundus an Briefen mittlerweile mehrere gefunden, bei denen noch der erste und somit komplette Brief(eintrag) vorhanden ist.

BTW... bei den meisten (meiner!!) Briefen einer 1000er zwischen 1977 und 1984 ist keine Option auf Gelände-, Trialreifen eingetragen.

Manche haben es, manche nicht!

Nach welchen Regeln BMW das damals gemacht hat, ist für mich nicht nachvollziehbar.....

Hat da evtl. jemand 'ne Idee? ?(
 
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Dann laß bei der 81er auch gleich die ZGM auf 440 kg erhöhen, wenn die schon mal beim Schreiben sind. Das Papier dazu findest du im Umrüstungskatalog in der Datenbank.
 
Das mit den Geschwindigkeitsindex und Tragfähigkeitsindex ist mir bekannt.

Meine Frage ist, wie ich mit den alternativen Eintragungen umgehen kann.

Einen Gelände-, oder Trialreifen mit einer Geschwindigkeit bis 210km/h (Geschw.Index "H") wird es damals wohl nicht gegeben haben.

Solange zu den Ziffern 22 und 23 keine Marken- und Profilbindung angegeben ist, kannst Du jeden Reifen der zugelassenen Abmessungen fahren. Auch gemischt. Ausnahme sind reine Geländesportreifen der Kennzeichnung „Not For Highway Servive / Use“ bzw NHS.

Ich denke, BMW hat damals noch versucht individuelle Kundenanfragen in den Produkten zu verwirklichen. Man kannte die Stammkunden und wollte sie zufriedenstellen. Heute verordnet das Marketing den Produkten blödsinnige Eigenschaften und redet den Kunden ein, dass sie die unbedingt brauchen. Zugegeben - mit großem Erfolg.
 
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Hallo Frank,

etwas off topic, trotzdem dazu eine Frage:

im Fahrzeugschein (GS 92) steht:
„ziff. 22 u 23 Nur: Michelin T 66 TL bzw T 66 XTL m ABE Ausn.Gen. : WW. Vorderer Diagonalreif. In Verbind. M. Hinteren Radial-Reif. „

Den seligen T 66 gibst schon lange nicht mehr, ich war schon mit Anakee, Tourance, Mitas.... bei der HU; warum sagt da keiner was? Die schauen nur nach Dimension, Profil und Geschwindigkeitsindex. Selbst Mischbereifung ( v. Mitas, h. Tourance) ging kommentarlos durch!

Grzß aus dem Taubertal

Ecke
 
Hallo Frank,

etwas off topic, trotzdem dazu eine Frage:

im Fahrzeugschein (GS 92) steht:
„ziff. 22 u 23 Nur: Michelin T 66 TL bzw T 66 XTL m ABE Ausn.Gen. : WW. Vorderer Diagonalreif. In Verbind. M. Hinteren Radial-Reif. „

Den seligen T 66 gibst schon lange nicht mehr, ich war schon mit Anakee, Tourance, Mitas.... bei der HU; warum sagt da keiner was? Die schauen nur nach Dimension, Profil und Geschwindigkeitsindex. Selbst Mischbereifung ( v. Mitas, h. Tourance) ging kommentarlos durch!

Grzß aus dem Taubertal

Ecke

Das kannte ich jahrelang auch so. Nie haben die Graukittel etwas zur Mischbereifung mit Radialreifen hinten gesagt. Dann plötzlich müssen die eine Schulung gehabt haben und wollten eine Reifenfreigabe sehen. Eine Mischbereifung aus Diagonalreifen ist ja ohne weitere Freigabe erlaubt, dafür gibt es ja keine Marken bzw. Profilbindung.

Seit es den TKC70 gibt, will ich die Mischbereifung von Michelin nicht mehr haben. Den T66 hab ich genau einmal gefahren - das war wirklich der letzte Mist.
 
