Hi und Hallo.

Da ich keinerlei Erfahrungen habe was BMW angeht stelle ich einfach mal ein paar Fragen hier rein.

Also, ich möchte ja nächsten Monat zuschlagen und mir eine BMW kaufen §:.

Dann wollte ich anfangen kleine Modifikationen zu machen. Sitzbank, Schutzblech hinten, Lenker, Tacho.
Alles nach und nach, so wie es mein Geldbeutel erlaubt.

Frage.:
Ich dachte daran einen breiteren Lenker zu montieren mit Ochsenaugen.
Tja, wie soll ich es sagen. Was ist denn eine gute breite (Handling / Optik) und was sagt der TÜV dazu. Gibt es eine maximalbreite?

Kann ich, wenn ich die Ochsenaugen montiert habe ohne Probleme kleine EC Blinker hinten montieren ohne Stress mit dem örtlich ansässigen "jröhne Jongens" zu bekommen?

Der Rest kommt nach und nach.

:pfeif:

Im voraus schonmal Danke.

Gruß
Claus
 
Moin Moin,

bei Lenkerbreiten scheiden sich die Geister. Hängt auch viel von den eigenen körperlichen Gegebenheiten und dem Einsatzzweck ab. Bei überwiegendem Einsatz bei geringen Geschwindigkeiten hat ein breiter Lenker meines Erachtens Vorteile da sich über den breiteren Hebel das handling vereinfacht. Der schmalere Lenker hat Vorteile bei höheren Geschwindigkeiten da man sich dort nicht so in den Wind hängen muss. Hier hilft nur ausprobieren. Ich persönlich hab einen 65 cm breiten Lenker drauf der für mich ganz okay ist.

Ochsenaugen: Wenn dein Mopped vor dem 1.1.1987 erstzugelassen ist, brauchst du bei Ochsenaugen mit dem alten Prüfzeichen (K~....) keine zusätzlichen Blinker hinten. Nimmst du Ochsenaugen mit E-Prüfzeichen oder Kellermänner o. ä. brauchst du hinten zusätzliche Blinker.

Blinker mit E-Kennzeichnung sind nicht eintragungspflichtig. Sie müssen nur entsprechend den Vorschriften montiert sein. Ochsenaugen mit dem K-Prüfzeichen müssen in die Papiere eingetragen werden.

Gruß

Jogi

PS: Es werden hier sicherlich einige Sicherheitsaposteln die Empfehlung aussprechen, dass man doch sicherheitshalber hinten Blinker montieren sollte. Die Entscheidung liegt, sofern die EZ passt, aber allein bei dir. Ich möchte hier jetzt auch keine Diskussion über die Sicherheit lostreten. Dafür hat man ja den lauten Auspuff... :D :D
 
Hi !!

Grüß Dich hier !! ;-JJJ


Zu den Ochsenaugen:
Kommt auf das EZ-Datum an:

Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):

- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm
Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm - in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig

Das heißt.
- Die alten Hellas gehen ohne hinter Blinker bis EZ 31.12.1986.
- EZ ab 1.1.87 nur mit hinteren egal ob Hella oder die neuen mit 11er bzw. 11er + 12er Kennzeichnung.
- Es gibt noch neuere mit 11er + 12er Kennzeichnung aber auch die alleine nur vor EZ vor 1.1.87

Egal was der TÜV einträgt.

Eingetragen werden müssen die EG gekennzeichneten übrigens nicht.
Die Hella's schon.

Gruß
Dirk
 
Hallo Claus,

was den TÜV anbelangt: natürlich gibt's für alles Bestimmungen und Regelungen.
Was aber erfahrungsgemäß am besten funktioniert: vor einem Umbau Kontakt mit dem Graukittel (Prüfer) aufnehmen, der nachher das Moped auch tatsächlich abnehmen soll. Dazu eine Liste mit geplanten Umbauten, Skizzen und Fotos mitbringen und mit ihm durchsprechen.

Dann bekommst Du auch gleich ein Gefühl dafür, ob der dafür der Richtige ist (außerdem kannst Du ihm durch gewissenhafte Vorgehensweise eine Professionalität vermitteln, die die Abnahme dann später vereinfachen kann).
 
Hey Leute.

Vielen Dank schonmal vorab für eure schnelle und durchaus detailierte Antworten.

Dann kann ich mich ja getrost für den November auf die Suche machen und Gedanken für den Umbau schweifen lassen.

Ich wünsch euch ein schickes WE.


Gruß
Claus
 
Hallo Claus,

interessant wäre es zu wissen, in welche Richtung deine Suche geht.

Ältere 2V , letzte Modelle; Cafe Racer, R oder RT ?????

Die Welt der Qe ist ja so unermesslich vielfältig. ;)

Sollte ich das irgendwo überlesen haben, erkläre ich meine Posting hiermit für völlig überflüssig. :D
 
Original von Hofe
Original von DirkHusa
in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm
Und welche der Regeln trumpft hier?

Du kannst aber, auch wenn Dein Fahrzeug nach StVZO zugelassen war, nach EG Richtlinie verfahren.

Nimm mal folgendes Beispiel:
- Ne Honda ist mit Blinkern mit E-Prüfzeichen versehen (Blinkerabstand nach Richtlinie 93/92/EWG)
- Dir gefällen die Blinker gut und schraubst die an ne BMW mit Zulassung nach StVZO (Nimmst den Abstand aber nach 93/92/EWG)
- Zugelassene Blinker mit E-Prüfzeichen kannste ja ohne zusätzliche Abnahme verbauen.
- Frage: Welches Fahrzeug ist unsicherer ? ?(

So verfahren auch die meisten Prüfstellen.

Da aber der Bürstefix (der mit der Winkekelle) aber Geld verdienen muß könnte er Dir ans Bein pinkeln !! :oberl:

Beim Schadensfall biste trotzdem fein raus, siehe oben (Fahrzeug unsicherer -> NEIN, Vergleich Honda->BMW).

Aber besser ist es, falls du die Abstände nach EG fahren möchtest, diese eintragen zu lassen, da:

- Bürstefix will Geld und Dich belehren
- Du willst doch kein PIPI am Bein

Ich hab immer nur nen Zettel mit, indem die neuen Regeln (RICHTLINIE 93/92/EWG DES RATES vom 29. Oktober 1993) beschrieben sind.

Somit:
- Blinker mit E Prüfzeichen -> Abstände nach EG Richtlinie

Gruß Dirk :bier:
 
Immer dieser Regeldschungel!
Man sollte es machen wie früher, aber wie ich es da gemacht hab sag ich hier lieber nicht :D
 
Es gibt ja POI's für's GPS:
- für Hotels
- für Alpenpässe
- für Blitzer
- für BMW-Händler
- und, und, und

Aber wo sind die Poi's für die guten alten Bullenschleusen ? ?( :D

Dirk :aetsch: