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Reifeneintragung

Das ist einer der Problempunkte an den "neuen" Fahrzeugpapieren und dieser unsäglichen Reifenthematik. In der ZB1 gibt es nur eine (die "kleinste") Reifengröße und den allgemeinen Hinweis, der auf die Betriebserlaubnis verweist. In der Praxis hat der Fahrzeughalter bei der alten nationalen Fahrzeug-Betriebserlaubnis aber gar keine Chance einzusehen, was dort steht. Völliger Mist. Bei neueren Fahrzeugen mit EG-BE gehört zum Fahrzeug ein "COC" Dokument, das auch beim Gebrauchtkauf immer dabei sein sollte, da sieht man dann als Halter auch weitere in der BE zugelassene Rad/Reifenkombinationen. Das können je nach Fahrzeug dann durchaus "viele" sein.

Graukittel und die Rennleitung haben natürlich die Möglichkeit, ABEs einzusehen.

Grüße
Marcus
 
Indem sie den Fahrzeughalter in Zweifelsfragen zu einer Prüforganisation schicken um einen Nachweis gem. §5 FZV zu erlangen, dass das Fzg. vorschriftsgemäß ist.

Ist ja prima, dann bin ich mit zwei PKW bei jeder Kontrolle ein Kandidat für die Prüfhalle. Oder muss ich diesen COC Zettel mitführen?
 
Ist ja prima, dann bin ich mit zwei PKW bei jeder Kontrolle ein Kandidat für die Prüfhalle. Oder muss ich diesen COC Zettel mitführen?

Für unsere PKW habe immer eine Kopie des COC dabei. Allein beim E46 Cabby gibt es Massen von Rad Reifenkombinationen. Von denen steht aber keine im Fahrzeugschein.

Gleiches gilt für den elektrischen Daily Drive. Da sind die Winterräder nur im COC Papier ersichtlich.
 
Hallo,

habe gerade versucht, bei BRIDGESTONE eine Freigabe für den BT46 für eine R80 R runterzuladen, keine Chance.
Mit dem Tablet kann ich eine Reifenfgöße auswählen, aber es wird keine Freigabe erstellt.
Mit dem PC kann ich nicht mal eine Reifengröße anklicken, ergo keine Freigabe.
Jedesmal "Server Error", prima Service.
Hat das schon mal jemand bei Bridgestone erfolgreich gemacht?!
Manche Größen/ Kombinationen sind eintragungsfrei, andere nicht.
Was für ein Murks mit diesen Freigaben!

Gruß Fred
 
Danke für deinen Tipp.
Aber so richtig weitergekommen bin ich auch nicht.
Es wird z. B. für ein 130er HR eine Freigabe für ein 140er angezeigt.
Und da steht auch, dass gegebenenfalls eine Eintragung erforderlich ist, gegebenenfalls. . .
Wieder so ein Wischi Waschi.
Habe sie runtergeladen und werde vor einem Kauf meinen TÜV Ing. befragen.
Der hat auch einen dicken Hals wegen dieser Geschichte.

Schönes Wochenende
Gruß Fred
 
Vielleicht noch mal in kurzen Worten, allerdings ohne Gewähr:

Reifenfreigaben der Hersteller gibt es nicht mehr! Es gibt Service-Infos ohne rechtliche Relevanz, es sind Empfehlungen.

Bei Krafträdern mit EU-BE muss die Größe, Bauart, Geschindigkeits- und Lastindex mit den Zulassungspapieren übereinstimmen, Geschwindigkeits- und Lastindex dürfen auch höher sein. Vorn und Hinten dürfen Reifen verschiedener Hersteller montiert sein. Ob das sinnvoll ist, sei dahingestellt, unsere 2-Ventiler gehören eh nicht dazu.

