R75Treiber

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Hallo Gemeinde, folgender Fall, vllt weis das jemand.

Seit 2001-2023, habe ich ne Menge historischer Fahrzeuge von 1968-1988. In „allen“ Fällen wurde aus dem §21 Gutachten das nachweisliche EZ Datum, in den bei der Zulassungstelle ausgehändigten KFZ Brief und Schein, übernommen. Bei allen dieser Fahrzeuge ist die Historie unterschiedlich, mal gab es keine alten Zulassungspapiere weil nur Offroad, mal gab es 50er Mopedpapiere, mal gab es schon einen alten KFZ Brief und Schein, also kann das für den folgenden Fall nicht von Relevanz sein.

In „einem“ Fall, jetzt am 18.03.2024, ist das EZ Datum der 01.07.1968 und die Zulassungsstelle hat als EZ das aktuelle Datum den 18.03.2024 in KFZ Brief und Schein eingetragen. Auffällig war, das die Zulassungsbeamtin überfordert war, hat tausend Fragen gestellt und ist tausend mal zu Ihrem Vorgesetzten. Die Zulassungsstelle behauptet jetzt, das wäre richtig, kann es aber nicht begründen.

Die Frage wäre jetzt, hatten alle Beamten von 2001-2023 einen Fehler gemacht oder nur in diesem einem Fall :-) ?
 
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Ich sehe das als falsch und unzulässig.
Für eine Neuzulassung brauchtst Du ja eine aktuelle Abgasnorm.

Ob die "Neuzulassung" jetzt ein Vor- odere Nachteil ist?

Was ist für eine Abgasnorm eingetragen?
 
Ich sehe das als falsch und unzulässig.
Für eine Neuzulassung brauchtst Du ja eine aktuelle Abgasnorm.

Ob die "Neuzulassung" jetzt ein Vor- odere Nachteil ist?

Was ist für eine Abgasnorm eingetragen?

Emissionsklasse unbekannt, wie soll das auch bei einem Fahrzeug von 1968 funktionieren?

Darüber habe ich auch schon nachgedacht, wenn mich die Bullen anhalten fragen die wo ist denn der EU KAT 5? Oder wenn es umgemeldet werden soll fragt die Zulassungstelle da ist ja garkeine Emissionklasse eingetragen :-)
 
Hingehen und berichtigen lassen mit dem Briel-Zulassungsbescheinigung TüV!

Bei mir musste die Dame alles per Hand übernehmen , die Compi zwischen Tüv und Amt konnten nicht miteinander.....D halt ;) !!
Und einfach die Zeilen vertauscht :nixw: !!
2021 wurde keine S-Fox mehr bei NSU gebaut :---).
Gruss jörg
 
Die Zulassungsstelle behauptet jetzt, das wäre richtig, kann es aber nicht begründen.
Die Spaßvögel haben wohl den Begriff Erstzulassung nicht verstanden... :---)
Unfassbier.
Klar, man macht Fehler, aber die muss man dann auch einsehen und falls noch möglich korrigieren.
Viel Erfolg beim Umgang mit dem entfesselt wiehernden Amtsschimmel! :pfeif:

Grysze, Michael
 
Alles schon gemacht, der Beamte lässt nicht mit sich reden, das wäre richtig so.

Kennt jemand einen Anwalt der sich damit auskennt?

Oder Gesetzestexte dazu?
 
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Moin.
Den Leiter der Zulassungsbehörde freundlich anschreiben, den Sachverhalt der EZ erläutern, Kopie beilegen und um Korrektur der Papiere bitten.
Leider hätte die Mitarbeiterin versehentlich das Datum 18.03.2024 eingetragen, was ja nicht stimmmen könne.
Du bittest um einen Termin zur Korrektur.

Egal was danach kommt, Termin oder Ablehnung, das Gegenschreiben ist das, was Du benötigst um dagegen vorzugehen nach meiner Erfahrung.
Der Leiter MUSS antworten und wird sicherlich abwägen, was er Dir da schreibt. Ich vermute er wird Dir einen Termin geben.
 
Hingehen auf Änderung bestehen.
Meine offene Kreidler sollte ein Versicherungskennzeichen bekommen. Meinem steuerbefreiter Trailer hat man ein schwarzes Kennzeichen zugeteilt, die Änderung in Grün sollte ich zahlen und man unterstellte mir sogar einen Betrugsversuch aber Willy hatte sogar den Laufzettel abgeheftet und konnte belegen wo der Fehler lag.

Die irren schon mal und sehen es meist nur ein wenn man energisch ist und Beweisen kann wie es richtig ist.

Gruß
Willy
 
Moin.
Den Leiter der Zulassungsbehörde freundlich anschreiben, den Sachverhalt der EZ erläutern, Kopie beilegen und um Korrektur der Papiere bitten.
Leider hätte die Mitarbeiterin versehentlich das Datum 18.03.2024 eingetragen, was ja nicht stimmmen könne.
Du bittest um einen Termin zur Korrektur.

Egal was danach kommt, Termin oder Ablehnung, das Gegenschreiben ist das, was Du benötigst um dagegen vorzugehen nach meiner Erfahrung.
Der Leiter MUSS antworten und wird sicherlich abwägen, was er Dir da schreibt. Ich vermute er wird Dir einen Termin geben.

Der Leiter hat das entschieden weil die Mitarbeiterin es nicht wusste. Bei dem Leiter war ich schon.
 
