desmonocke

Stammgast
Hallo zusammen und allen ein gesundes Neues Jahr.
Habe bezüglich des Einbaus eines BBK - noch nicht in meinem Besitz - eine grundsätzliche Frage.
BBK ist ja eintragungspflichtig, 7Rock hat ein Gutachten dazu.
Werden bei der Eintragung durch den TÜV weitere Prüfungungen/Messungen durchgeführt oder ist das mit dem Gutachten hinfällig, was m.E. noch zusätzliche Kosten verursachen würde?

Gruß Klaus
 
Hallo Klaus,
das Gutachten von Siebenrock reicht falls kein weitere Änderungen wie z.B. der Abgasanlage und Vergaser vorgenommen werden.
Eine Einschränkung gibt es nur bei den Modellen ab 1994.
 
Sobald es um Änderungen geht, die Motor, Achsübersetzung, Auspuff betreffen, gilt das SR-Gutachten nicht, sodass weitere Prüfungen nötig werden.
 
Natürlich, denn das Gutachten bezieht sich (nur) auf einen ansonsten völlig serienmäßigen Motor/Peripherie.

Gruß
Florian