eine Freigabe oder ein Gutachten des Herstellers gibt es meines Wissens nicht. Ich habe die Abnahme so vorbereitet, dass ich zunächst einem Prüfer, der für Einzelabnahmen (man möge mich korrigieren: § 19 StVZO?) autorisiert ist, mein Vorhaben vorgestellt habe.
Da es sich um den Ersatz von Originalteilen (Gabel und Bremsanlage R80 Monolever) durch stärker dimensionierte Originalteile (R100R) handelte, belegt durch entsprechende Kopien aus dem BMW-ETK (realoem.com), hatte der Prüfer keine Einwände.
Er sah sich das Motorrad eingehend an, unternahm eine Probefahrt, von der er begeistert zurückkehrte, und nahm dann die gewünschten Eintragungen vor.
Noch eine Anmerkung: Der Ton macht die Musik - wenn man mit den Leuten sachlich und höflich redet, ist das dem Anliegen meist zuträglich.