Ergebnis 1 bis 10 von 10

Thema: GasGas

  1. #1
    Fahrer und Schrauber Avatar von Elmar
    Registriert seit
    15.10.2009
    Ort
    Donauwörth
    Beiträge
    4.775

    GasGas

    Hallo,
    ich hoffe, dass es hier passt.
    Bei mir steht eine GasGas, Bj. 2005.

    Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	GasGas01.jpg 
Hits:	182 
Größe:	195,4 KB 
ID:	350849

    Sie ist angemeldet und soll umgemeldet werden.
    Im Fz-Schein steht sinngemäß: Mit Ausnahmegenehmigung des RP Karlsruhe, Diebstahlsicherung kann lose mitgeführt werden.

    - Die Zulassungsstelle verlangt zur Ummeldung diese Ausnahmegenehmigung
    - Diese Ausnahmegenehmigung soll ich im Original mitführen.
    - Der Importeur sagt mir, dass er dieses Dokument zusammen mit dem Fahrzeugbrief ausgehändigt hat, es ist keine Kopie vorhanden.
    - Das Regierungspräsidium Karlsruhe vernichtet diese Unterlagen nach 10 Jahren.
    - Der Vorbesitzer konnte das Fahrzeug problemlos zulassen, obwohl er diese Ausnahmegenehmigung auch nicht vorweisen konnte.

    Was jetzt?
    Ich lese nicht Motorrad.
    Manchmal rede ich Motorrad.
    Aber am Liebsten fahre ich Motorrad!

    Elmar

  2. #2

    Registriert seit
    30.12.2014
    Beiträge
    6.383

    AW: GasGas

    Googel Ausnahmegenehmigung §38a
    _______________________
    Grüße, Frank

    R80GS, 3/88

  3. #3
    Avatar von Sledge Hammer
    Registriert seit
    14.09.2015
    Ort
    Holledau
    Beiträge
    1.654

    AW: GasGas

    Hallo,


    Da reicht doch ein Bügelschloss offiziell.

    Vg Werner
    BMWK100BMWR65BMWR80GS

  4. #4
    Fahrer und Schrauber Avatar von Elmar
    Registriert seit
    15.10.2009
    Ort
    Donauwörth
    Beiträge
    4.775

    AW: GasGas

    Zitat Zitat von FrankR80GS Beitrag anzeigen
    Googel Ausnahmegenehmigung §38a
    Da finde ich ziemlich viel Unsinn, aber nichts, was mir weiterhilft.
    Ich lese nicht Motorrad.
    Manchmal rede ich Motorrad.
    Aber am Liebsten fahre ich Motorrad!

    Elmar

  5. #5
    Fahrer und Schrauber Avatar von Elmar
    Registriert seit
    15.10.2009
    Ort
    Donauwörth
    Beiträge
    4.775

    AW: GasGas

    Zitat Zitat von Sledge Hammer Beitrag anzeigen
    Hallo,


    Da reicht doch ein Bügelschloss offiziell.

    Vg Werner
    Genau das letzte Wort ist entscheidend, "offiziell" steht das in der, leider nicht mehr vorhandenen Ausnahmegenehmigung.
    Ich lese nicht Motorrad.
    Manchmal rede ich Motorrad.
    Aber am Liebsten fahre ich Motorrad!

    Elmar

  6. #6
    Avatar von Kairei
    Registriert seit
    15.09.2016
    Ort
    Hunsrückrand
    Beiträge
    7.520

    AW: GasGas

    Moin Elmar

    nerv noch mal GasGas, da müsste doch was möglich sein. Telefonier Dich doch dort mal durch nach "oben"!
    Die haben den Schein doch hundertfach ausgegeben.

    Gruß

    Kai
    G/S Treiber,
    verflossene Liebschaften:Zündapp GTS 50, RD 350, XT 500, Laverda 10003C, Yamaha XV 550, Yamaha TR1, BMW R80/7
    Momentane Pflegefälle: Yamaha xt 660x, Ducati 750 ss (92), Kawasaki 125 Ninja


  7. #7
    Verschleißästhet Avatar von Luse
    Registriert seit
    23.04.2009
    Ort
    Saarland
    Beiträge
    8.146

    AW: GasGas

    Moin Elmar,
    frag mal deinen Tüv.
    Mir hatte der SV ein Gutachten gesvhrieben, dass ich ein Schloss mitführen muss.
    Mahlzeit
    Thomas

    Das Leben ist zu wichtig, um es ernst zu nehmen.
    Nichts ist so wichtig, daß man es ernstnehmen muß.

  8. #8
    Avatar von glowin
    Registriert seit
    20.08.2018
    Ort
    nordöstlicher Rand der Wedemark
    Beiträge
    310

    AW: GasGas

    Wir hatten das Problem mal vor vielen Jahren mit einer Doppelkolben TRIUMPH BDG 250, die serienmäßig auch kein Lenkschloss hatte. Da hatte bei der Neuzulassung der Prüfer so einen Satz in den Brief geschrieben, ˋAbweichend von den Vorschriften ist ein Bügelschloss mitzuführen´. Daraufhin wollten die Zulassungsstelle die Ausnahmegenehmigung sehen, weil Abweichend von den Vorschriften erfordert eine Ausnahmegenehmigung. Wir also wieder zurück zum TÜV-Prüfer, der hat dann einfach das ˋAbweichend von…´ ausgeXt (XXXXXX), das da nur noch stand ˋes ist ein Bügelschloss mitzuführen´. Zulassung anschließend kein Problem.

    https://primary.jwwb.nl/public/1/b/6/twn/zuigertjes.gif
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken zuigertjes.gif  
    Geändert von glowin (18.09.2024 um 09:34 Uhr)
    Gruss
    Burkhard

  9. #9
    Avatar von Qtreiber66
    Registriert seit
    26.05.2018
    Ort
    Am Rande des Ostalbkreises
    Beiträge
    7.198

    AW: GasGas

    Steht bei meiner TT 600 ebenfalls drin.
    Bedeutet lediglich, dass Du etwas zur Diebstahlsicherung mitführen musst. Kette mit Schloss, Bügelschloss, Bremsscheibenschloss, etc.

    Ehemalige straßenzugelassene Wettbewerbsmaschinen hatten meist kein Lenkschloss.

    VG
    Guido
    Geändert von Qtreiber66 (18.09.2024 um 11:55 Uhr)
    "Keep on Rockin in a free world" (Neil Young)

  10. #10
    Avatar von gb500
    Registriert seit
    05.01.2009
    Ort
    Eifel
    Beiträge
    1.454

    AW: GasGas

    Bei meiner englischen Lady steht unter #22:

    Diebstahlsicherung als loses Zubehör mitzuführen. Ausn. Gen. erteilt am xx. xx. 2007 vom Kreis Mettmann.``

    Ummeldung problemlos, Kommentar der Dame am Schalter angesichts des Baujahres ( 1957 ): "Oh, da haben Sie aber ein altes Schätzchen!"
    Gruß
    Kurt

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
OK, verstanden

Diese Website verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Falls Sie nicht einverstanden sind, können Sie die Browsereinstellungen ändern oder diese Seite verlassen. Weitere Information hier