Reifen R 100 RS BJ. 83

Hi,

war gerade auf der Michelin-Seite. Da gibt es eine "Service-Information" für die 75/5; 6; 7 über die Road Classic.

In der Fußnote steht: "Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung am Fahrzeug vor..."

Den genauen Wortlaut kann jeder selber nachlesen:

KLICK MICH!


Musste mich selber mal zitieren. Dann folgendes:

Habe gerade noch einmal mit Michelin telefoniert. Die Auskunft jetzt, der Reifen muss nicht eingetragen werden. Das macht sich auch in der Service-Information in der Art und Weise bemerkbar, dass in der Bescheinigung vom Anfang des Jahres explizid geschrieben steht, dass die montierten Reifen nicht mit der Zulassungsbescheinigung übereinstimmen und dass es deswegen einer Überprüfung bedarf. In der aktuellen Bescheinigung vom August diesen Jahres wird mitgeteilt, dass eine Änderung vorliegt aber auf Grund von Verlautbarungen im Verkehrsblatt sowieso das nicht geprüft werden muss.

Die Bescheinigung ist mitzuführen.

(Der genaue Wortlaut kann unter KLICK MICH nachgelesen werden. Das ist auch die Bescheinigung, die mitgeführt werden muss.)

Das ist doch mal eine Aussage!
 
Musste mich selber mal zitieren. Dann folgendes:

Habe gerade noch einmal mit Michelin telefoniert. Die Auskunft jetzt, der Reifen muss nicht eingetragen werden. Das macht sich auch in der Service-Information in der Art und Weise bemerkbar, dass in der Bescheinigung vom Anfang des Jahres explizid geschrieben steht, dass die montierten Reifen nicht mit der Zulassungsbescheinigung übereinstimmen und dass es deswegen einer Überprüfung bedarf. In der aktuellen Bescheinigung vom August diesen Jahres wird mitgeteilt, dass eine Änderung vorliegt aber auf Grund von Verlautbarungen im Verkehrsblatt sowieso das nicht geprüft werden muss.

Die Bescheinigung ist mitzuführen.

(Der genaue Wortlaut kann unter KLICK MICH nachgelesen werden. Das ist auch die Bescheinigung, die mitgeführt werden muss.)

Das ist doch mal eine Aussage!

Hallo Jürgen,

die Kontaktdaten der auskunftgebenden Person bei Michelin sind Dir bekannt? Wobei das bei einer Fahrzeugkontrolle auch keinen Einfluss hat, letztendlich ist der Fahrer/Halter für das Fahrzeug verantwortlich.

Die Service Informationen sind keine amtlichen Dokumente, lediglich Empfehlungen und das steht dort auch drauf. Könnte ich auch schreiben. Es steht allerdings nicht dort, dass Reifen abweichender Bauart nicht in die Fahrzeugdokumente eingetragen werden müssen, nur Hinweise auf die bereits verlinkten Dokumente.

Aus der Diskussion bin ich jetzt raus, an meinem Statement #24 halte ich fest!
 
... Es steht allerdings nicht dort, dass Reifen abweichender Bauart nicht in die Fahrzeugdokumente eingetragen werden müssen, ...

Hallo Peter,

deine Argumentation kann ich nachvollziehen. In der aktuellen Bescheinigung von Michelin steht allerdings, dass keine Prüfung notwendig ist. Wenn aber nichts geprüft wird, was soll denn dann in den Papieren eingetragen werden?
 
In der aktuellen Bescheinigung von Michelin steht allerdings, dass keine Prüfung notwendig ist.
Nein, das steht da ausdrücklich nicht. Soweit lehnt sich kein Mitarbeiter eines Reifenherstellers aus dem Fenster, der bei Verstand ist.

Wenn aber nichts geprüft wird, was soll denn dann in den Papieren eingetragen werden?
haddemerscho

Da unsere alten Mopeds keine EU-Typgenehmigung haben, ist die Bauart B eintragungspflichtig, auch wenn die Reifengrößen sich nicht ändern. Es gibt hier die eine Fraktion, die schon mal genug mit dem Zulassungsrecht zu tun hatte, und die andere Fraktion, die da offensichtlich ein anderes Verständnis hat, neue Aspekte werden nicht mehr kommen. Damit bin ich hier auch raus.
 
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