Moin,

nur Interessenhalber: kann mir mal bitte jemand folgende für mich vollkommen unsinnige techn. Vorgabe erklären?

Konkret: > 800ccm => kein Monolever zugelassen, <800ccm Monolever zugelassen.
Nun mag es ja sein, daß mit der angesetzten Baujahresgrenze keine 1000er Monolever existiert. Da aber > 800ccm gleichzeitig das Hubraumlimit mit 1070ccm (=BBK) gesetzt wurde, sind Motorumbauten ja offenbar zugelassen. Bedeutet im Klartext R80 Stereoschwinge mit BBK geht, R80 Monolever mit BBK geht nicht!?
Muß man nicht verstehen.

Grüße,
Jörg.
 
Hi Jörg,

könnte daran liegen, dass die R80 Mono mit BBK durch ihr besseres Fahrwerk, einen zu großen Vorteil gegenüber der Stereo hätte.