MartinJ

Aktiv
Ich bitte vorab um Vergebung, wenn ich ein -zig mal durchgekautes Thema nochmal aufwärme: trotz umfangreicher Suchaktionen hier im Forum ist es mir nicht klargeworden, wie ich das Thema "andere Reifengrößen" mit der aktuellen Gesetzgebung angehe.

Praktisches Beispiel: meine Monolever-Q hat als einzige Größe "90/90-18 51H" und "120/90-18 65H" eingetragen. Ich würde jetzt gerne statt dem 90/90er Vorderreifen einen 100/90-18 56H benutzen. Der hat höhere Tragfähigkeit, von daher dürfte es kein Problem darstellen und ist nur minimal breiter. Den hab ich auf der K75 drauf, würde die Lagerhaltung vereinfachen.

Wie gehe ich da vor? Hersteller anfragen, Tüv anfragen oder bei wem und was?

Martin
 
Wenn Geschwindigkeits- und Lastindex stimmen, muss nur geprüft werden, dass die größere Breite in die Gabel und unter die Radabdeckung passt. Dann steht einer positiven Abnahme nichts im Weg.
Beim Hinterrad spielt außerdem der Abrollumfang eine Rolle, weil der für den Tacho relevant ist.