Hat jemand zufällig eine Reifenfreigabe für den Conti TKC70 für eine R80RT (Bj.1983)? Auf der Continentalwebsite und hier in der DB habe ich keine gefunden und muss aber morgen zum TÜV
 
Hat jemand zufällig eine Reifenfreigabe für den Conti TKC70 für eine R80RT (Bj.1983)?
Wozu das denn? Die Vorderreifengröße 100/90-19 hat BMW im Umrüstungskatalog freigegeben, laß die OHNE Fabrikat eintragen, falls noch nicht geschehen. Dann kannst du alles draufmachen, was vorn 100/90-19 oder 3.25-19 und hinten 4.00-18 ist.
 
Wozu das denn? Die Vorderreifengröße 100/90-19 hat BMW im Umrüstungskatalog freigegeben, laß die OHNE Fabrikat eintragen, falls noch nicht geschehen. Dann kannst du alles draufmachen, was vorn 100/90-19 oder 3.25-19 und hinten 4.00-18 ist.[/QUOTE

Okay, was genau soll ich mir eintragen lassen? Bei mir im Schein steht „Reifenfabrikatsbinding gem. Betriebserlaubnis beachten“.
Wo soll ich denn die Betriebserlaubnis und den BMW-Umrüstkatalog herbekommen?
Ich habe Bedenken, dass der Graukittel wegen der Bereifung Stress macht. Und bei Conti steht für den TKC70 keine Freigabe für die R80RT…
 
Wo soll ich denn die Betriebserlaubnis und den BMW-Umrüstkatalog herbekommen?
Amtlich anerkannte Sachverständige (und damit auch die "Graukittel") können diese Dokumente beim KBA einsehen.

Und den Umrüstkatalog findest du in der Datenbank.
 
...Bei mir im Schein steht „Reifenfabrikatsbinding gem. Betriebserlaubnis beachten“...

Das hatten wir/ich schon mal: ich bei einer 88er R 65 Mono.

Laut schriftlicher Mitteilung von BMW gab's zu der Zeit - die Deine ist ja von 1983 - bei keiner BMW eine Reifenfabrikatsbindung.

Im Brief / EU-Zulassungsbescheinigung Teil II stand das auch nicht drin.

Irgendwann / irgendwie hat sich dieser Textbaustein durch irgendeine "schlaue" Zulassungsbehörde im Rahmen einer automatisierten Texterstellung in den Schein / EU-Zulassungsbescheinigung Teil I verirrt.

Zutreffend ist das nicht. Gute Prüfer wissen das.

Werner )(-:

PS: Vergleichbarer Blödsinn findet sich im Thread-Titel. Einen Reifen namens Gel.B hat's von Metzeler tatsächlich gegeben; aber ausschließlich in 3.25-18. Gel.B war die Abkürzung für "Gelände Bundeswehr". Das war der Reifen für die 125er Bundeswehr-Hercules. Bei den "kleinen" Boxern stand der als Alternative für's Vorderrad ab Werk in den Papieren; zusammen mit dem 4.00-18 Trial für hinten. Irgendein "Textverarbeiter" muss daraus mal eine entsprechende Eintragung für die "großen" Boxer gemacht haben obwohl's den Gel.B nicht in 19" gegeben hat.
 
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Okay, was genau soll ich mir eintragen lassen?
für eine R80RT: * z.15.1: a.gen. 100/90-19 57 S *

Bei mir im Schein steht „Reifenfabrikatsbinding gem. Betriebserlaubnis beachten“.
Zu diesem Unsinn gibt's hier im Forum genug Lesestoff.

Ich habe Bedenken, dass der Graukittel wegen der Bereifung Stress macht.
Dann such dir einen kompetenteren Graukittel.

Und bei Conti steht für den TKC70 keine Freigabe für die R80RT…
Wozu auch, ist überflüssig und wäre für Conti nur Geldverschwendung.
 
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Ich danke Euch für Eure Hilfe. Und entschuldigt die vielen Fragen, aber das hat auch seinen Grund. Ich habe vor sehr laner Zeit mal echt schlechte Erfahrungen bei der HU erlebt. Das möchte ich hier nicht ausführen, um Euch Euer Urvertrauen nicht ins Wanken zu bringen.
Seit dem heißen die "amtlich anerkannte Sachverständigen" bei mir Graukittel und und seit 25 Jahren habe ich nur noch Werkstatt-HU machen lassen.
Nun bin ich aber umgezogen, habe keine Werkstatt meines Vertrauens mehr und muss eine HU machen...

