Ich wechsle jährlich die Bremsflüssigkeit.
Ist ja nicht viel Arbeit und im nu geschehen.

Hier wird auch bei der jährlichen TÜV Prüfung der Siedepunkt gemessen.
Da lass ich aber keinen rumkleckern und der Prüfer der Werkstatt vertraut mir beim Topzustand meiner BMW`s dass ich die Bremsflüssigkeit gewechselt habe. :D

Alle 3 bis 4 Jahren bau ich die Bremsbeläge aus, wird die Leichtgängigkeit der Bremskolben kontrolliert, alles äußerlich gereinigt, die Rückseite und anliegenden Kanten des Bremsbelagträgers hauchdünn mit Kupferpaste bestrichen und wieder eingebaut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann dreh mal eine Bremsarmatur der 100 GS auf den Kopf, dann kannst Du sehen wie es rauströpfelt. Habe ich selber erlebt. Jedenfalls muss am Bremsflüssigkeitsvorrat ein Druckausgleich stattfinden können. Bei meinem Fiesta gibt es keine Membrane über der Flüssigkeit, sondern nur eine Belüftung im Deckel. Und wo Belüftung, da Feuchtigkeit. Das gilt auch für unsere Benzintanks.

kann ich mir schwer vorstellen. ich kann dir das jetzt glauben, da ich die pumpe nicht liegen hab. fotos wäre mir aber lieber.
wie sieht das dann bei geländefahrten aus? sappt die plörre dann über den deckel raus?
 
...Aber unterhalb der Membran, die direkt auf dem Bremsflüssigkeitsspiegel aufliegt, ist alles pottdicht,

....Ob wirklich über die Gummi-Bremsleitungen Wasser in den geschlossenen Bremsflüssigkeits-Kreislauf eindiffundieren kann, weiss ich nicht. Es kommt mir unwahrscheinlich vor...

Das Vorstellungsvermögen ist generell kein guter Ratgeber. Deshalb hatte ich hier einige Fakten verlinkt. Nicht umsonst bewahrt man hygroskopische Flüssigkeiten in Glas oder Metallbehältern auf. Bremsflüssigkeit in Kunststoffflaschen habe ich bisher immer stehengelassen.
 
kann ich mir schwer vorstellen. ich kann dir das jetzt glauben, da ich die pumpe nicht liegen hab. fotos wäre mir aber lieber.
wie sieht das dann bei geländefahrten aus? sappt die plörre dann über den deckel raus?


Ich kann mir das auch nicht vorstellen und würde da einen Defekt vermuten.
Die Membrane ist dicht, und zwischen Deckel und Behälter darf auch nichts rauskommen.
 
Durch die Gummimembrane diffundiert Bremsflüssigkeit und zieht von außen durch die Entlüftung Wasser an das sich über der Membran leicht niederschlägt.
Das ist aber nur sehr gering und wenn das mal rausrinnt wurde hier schon sehr sehr lange nichts gemacht oder mit dem Hochdruckreiniger fest draufgehalten. :pfeif:
 
Durch die Gummimembrane diffundiert Bremsflüssigkeit und zieht von außen durch die Entlüftung Wasser an das sich über der Membran leicht niederschlägt.
Das ist aber nur sehr gering und wenn das mal rausrinnt wurde hier schon sehr sehr lange nichts gemacht oder mit dem Hochdruckreiniger fest draufgehalten. :pfeif:


Ja, so könnte es natürlch sein. Also nur bei Wartungsschlampen...))):
 
Jetzt übertreibst du aber:D. Nen Lappen tut es auch.

Damit bringt man die Bremsflüssigkeitsreste nicht ganz weg und die Membrane zieht auf der Oberseite schnell wieder Feuchtigkeit über die Entlüftung.

Wenn schon, dann mach ich`s ordentlich ;).
So hielt ich es auch in meinem Beruf und da gab es nie irgendwelche Reklamationen.
 
Ich möchte mal von euch wissen, wo steht es, dass der Bremsflüssigkeitsbehälter ein Schauloch haben oder durchsichtig sein muss. Die Durchscheinfähigkeit der Behälter dient nur zur vereinfachten Wartung, damit man eben nicht den Deckel aufschrauben muss zur Flüssigkeitsstandkontrolle und Luft in Kontakt kommt.
 
Ich möchte mal von euch wissen, wo steht es, dass der Bremsflüssigkeitsbehälter ein Schauloch haben oder durchsichtig sein muss. Die Durchscheinfähigkeit der Behälter dient nur zur vereinfachten Wartung, damit man eben nicht den Deckel aufschrauben muss zur Flüssigkeitsstandkontrolle und Luft in Kontakt kommt.
Richtlinie 93/14/EWG „Über Bremsanlagen für zwei– und dreirädrige Kraftfahrzeuge” (war gültig bis zum 31.12.2015, den Nachfolger kannst Du selber googeln).

Anhang, Gliederungspunkt 2.2.8:
Im Fall von Bremsanlagen mit hydraulischer Übertragung muß der Behälter für die Bremsflüssigkeit so ausgelegt und beschaffen sein, daß der Bremsflüssigkeitsstand leicht geprüft werden kann.

Bitte, gerne,
Florian


 
Richtlinie 93/14/EWG „Über Bremsanlagen für zwei– und dreirädrige Kraftfahrzeuge” (war gültig bis zum 31.12.2015, den Nachfolger kannst Du selber googeln).

Anhang, Gliederungspunkt 2.2.8:
Im Fall von Bremsanlagen mit hydraulischer Übertragung muß der Behälter für die Bremsflüssigkeit so ausgelegt und beschaffen sein, daß der Bremsflüssigkeitsstand leicht geprüft werden kann.

