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Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Avatar von eddiek
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    AW: Q's mit Bridgestone Reifen - neues Gesetz schreibt wieder Eintrag der Reifen vor

    Das ist schon klar , hier gehts darum , dass vormals eintragungsfreie Verbessserungen ( sofern Freigabe des Reifenherstellers vorliegt ) auf beispielsweise metrische Reifen hinten ( schleift weniger an der Schwinge) nun eingetragen werden müssen.

  2. #2
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Q's mit Bridgestone Reifen - neues Gesetz schreibt wieder Eintrag der Reifen vor

    Da wäre ich mir nicht sicher. Es scheint auch Erleichterungen zu geben. Reifenbindung adé?

    https://www.reifen24.de/info-cockpit...reifenbindung/
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

  3. #3
    Avatar von tony
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    AW: Q's mit Bridgestone Reifen - neues Gesetz schreibt wieder Eintrag der Reifen vor

    Habe den Artikel gelesen und mir ist folgendes aufgestossen: So nach dem Motto, der Reifenhersteller hat eine Menge Ahnung von seinen Produkten und haben die Eignung in zig Testfahrten nachgewiesen, was ja auch die bisherige Verfahrensweise so sinnvoll machte.

    Aber: der Prüfer ist unabhängig. Kein zusätzlicher Kommentar, bedeutet für mich, ein Prüfer der sich nur eingeschränkt mit der Materie auskennt eine das Leben schwer machen kann. Das führt dann regional zu gewaltigen Unterschieden, weil ja jeder Prüfer schalten und walten kann wie es ihm beliebt.

    Deswegen sehe ich da überhaupt keine Verbesserung. Da werden Ergebnisse aus objektiven Messungen und Fahrtests ignoriert und auf die Tagesform / Kompetenz eines Prüfers verlagert, nach dem Motto TÜV = allmächtig.

  4. #4
    343 Avatar von Luggi
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    AW: Q's mit Bridgestone Reifen - neues Gesetz schreibt wieder Eintrag der Reifen vor

    So ist bspw. bei einer reinen Abweichung des Reifenherstellers nicht automatisch eine Abnahme erforderlich, solange alle Dimensionen und Eigenschaften mit den Daten in den Papieren übereinstimmen oder diese sogar übertroffen werden. Die grundsätzlichen Maße wie Zollgröße, Abrollumfang, Breite und Querschnitt müssen also identisch sein bzw. innerhalb des vorgegebenen Spektrums der Dimensionen in der Zulassungsbescheinigung liegen.

    Ein weiterer Aspekt, der Motorradfahrer zu Gute kommen könnte, ist die Tatsache, dass Motorradreifen durch die Reifenhersteller oft als Kombination aus Vorder- und Hinterrad angeboten werden. Durch die wegfallende Orientierung an Herstellerfreigaben kann die jetzt geltende Neuregelung dazu führen, dass Mischbereifung erlaubt ist. So könnten Biker also bspw. auf der Hinterachse einen Michelin und auf der Vorderachse einen Continental Reifen fahren, sofern andere Eigenschaften der Reifen und des Fahrzeugs den Vorgaben entsprechen
    .

    Das bedeutet m.E. das z.B. ein eingetragener Road Attack 2 eintragungsfrei durch einen Road Attack 3 ersetzt werden kann.

    Der Prüfer muss nicht nur die Größe prüfen sondern auch den Reifen mit seiner Verkaufsbezeichnung. Besser ist es dann wenn er darauf verzichtet und sich nur an Größe, Dimension, Tragkraft, Geschwindigkeitsindex usw. hält.
    Es grüßt aus Stormarn
    Matthias

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