Brauche Hilfe!

ich habe Ochsenaugen am Lenker montiert. Leider mochte das der TÜV nicht. Ich habe daher wieder die hinteren Blinker montieren müssen.

Nach erfolgter Abnahme habe ich die hinteren Blinker wieder abmontiert. Seitdem blieb manchesmal beim Blinken der jeweilige Blinker auf Dauerlicht.
Neuerdings blinken beim Betätigen eines Blinkers beide Ochsenaugen. (Warnblinker) :entsetzten:

...so kann ich doch nicht zum Schrauberkurs (Elektrik) fahren - da halt ich doch den den ganzen Laden auf!

Was läuft da falsch?

Gruß Steve
 
Kurzschluss!

Wie man danach sinnvoll auf die Suche geht, können wir dann am Samstag am lebenden Objekt lernen! :hurra:

Oder: Wie schnell schaffen es ca. 25 Schrauber, eine BMW zu zerlegen?
:lautlachen1:

Bis Samstag
Elmar
 
Hallo Steve,

das hört sich nach einem Massefehler an.
Kontrollier mal, ob die Ochsen guten Kontakt haben. ;)
 
Original von manzkem
Hallo Steve,

das hört sich nach einem Massefehler an.
Kontrollier mal, ob die Ochsen guten Kontakt haben. ;)

Das liegt bestimmt an einem "gefaktem" Blinkgeber aus Fernost ;)
(wo hab ich das Ding eigentlich her?)

Gruß Steve
 
Hallo Steve,
das mit dem Tüv:evil: kann ich nicht verstehen die Maschine ist doch vor Bj. 1987 also sind die Ochsen als alleinige Blinker erlaubt erlaubt habe die Ochsen an meiner Honda und neuen Tüv ohne Probleme.

Die Honda ist Bj. 1986.


Gruß Hank
 
Das funktioniert aber nur, wenn die richtigen Ochsenaugen verwendet werden. Sie müssen für die Verwendung als alleinige Fahrtrichtungsanzeiger geprüft sein, was m. W. nur für die Hellas gilt.
Nähere Infos gibts z. B. hier.
 
Ein Grund für die Ablehnung durch den TÜVler könnte auch die Lenkerbreite oder der Winkel der Lenkerenden sein.

Andreas
 
Original von Luse
Oder die fehlende e-nummer auf dem Glas für hinten.
Dort nachzulesen.

Nene, ich habe schon die Hellas K12749 dran. Sie sind auch eingetragen, allerdings eben nur in Verbindung mit hinteren Blinkern.

Der Prüfer meinte, momentan (?) können sie die Blinker so nicht eintragen. Evtl. in ein paar Monaten. :nixw:

Lenkerbreite 750 mm - daran kann es auch nicht liegen.

Gruß Steve
 

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  • SDC10913.jpg
    SDC10913.jpg
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Original von blauweiß57

Nene, ich habe schon die Hellas K12749 dran. Sie sind auch eingetragen, allerdings eben nur in Verbindung mit hinteren Blinkern.

Der Prüfer meinte, momentan (?) können sie die Blinker so nicht eintragen. Evtl. in ein paar Monaten. :nixw:

Lenkerbreite 750 mm - daran kann es auch nicht liegen.

Gruß Steve

Moin,

auch wenn ich ein Gegner von Ochsenaugen als alleinigem Blinker bin:

Ich kenn den Götz-Lenker nicht, aber wenn die Kröpfung im Rahmen des zulässigen liegt:
Zulassungsvorschrifte ausdrucken und dem Prüfer ganz gewaltig auf die Füße treten weil, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind (Baujahr bzw. EZ, Lenkerbreite, Kröpfung (Winkel zur Fahrzeugachse), Zulassung der Blinker, keine sonstigen Beeinträchtigungen der Sichtbarkeit (z.B. 'GoldWing Einbauküche" am Heck :schadel: ) hat er da eigentlich keinen Ermessensspielraum sondern muß die Teile eintragen.

Grüße Jörg.
 
Original von GdG
Original von blauweiß57

Nene, ich habe schon die Hellas K12749 dran. Sie sind auch eingetragen, allerdings eben nur in Verbindung mit hinteren Blinkern.

Der Prüfer meinte, momentan (?) können sie die Blinker so nicht eintragen. Evtl. in ein paar Monaten. :nixw:

Lenkerbreite 750 mm - daran kann es auch nicht liegen.

Gruß Steve

Moin,

auch wenn ich ein Gegner von Ochsenaugen als alleinigem Blinker bin:

Ich kenn den Götz-Lenker nicht, aber wenn die Kröpfung im Rahmen des zulässigen liegt:
Zulassungsvorschrifte ausdrucken und dem Prüfer ganz gewaltig auf die Füße treten weil, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind (Baujahr bzw. EZ, Lenkerbreite, Kröpfung (Winkel zur Fahrzeugachse), Zulassung der Blinker, keine sonstigen Beeinträchtigungen der Sichtbarkeit (z.B. 'GoldWing Einbauküche" am Heck :schadel: ) hat er da eigentlich keinen Ermessensspielraum sondern muß die Teile eintragen.

Grüße Jörg.

Bei Hella Ochsenaugenblinkern ist eine Bauartgenehmigung dabei, die mit Zeichnungen und Massangaben alles genauestens beschreibt, Motorräder ab 82 benötigen hinten auch Blinker, davor nicht.
 
Original von kurvenfieber

... Motorräder ab 82 benötigen hinten auch Blinker, davor nicht.

Da irrt der Meister - der 1.1.1987 ist die deadline bei 'Ochsenaugen only'.
Spielt aber im Falle einer R60/7 keine Geige - die sollte auch vor 1982 zugelassen worden sein.

Grüße Jörg.
 
Original von GdG
Original von kurvenfieber

... Motorräder ab 82 benötigen hinten auch Blinker, davor nicht.

Da irrt der Meister - der 1.1.1987 ist die deadline bei 'Ochsenaugen only'.
Spielt aber im Falle einer R60/7 keine Geige - die sollte auch vor 1982 zugelassen worden sein.

Grüße Jörg.

kann sein, ist aber eh wurscht, denn ich kenne Leute die eine Maschine BJ 2004 bewegen und dort wurde es auch eingetragen (TÜV Nord)...

Gruß
Herbert