Bei Krafträdern mit nationaler BE, da fallen unsere Kühe darunter, müssen die montierten Reifen, durch Einzelabnahme, in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Die Reifen, die mal in die BE aufgenommen wurden, gibt 's ja in der Regel nicht mehr. Gebühren ca. 120,-€. Eingetragen kann alles werden was dem aaS sinnvoll erscheint und nicht irgendwo schleift. Bevorzugt werden allerdings Reifenkombinationen für die eine Service-Info des Herstellers vorgelegt werden kann.

Das Ganze beruht auf einem längeren Gespräch mit meinem TÜVler. Ich hoffe, dass ich alles richtig wiedergegeben habe.
 
Bei Krafträdern mit EU-BE muss die Größe, Bauart, Geschindigkeits- und Lastindex mit den Zulassungspapieren übereinstimmen, Geschwindigkeits- und Lastindex dürfen auch höher sein. Vorn und Hinten dürfen Reifen verschiedener Hersteller montiert sein. Ob das sinnvoll ist, sei dahingestellt, unsere 2-Ventiler gehören eh nicht dazu.

Verschiedene Hersteller ist in dem Moment sinnvoll wenn es den "Wunschreifen" von einem Hersteller nicht gibt.

Als ich 2016 auf Radialreifen umgebaut habe wurde von da an auch bei meiner 90S Fabrikat und Reifentyp eingetragen. Conti RA2 110/80 ZR 18 und 150/65 ZR 18. Wenn irgendwann einmal Der RA2 vom RA3 abgelöst wird fahre ich halt den 3er. Und wenn es in 10 Jahren den RA5 gibt ist ist das genauso, ohne nochmaliger TüV-Eintragung.

Das oben geschriebene gilt inzwischen nur noch für das VR. Ich merkte ziemlich schnell das der 150er ein totaler Fehlkauf war. Einfach zu breit, fuhr sich nicht gut (davon abgesehen war dieser Umbau das beste was ich in 40 Jahren an meiner 90S verändert habe :D

Ich wollte im HR einen 140/70 ZR 18 haben, nur den gab es von Conti nicht. Also wurde es der Metzeler Roadtec Z8. Vorher mit meinem aaS besprochen, er sagte: "montier den, komm vorbei, trag ich ein". Es kam dann noch besser, er hat mir diese beiden Hersteller so eingetragen das ich beide frei wählen kann. Also ich bin total zufrieden.

gruss peter
 
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Bei Krafträdern mit EU-BE muss die Größe, Bauart, Geschindigkeits- und Lastindex mit den Zulassungspapieren übereinstimmen, Geschwindigkeits- und Lastindex dürfen auch höher sein. Vorn und Hinten dürfen Reifen verschiedener Hersteller montiert sein. Ob das sinnvoll ist, sei dahingestellt, unsere 2-Ventiler gehören eh nicht dazu.

...

Hinzu kommt:
Sind mehrere Reifendimensionen genehmigt, sind auch alle Dimensionen zwischen kleinster und größter zulässig!
 
Hier müsste ich beim 130er der R 100R jedes Fabrikat im eingebauten Zustand extra eintragen lassen.
Und das obwohl ich von vier verschienen Reifenherstellern die Freigabe vorlegte.
Und da der eingetragene Conti Road Attack3 nicht mehr verfügbar muss ich den Trail Attack3 wieder neu eintragen lassen. :rolleyes:

To Felix Austria :pfeif:
 
Dann lass dir doch einfach beim nächsten mal nur die von der BE abweichende Reifengrösse und ggf's Bauart eintragen, dann bist du von der Marketingstrategie der Hersteller unabhängig. Frage an alle wäre geht das, MM?
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann lass dir doch einfach beim nächsten mal nur die von der BE abweichende Reifengrösse und ggf's Bauart eintragen, dann bist du von der Marketingstrategie der Hersteller unabhängig. Frage an alle wäre geht das, MM?
Das wollte ich ja, scheint aber nicht möglich.
Habe mich unabhängig mit zwei Prüfern darüber ausgetauscht, ist eben so -pasta. :rolleyes:
 
Dann lass dir doch einfach beim nächsten mal nur die von der BE abweichende Reifengrösse und ggf's Bauart eintragen, dann bist du von der Marketingstrategie der Hersteller unabhängig. Frage an alle wäre geht das, MM?