Bitte, gerne,
Florian


Da steht nichts von Schauglas o.ä., leicht zu prüfen kann auch bedeuten "Deckel abschrauben und nachsehen", also Ermessenssache?
 
Richtlinie 93/14/EWG „Über Bremsanlagen für zwei– und dreirädrige Kraftfahrzeuge” (war gültig bis zum 31.12.2015, den Nachfolger kannst Du selber googeln).

Entscheidend ist nicht der eventuelle Nachfolger dieser Regelung, sondern die zum Zeitpunkt der Erstzulassung bzw. Erteilung der ABE geltende. Wahrscheinlich also noch eine nationale Regelung, ggf. auch deutlich schärfer formuliert.
 
Servus zusammen.

das kann man sich doch ganz leicht selbst ausrechnen, oder?
Bei einer Doppelbremsanlage mit 2x40 er Kolben und 6 mm Bremsbelagdicke von neu bis verschlissen sinkt der Bremsflüssigkeitsstand im Behälter um 0,060288 cm3, oder?
Wieviel Inhalt hat der Bremsflüssigkeitsbehälter?

Gruß Roland
 
Servus zusammen.

das kann man sich doch ganz leicht selbst ausrechnen, oder?
Bei einer Doppelbremsanlage mit 2x40 er Kolben und 6 mm Bremsbelagdicke von neu bis verschlissen sinkt der Bremsflüssigkeitsstand im Behälter um 0,060288 cm3, oder?
Wieviel Inhalt hat der Bremsflüssigkeitsbehälter?

Gruß Roland

Hallo Roland

... ist hier alles schon mehrfach "durchgekaut" worden:

4 Kolben a 38mm bei 5mm Belag Stärke = ca. 28ml

Der Bremsflüssigkeitsbehälter wird zu 2/3 befüllt mit 30 ml

Vor Beginn der Saison schaut jeder mal kurz in den Behälter und macht sowieso alle 2 bis 3 Jahre neues DOT 4 rein.

Und wer seine Beläge nicht innerhalb eines Jahres runter rubbelt ist auf der sicheren Seite ...

So, jetzt wünsche ich allen ein schönes, sonniges Wochenende
Martin
 
Entscheidend ist nicht der eventuelle Nachfolger dieser Regelung, sondern die zum Zeitpunkt der Erstzulassung bzw. Erteilung der ABE geltende. Wahrscheinlich also noch eine nationale Regelung, ggf. auch deutlich schärfer formuliert.
Wirklich? Es geht doch hier um jüngst hergestellte Nachrüstteile.
Beim Thema Reifen sind wir doch auch der aktuellen Verordnungslage unterworfen.

Fragend,
Florian
 
Zuletzt bearbeitet:
Wirklich? Es geht doch hier um jüngst hergestellte Nachrüstteile.
Beim Thema Reifen sind wir doch auch der aktuellen Verordnungslage unterworfen. ...

Es gilt Bestandsschutz. Deshalb haben ältere Fahrzeuge keine oder höhere Abgasgrenzwerte, andere Lärmgrenzwerte usw. Du musst keine "besseren" Reifen fahren als in der ABE vorgeschrieben. Nur wenn Du völlig andere (Dimensionen, Bauart) fahren möchtest, bedürfen sie einer Abnahme und müssen den damaligen Mindestanforderungen (Geschwindigkeits- und Traglastindex) entsprechen. Das galt auch schon früher (mit Unbedenklichkeitsbescheinigung statt Eintragung).
 
Es gilt Bestandsschutz. Deshalb haben ältere Fahrzeuge keine oder höhere Abgasgrenzwerte, andere Lärmgrenzwerte usw. Du musst keine "besseren" Reifen fahren als in der ABE vorgeschrieben. Nur wenn Du völlig andere (Dimensionen, Bauart) fahren möchtest, bedürfen sie einer Abnahme und müssen den damaligen Mindestanforderungen (Geschwindigkeits- und Traglastindex) entsprechen. Das galt auch schon früher (mit Unbedenklichkeitsbescheinigung statt Eintragung).
Danke für die Aufklärung. )(-:

Gruß,
Florian
 
Richtlinie 93/14/EWG „Über Bremsanlagen für zwei– und dreirädrige Kraftfahrzeuge” (war gültig bis zum 31.12.2015, den Nachfolger kannst Du selber googeln).
Anhang, Gliederungspunkt 2.2.8:
Im Fall von Bremsanlagen mit hydraulischer Übertragung muß der Behälter für die Bremsflüssigkeit so ausgelegt und beschaffen sein, daß der Bremsflüssigkeitsstand leicht geprüft werden kann.
Bitte, gerne,
Florian
Danke!
Da steht nichts von Schauglas o.ä., leicht zu prüfen kann auch bedeuten "Deckel abschrauben und nachsehen", also Ermessenssache?
Das sehe ich auch so. Es ist Auslegungssache.
Man könnte bei "undurchsichtigen" Gehäusen anführen, dass ein schraubbarer Deckel eine leichte Prüfung zulässt und ein, mit 2 oder 3 Schrauben, verschraubter Deckel dies nicht tut. Es wäre mal interessant, ob es darüber ein Gerichtsurteil gibt.
 
Frank, mein Behälterdeckel ist eckig. Ansonsten verweise ich nochmals auf Beitrag #51. Jährliche Tests beim TÜV in Österreich, nicht im Zweijahresturnus wie in Deutschland, sprechen eine klare Sprache in Sachen Siedepunkt.

Jan