Nach der Arbeit bin ich dann einfach mal hingefahren. Vor mir nur ein Roller. Okay, Kiste abgestellt und schauen, was passiert. Und kritischer Blick auf den eigenen Hobel... Dann gehen die Zweifel los... Stösselstangenschutzrohrdichtungen leicht inkontinent. Mist, was gäbe ich jetzt für ein paar Tropfen Bremsenreiniger, Lappen und 30 Sekunden unbeobachtet sein. Den Mangel könnte ich schnell beheben. ABE´s für Stoßdämpfer, Stahlflexbremsleitungen... Habe ich... irgendwo sauber abgeheftet und garantiert nicht dabei...Umbau Bremsanlage mit nur einer Stahlflexbremsleitung und einem Verteiler am vorderen Schutzblech zu den zwei Bremsen..ABE? Teilegutachten? Eher nicht. Oh, man, das kann ja was werden...

Es fühlt sich zunehmend an wie ein Zahnarzttermin; nur mit dem Gefühl, dass eine fein-leckere Wurzelbehandlung auf dem Programm steht. Mist, gleich ist er mit dem Roller durch.
Noch kann ich den geordneten Rückzug antreten...noch ist nichts passiert. Der Fluchtreflex setzt ein.

Aber den Moment habe ich wohl verpasst. Jetzt bin ich fällig. Jetzt gibt es kein Zurück mehr. Und er kommt auch gleich zur Sache. Rahmennummer stimmt mit der in dem Schein überein (als wenn das meine Sorge wäre...), Fernlicht, Abblendlicht, Blinker. "Jo, geht." Hupe? Doppelhorn, kommt aber nur die Hälfte raus. "Reicht." Nun fangen die Sorgen an... Bremslicht! Jetzt muss ich wohl kämpfen, weil Treckerrücklicht mit gelben Bremslicht. Bin innerlich schon am diskutieren (StVZO §52 Abs. 2 und Übergangsregelung § 72 und und und). Aber einzige Reaktion: "Geht.". Wow!

"Fahr mal einen Meter vor und bremse nur vorne!" "Geht". "Und jetzt nur hinten!" "Geht auch. Reicht."

Aber das dicke Ende kommt ja noch. Aufbocken auf den Hauptständer ist gewünscht. Hups, jetzt fängt der Ärger an. Ja, jetzt schnell irgendwas reden. "Hauptständer ja nicht zwingend erforderlich; habe ich aber." Aufbocken kein Problem (Abbocken aber durch die TKC70 und dem Profil eine Tortour und mit ungewissem Ausgang...). Und dann kniet er sich hin und widmet sich den Reifen. Ich habs gewusst. Jetzt gibt´s Stress.

DOT ist okay. Und dann die Frage: "Im Schein steht 3.25S19 und 4.00S18. Auf den Reifen 100/90-19 und 4.00/18. Ist das identisch?". "Ja, klar. Das ist total das gleiche! Können wir auch gerne eintragen?! " "Nee, muss nich. Diese blöde Zoll/Zentimeterumrechnungen. Immer blöd. Wäre gut, wenn Du nächstes Mal ein Papier mitbringen könntest, auf dem steht, dass das das Gleiche ist." "Klar, mache ich."

"Na, dann mache ich mal ein Klebchen drauf. Und zahlen ist dann drinnen."

Ich bin begeistert! Wurzelbehandlung erfolgreich überlebt. Ich danke für die mitfühlende Behandlung durch den "amtlich anerkannten Sachverständigen". Und nächstes Jahr habe ich eine Wurzelbehandlung mit der anderen Kuh. Aber jetzt weiß ich ja, zu wem ich gehen kann...
 
Dirk, so einen ähnlich gnädigen Prüfer hatte ich auch mal. ;)

Der hat deswegen seinen Job verloren. :pfeif:
 
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