Was Austria macht, kann ich nicht beurteilen.
Die orientieren sich zwar viel am großen Nachbarn, kochen aber auch gern ein eigenes Süppchen.
Hier findet man jedenfalls aaS, die den Hersteller entfernen (was bei 2V auch mehr als sinnig ist).
 
Servus Fritz,

die gesetzlichen Regelungen in Österreich und Deutschland sind sicherlich unterschiedlich. Trotz genormter EU-Gurkenkrümmung!

VG :D
Guido

Ja, viel unterschiedlicher gehts nicht. ;)

Bei der Bereifung ist die R 100R halt mein Problemkind.
Und den für die schmale Felge zu breiten 140er mag ich nicht fahren.
 
Dann schmeiss doch diese "Schmalfelge" raus!!!

Nach ETRTO ist die 2.50 Felge für nen 140er gar nicht zulässig. Aber grosse Hersteller können sich scheinbar alles erlauben. Lass dir die 4.00" Kreuzspeichen Felge der 4V einspeichen und dann fährt sich deine Q genau so gut wie meine :D (hinten mit San Remo 4.25)

gruss peter
 
Peter, das bringt nur noch mehr Ärger. :pfeif:
Dann müsste ich mit viel Aufwand noch die breite Felge eintragen und dann wird wieder nur das eine montierte Reifenfabrikat eingetragen.
Bei Umstieg auf ein anderes ist wieder eine Vorführung und Eintragung notwendig.

Wenns mir zu blöd wird montier ich halt wieder den 140er und eiere durch die Kurven. :D
In meinem Alter sollte ich es eh schon gemütlicher angehen lassen. ;)
 
Peter, das bringt nur noch mehr Ärger. :pfeif:Dann müsste ich mit viel Aufwand noch die breite Felge eintragen und dann wird wieder nur das eine montierte Reifenfabrikat eingetragen. Bei Umstieg auf ein anderes ist wieder eine Vorführung und Eintragung notwendig.

Wie geschrieben habe ich 2 Fabrikate von 2 Herstellern eingetragen, und die auch noch nach belieben kombinierbar. So etwas ist also zulässig, also kann man das auch von seinem Sachverständigen einfordern. Wenn in den nächsten Jahren Pirelli nicht mit einem -Ultra-Diavolo- raus kommt, mit noch mehr Gripp, zum halben Preis und doppelter Laufleistung, ist alles okay für mich :D

Falls allgemein Interesse bestehen sollte, so sieht ein 4.00x17 Rad für die -R- aus. Ist aber nicht von mir, hat die Fa. Menze aus Hagen gebaut. Ich kann, bis jetzt, nur klassisch. Alle 3 Teile, also Nabe Speichensatz und Felge, sind original BMW Teile. Die VA-Speichen kommen von der Fa. Alpina. Das eintragen lassen ist ein Kinderspiel, ich hatte beim TüV noch nie Ärger. So ein Rad fahren vermutlich weit über 100 in ihrer Q und sind nur begeistert.

gruss peter
 

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HU bestanden :applaus:

Nachdem ich mich mal richtig in das Thema eingelesen habe und von BMW, Continental, dem ADAC und der Zulassungsstelle die Bescheinigungen, Bestätigungen etc. besorgt habe (dass bei keiner Reifenbindung auch
keine Eintragung erfolgen muss bzw. die Eintragung der Diagonal/Radial-Mischbereifung nicht zwingend ist bzw. hinfällig) bin ich wieder zur Prüfstelle.

