Loh

Einsteiger
Das Osram H4 LED Leuchtmittel „Night Breaker LED Speed H4 450“ hat eine Zulassung für den Scheinwerfer der BMW F650 (Bj.1993-2000) mit der Scheinwerfer Zulassung „HCR E4 315“ (sieheStreuscheibe).
Dieser Scheinwerfertyp ist auch in der R80/100 GS analog verbaut. Dort ist ebenfalls auf der Streuscheibe (Scheinwerferglas) die Zulassung aufgeführt „HCR E4 315“.
Somit kann meiner Meinung nach bei der nächsten HU unter der Vorlage der Osram Zulassung für das LED Leuchtmittel „H4 Night Breaker LED Speed H4 450“ eine Abnahme und eine Eintragung (Zugelassen) beantragt werden.


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Leider zeigt die Erfahrung, dass der gleiche Scheinwerfer in einem anderen Krad nicht für eine Zulassung hinreichend ist. Die Zulassungen sowohl von Osram als auch von Philips sind immer auch modellbezogen.

Eine Eintragung ist naturgemäß möglich - hier wird eine Einzelabnahme durchgeführt wobei die Übereinstimmung der Daten von Scheinwerfereinsatz und LED geprüft wird. Weiterhin wird die Scheinwerfereinstellung auf einem Prüfstand kontrolliert.

Das sind meine Erfahrungen bei der Einzelabnahme - es gibt vom TÜV ein Gutachten mit dem man bei der Zulassungsstelle in der ZB1 eine Eintragung vornehmen lassen kann.
Kosten der Einzalabnahme liegen meiner Erfahrung nach bei etwa 200 €

Grusz

Bernd
 
Hallo Bernd,
ja, es mag so sein, wie Du es beschreibst.
Dennoch gilt aus meiner Sicht der Grundsatz, die Osram-Freigabe für das Leuchtmittel basiert auf der Zulassung für den genannten Scheinwerfer. In diesem Fall für den Scheinwerfer (Teil des Motorrads) mit der E-Zulassung, „E4-315“ und nicht für das (gesamte BMW) Motorrad. Dieses Motorrad hat ja noch andere Leuchten, oder?

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Es werden zusätzlich Nebelscheinwerfer an einem Motorrad angebracht und in Betrieb genommen. Mit dem Produkt (Anbauteil Nebelscheinwerfer) erhält man z.B. eine Konformitätserklärung, eine Betriebsanleitung und eine gültige Zulassung (z.B. ABE, E-Nr.). Diese Unterlagen werden dann bei der Prüfgesellschaft, z.B. bei der nächsten HU, vorgelegt. Die Prüfgesellschaft prüft die Funktion des Anbauteils und die Unterlagen auf Gültigkeit und Rechtmäßigkeit. Sofern alles korrekt ist, trägt sie es dann in den Kfz-Papieren ein, oder erstellt ein Gutachten, oder akzeptiert den Betrieb, z.B. mit der Freigabe der HU.

Analog verhält sich doch die Polizei, wenn sie eine Kontrolle vornimmt, oder? Daher das leidige Mitführen der Zulassungsunterlagen des Herstellers.

Ich werde es in der nächsten Zeit meine BMW beim TÜV Nord mit dem „OSRAM LED Leuchtmittel H4“ vorstellen und sehen, wie es sich darstellt und was sich ergibt. Werd dann berichten.
Gruß Lothar

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Dennoch gilt aus meiner Sicht der Grundsatz, die Osram-Freigabe für das Leuchtmittel basiert auf der Zulassung für den genannten Scheinwerfer. In diesem Fall für den Scheinwerfer (Teil des Motorrads) mit der E-Zulassung, „E4-315“ und nicht für das (gesamte BMW) Motorrad. Dieses Motorrad hat ja noch andere Leuchten, oder?
Nop: Schau bitte bei Osram nach, dort steht ausdrücklich, dass nur die Kombination aus Scheinwerfer im betreffenden Fahrzeug in Originalausstattung legal ist.

Hans
 
Noch was:

Hans