Der Leiter hat das entschieden weil die Mitarbeiterin es nicht wusste. Bei dem Leiter war ich schon.

Schreibe den Leiter an mit einer Kopie für den Landrat, denn das ist der Vorgesetzte des Zulassungsstellenleiters. Sprechen nützt in dem Fall nichts. Das muss schriftlich erfolgen, damit Du eine Antwort mit Rechtsbehelfserklärung erhältst. Die benötigst Du dann, wenn der Leiter seine Entscheidung aufrecht erhalten möchte.
 
Der Leiter hat das entschieden weil die Mitarbeiterin es nicht wusste. Bei dem Leiter war ich schon.

Alter Spurch: Wer schreibt, der bleibt !
Das alte Problem bei Behörden, solange alles mündlich geht kann jeder Fehler machen und sich hinterher rausreden.
Meine Frau arbeitet in einer behörde (nicht STVA) und was ich da mitbekomme läßt mich exakt so - schrftlich - vorgehen bei Problemen.
Er muß antworten.
Du kannst auch fragen auf welcher Rechtsgrundlage dieses Ez-Datum eingetragen wurde.
Dann kannst Du die Antwort prüfen lassen und dagegen vorgehen.
Dazu mußt Du aber erst einmal wissen, auf welcher Rechtsgrundlage er das so eingetragen hat.
 
Kann auch bei der zukünftigen HU oder bei einer Polizeikontrolle Probleme geben. Das sind einige Dinge die 2024 Pflicht sind, damals aber noch nicht. Bremslicht, Spiegel rechts, Blinker um nur einige zu nennen und eine AU also Abgasmessung wird auch fällig.
Da hast du dann junge Prüfer die den Startknopf suchen und meinen NSU sei inzwischen eine chinesische Firma und die NSU ein neuer Nachbau wie heutzutage überall zu finden, Norton, Benelli, Zündapp, Kreidler usw.

Gruß
Willy
 
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Du kannst auch fragen auf welcher Rechtsgrundlage dieses Ez-Datum eingetragen wurde.
"Du solltest unbedingt fragen, auf welcher Rechtsgrundlage dieses EZ-Datum eingetragen wurde."

Meine Erfahrung in einem vergleichbaren Fall deckt sich mit der von Stephan. Ich hatte dann innerhalb von zwei Tagen einen neuen Termin und alle Beteiligten waren plötzlich extrem freundlich...
 
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Hallo,

das gleiche Problem hatte ich vor 2 Jahren. Die Zulassungsstelle wollte neben dem § 21 Gutachten noch ein Abgasgutachten für eine R50US.

In dem Fall würde ich den Leiter der Zulassungsstelle formal anschreiben und um einen Widerspruch bitten.

Das Schreiben könnte mit nachfolgendem Text enden: Für den Fall, daß sich die Zulassungsbehörde in XXX nicht in der Lage sehen sollte, dem vorliegenden Widerspruch abzuhelfen, wird um möglichst zeitnahen Erlaß eines rechtsbehelfsfähigen Widerspruchsbescheides gebeten.

Das hilft öfters.

Gruß
Walter
 
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Mit seiner Entscheidung belegt der gute Mann, dass er als Leiter der Zulassung ungeeignet ist.
 
Nach meiner unmaßgeblichen Meinung ist die Zulassung des Motorrades ein Verwaltungsakt und damit rechtsmittelfähig. Dagegen ist der Widerspruch zulässig und den solltest du innerhalb eines Monats einlegen. (das Verstreichen dieser Frist dürfte im Zweifel unerheblich sein, weil keine Rechtsbehelfsbelehrung erfolgte, aber sicher ist sicher)
 
Hallo,

bei mir verfestigt der Eindruck, eine Verwaltungsbehörde macht seit 1.7.23 nichts, lehnt nicht ab, stimmt auch nicht zu. Gegen die Nicht-Entscheidung kann man keinen Widerspruch einlegen! Das könnte ein Rechtsmißbrauch sein. Wenn das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit vom Verwaltungshandeln verloren geht, dann fehlt das Gefühl für die Lösung des Problems, es wird einfach nicht gelöst.

Gruß
Walter
 
Ich würde unter diesen gegebenen Umständen eine Dienstaufsichtsbeschwerde, gerichtet an das zuständige Innenministerium (als Aufsichtsbehörde der nachgeordneten Kreis- bzw Stadtverwaltungen) des betreffenden Bundeslandes als durchaus geeignetes Mittel ins Auge fassen.



Gruss

Odin
 
Ich würde unter diesen gegebenen Umständen eine Dienstaufsichtsbeschwerde, gerichtet an das zuständige Innenministerium (als Aufsichtsbehörde der nachgeordneten Kreis- bzw Stadtverwaltungen) des betreffenden Bundeslandes als durchaus geeignetes Mittel ins Auge fassen.



Gruss

Odin

Hallo,

eine Dienstaufsichtsbeschwerde hilft meist nicht. Eine Behörde oder der Minister haut seine Untergebenen nicht in die Pfanne.:D

Was hilft, ist ein "rechtsbehelfsfähigen Widerspruchsbescheides", da merken die Verwaltungsjuristen, wo es lang geht.:oberl:

Man muß natürlich vorsichtig sein, das Fahrzeug muß schon einmal nachweisbar zugelassen worden sein. Ein noch nie zugelassenes Fahrzeug wird wie ein Neufahrzeug behandelt, mit allen Konsequenzen.

Gruß
Walter
 
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