Alle Unterlagen vorgelegt, erklärt, begründet - alles wurde interessiert gelesen und ABGELEHNT.
Laut Prüfer ist das alles hinfällig - Die Bestätigungen von den Reifenherstellern, BMW usw. wären seit 2024 hinfällig - Reifen müssen generell eingetragen werden.
Da ich in dem Moment ein wenig überrumpelt war, habe ich einen Termin zur (kleinen) Abnahme vereinbart.
Beim Rausgehen ruft mir der Prüfer dann zu - aber das Motorrad ist doch gar nicht serienmäßig (alle Umbauten zuvor bereits eingetragen und bestätigt kein Einfluss auf den Reifen) - dann müssen wir doch das große Programm mit Fahrprüfung machen.

Da fühlte ich mich dann doch ein wenig verarscht, habe meine Unterlagen gepackt und bin zu einer anderen Prüforganisation gefahren.

Ende der Geschichte, Reifen wurden mit der BE verglichen bzw.festgestellt, dass keine Reifenbindung vorliegt verglichen, für o.k. befunden - 35 Euro bezahlt und wieder mit Stempel / HU gefahren.

Ich will dem Prüfer Nr. 1 (ausgewiesener Spezialist auf diesem Gebiet) ja nichts unterstellen, aber ich hatte das Gefühl, dass dort entweder keiner so richtig weiß, wie das Thema behandelt werden muss - oder dort wurde ein neues Geschäftsmodell erkannt :bitte:
Schade, dass wir Alteisenfahrer wohl keine große Lobby mehr haben, positiv hat mich aber überrascht, dass BMW, Michelin, Continental, ADAC alle meine Anfragen innerhalb weniger Tage beantwortet haben.
 
Ich habe die Erfahrung gemacht das selbst die Prüfer nicht wissen wie die Gesetzeslage ist und wie die umzusetzen ist. Ich war letztens mit 3 Motorrädern beim TÜV. Alle mit neuen Reifen. XJ, GPz und VFR.
Alle wurden anstandslos abgenommen obwohl teils altertümliche Reifen (im unteren Begleittext) eingetragen waren.
Selbst auf explizite Nachrage sagten die Prüfer……. Reifengröße und Tragindex ist entscheidend. Alles andere interessiert sie nicht.
Ich wollte die neuen Reifen bei der VFR eintragen lassen.
Kommentar vom Prüfer…… unnötig…….
Was soll man denn da als eigentlich unwissender ”Benutzer” sagen?
 
Meine Erfahrung die ich in 53 Jahren gemacht habe ist die, dass ich eine der Prüforganisationen meide. Bei denen bin ich noch nie zufrieden vom Hof gefahren, egal wie gut mein Fahrzeug auch war.

Willy
 
Selbst auf explizite Nachrage sagten die Prüfer……. Reifengröße und Tragindex ist entscheidend.
Und ich darf ergänzen: Geschwindigkeitsindex und Bauart (Diagonal/Radial oder in seltenen Fällen Bias Belted).

Unsere Klassiker haben (fast) immer Diagonalreifen eingetragen. Solltest Du auf Radialreifen umsteigen wollen, bedarf es einer Eintragung.

Gruß,
Florian
 
Ergänzend zu meinem Beitrag #41:

Eine Zephyr 1100, bei der anlässlich der HU vor zwei Jahren, die "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" ausgetragen und durch "Reifen nur von einem Hersteller und Typ zulässig" ersetzt worden war, wurde von mir mit DUNLOP Roadsmart IV bereift.

Zunächst sollten die Reifen per Einzelabnahme eingetragen werden, eine Herstellerbescheinigung liegt vor.

Letztendlich hat der, selbst motorradfahrende, Prüfer darauf verzichtet. Vorrausgegangen war eine Beratung im Kollegenkreis, die sinngemäß zum Ergebnis führte, dass die Austragung der Reifenfabrikatsbindung genügen sollte.
 
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