Hallo David,
war heute beim TÜV. Die RT ist jetzt ohne Verkleidung! Eintragung nicht erforderlich. Der Prüfingenieur begründet das folgendermaßen: Bei Motorrädern die nicht schneller als 180km/h fahren, ist eine weitere Prüfung nicht notwendig, kann also mit oder ohne Verkleidung gefahren werden, ohne einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere.

Soweit die RT, jetzt zur R65.
Die Bremsscheibe mit den riefen hat er mehrfach mit den Fingern abgetastet und für noch gut befunden.

Das erspart mir jetzt weitere arbeiten. Ochsenaugen von Luise für gut befunden, (keine Eintragung nötig) Behördensitz eingetragen, Hinweis auf die hinteren Fußrasten "die müssen ab" und Plakette erteilt. So könnte das immer sein bei der HU.
Jetzt fehlt nur noch eine angemessene Lackierung!
Ach ja, eine "klare Scheibe habe ich schon liegen. Laut TÜV Prüfer ist eine durchsichtige Scheibe nicht erforderlich, man schaut ja eh drüber und nicht durch!
Gruß
Andreas