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Thema: R80G/S Umbau auf 40er Bing
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17.05.2021, 12:52 #21
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17.05.2021, 15:25 #22
AW: R80G/S Umbau auf 40er Bing
Ich glaube, daß dabei die Rahmen aber dickwandiger waren.
Da ist ne bessere Gabel sicher nicht falsch
Nur , wenns original bleiben soll ?
Muss jeder für sich entscheiden.
Gruß, Axel
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18.05.2021, 11:34 #23
AW: R80G/S Umbau auf 40er Bing
Ich hatte eine 82er G/S. Der Fallertumbau war 1000 ccm unter Beibehaltung der 800er Köpfe. Dadurch gab es etwas mehr Leistung als 50 PS. Die G/S neigten zum Hochgeschwindigkeitspendeln, ich persönlich hatte mit 90 kg keine Probleme. Aber der BMW Fallert in Achern hat mir so um 1987 herum mitgeteilt, dass mit der Seriengabel keine Leistungserhöhung vom TÜV durchgewunken wird. Deswegen auch die Drosselung über den verengten Ansaugkanal mit verbessertem Drehmoment. Die Maschine machte sehr schnell Männchen.
Ob das jeder Prüfer in Deutschland gleich sah? Und ob das heute noch für einen Prüfer relevant ist? Keine Ahnung. Aber ich wollte zumindest vorwarnen.
Grüße aus Baden, blauer Himmel mit Quellwolken, Sonne und 14°C. Noch
HubertZwei Boxer sind Keiner zuviel!
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23.05.2021, 18:18 #24
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AW: R80G/S Umbau auf 40er Bing
Hallo allerseits,
was Hubert sagt, trifft - zumindest ein Stück weit - auch auf meine G/S zu. Welche Gabel bei mir montiert ist, weiss ich nicht: Woran erkenne ich das?!? Aber es ist die Doppelscheibenbremse der R65 verbaut (daher auch die orschinol-Gabelbrücke mit zusätzlichen Distanzhülsen). Meine G/S wurde 1989 von Fallert mit dem 1000 ccm - Satz aufgerüstet, aber mit den von Hubert beschriebenen Reduzierringen im Ansaugtrakt, sodass sie weiterhin 50 PS hatte. Die Reduzierringe kamen erst in den 90ern heraus, und damit wurden dann 60 PS eingetragen.
Wir hatten hier im Forum ja schon einige Diskussionen über die Sinnhaftigkeit der Verstärkung der Vorderradbremse bei Leistungssteigerung. Jetzt sind wir bei der Gabel: Hat das in diesem speziellen Fall etwas miteinander zu tun?
Grüße
MartinGeändert von mkr (23.05.2021 um 18:20 Uhr)
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23.05.2021, 20:11 #25
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24.05.2021, 07:35 #26
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AW: R80G/S Umbau auf 40er Bing
Hallo Rainer,
was hältst Du für ein Gerücht? Das ist mir jetzt nicht klar.
Aus dem alten Kfz-Brief ist ersichtlich, dass die G/S mehrere Jahre mit dem 1.000er-Fallert-Satz, aber mit 50 PS gefahren wurde (hat mir übrigens der damalige Besitzer auch so bestätigt: 60 PS war in den 80ern versicherungstechnisch die nach oben offene Klasse, und das war seinerzeit relativ teuer). Die Reduzierringe hat dann einer seiner Nachbesitzer entfernt, und dann wurden 60 PS eingetragen.
Grüße und schönen Pfingstmontag
Martin
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24.05.2021, 07:53 #27
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AW: R80G/S Umbau auf 40er Bing
Es gab mit Sicherheit schon immer Prüfer die mit Halbwissen um den BMW Baukasten mehr als 50 PS eingetragen haben.
Die 50 PS vom Fallert hatten nix mit der 50 PS Versicherungs-Klasse zu tun, sondern schlicht und Ergreifend den Grund das BMW mehr für den Rahmen nicht frei gegeben hat.
Das hätte im Fall der Fälle ganz Böse und Dicke für solche Firmen zurück kommen können.
Wenn ein Privatmann das mit einem Prüfer seines Vertrauens hin bekommt ist das was ganz anderes.
Wieso das heute mit dem Power-Kit vom 7R geht, keine Ahnung.
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24.05.2021, 09:08 #28
AW: R80G/S Umbau auf 40er Bing
Martin,
- das es die Ringe erst in den 90er gab
- das 60PS in irgendeiner Form legal waren
- bis 60PS hat selbst BMW nichts gegen eine einfache Scheibenbremse (siehe andere Modelle bzw. Umrüstkatalog)
- ob für heute bestehende Umrüstungen auf 1000cc, mit mehr als 50PS, alles mit Rechten Dingen zuging, bezweifle ich.Gruß RaineR
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24.05.2021, 09:12 #29
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AW: R80G/S Umbau auf 40er Bing
Mit der Herstellerfreigabe bis 50 PS und einem Leistungsgutachten des 1000er Satzes mit 50 PS ist der Eintrag in die Papiere eher eine Anbauabnahme als eine Einzelabnahme. Der TÜV legt beides zu seinen Unterlagen und kann im Zweifelsfall darauf verweisen.
Mit einer Leistungssteigerung auf > 50 PS übernimmt entweder
- Der Prüfer im Rahmen einer Einzelabnahme die Verantwortung, ggf. mit weiteren Auflagen betreffs Bremse, Höchstgeschwindigkeit, Reifenbindung, ...
- oder es wurde ein entsprechendes Gutachten im Auftrag Dritter (z.B. 7R) für einen bestimmten Umbau erstellt. Dieses Gutachten bezieht sich meist auf serienmäßige Fahrzeuge ohne weitere Änderungen und legalisiert logischerweise keine andere Art der Leistungssteigerung.
- Vorgehensweise wie oben ==> „Anbauabnahme“
Eine Einzelabnahme der Leistungssteigerung dürfte allgemein die weitaus höchste Hürde darstellen, weil am Ende der Prüfer bzw. dessen Arbeitgeber dafür „haftet“. Völlig verweigern kann der TÜV eine solche Abnahme nicht. Aber er kann den Umfang der Abnahmeprüfung „prohibitiv“ hochschrauben, z.B. Fahrten mit Höchstgeschwindigkeit auf einem geeigneten Testgelände.
Erfolgreiche Einzelabnahmen leiten nicht automatisch ein „Gewohnheitsrecht“ für Wiederholungen ab. Schon gar nicht bei anderen Prüfern oder gar anderen TÜVs._______________________
Grüße, Frank
R80GS, 3/88
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24.05.2021, 09:39 #30
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