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Sehr aktiv
Hab heute in der Rundmail des Deuvet folgendes Statement zur Rechtsprechung bzgl. "Originalitätsbegriff bei Oldtimern bekommen.

Das mag evtl. den einen oder anderen interessieren.




[TD="class: center"]DEUVET Vizepräsident referiert auf GTÜ Pressekonferenz zu Originalitätsbegriff[/TD]

[TD="class: center"]Hallo MG Drivers Club Deutschland e.V.,[/TD]

[TD="class: center"]Auf der GTÜ-Pressekonferenz anlässlich der Retroclassic 2017 referiert Dr. Götz Knoop zum Originalitätsbegriff. Er stellt dar, wie die Rechtsprechung und Gesetzgebung die Begrifflichkeit der Originalität von Oldtimern bislang verstanden haben.

Originalität ist als wertbildender Faktor historischer Fahrzeuge in aller Munde. Nicht selten erzielen original erhaltende Fahrzeuge deutlich höhere Kaufpreise als solche, die bereits restauriert wurden.

Zunächst ist festzuhalten, dass ohne gesonderte kaufvertragliche Vereinbarung der Verkäufer hinsichtlich der Originalität des Fahrzeuges keinen besonderen Anforderungen gerecht werden muss. So ist es schon seit Jahren Rechtssprechung, dass noch nicht einmal die Wiedergabe der Typenbezeichnung eines Fahrzeuges so verstanden wird, dass das Fahrzeug mit dem typengerechten Motor ausgestattet sein muss. Erforderlich ist „lediglich“, dass die Betriebserlaubnis nicht erlischt. Sofern dann aber die Parteien eines Kaufvertrages ein „Originalfahrzeug“ vereinbaren, stellt sich sehr häufig die Frage, wie dieser Begriff „Original“ auszufüllen ist.

Konservative Ansätze gehen dahin, nur den Erstauslieferungszustand als „Original“ zu begreifen und sämtliche danach erfolgten Instandhaltungsmaßnahmen, Reparaturen, Restaurationen als originalitätsschädlich zu betrachten. Dieser konservative Ansatz geht davon aus, dass Originalität nie wieder hergestellt werden kann, selbst mit größtem Aufwand also allenfalls „originalgetreu“ erreicht werden könnte.

Betrachtet man die Urteile, welche zu der Begrifflichkeit „Original“ ergangen sind, lässt sich dieses konservative Verständnis des Begriffes „Original“ nicht halten.
So haben bereits mehrere Gerichte geurteilt, dass bei einem „Originalfahrzeug“ keine unberührte Originalität geschuldet sei. Im Kern müsse das Fahrzeug aber das sein, was es zu sein vorgibt. Konkret hatte das Oberlandesgericht München zu einem „Wehrmachtgespann“ zu urteilen, welches aus einer Zivilversion aufgebaut worden war. Eine „umgerüstete“ Zivilversion akzeptierte das Oberlandesgericht München nicht als „Original Wehrmachtsgespann“.

Die Verwendung des Begriffes „Original“ ist häufig auch im Ersatzteilgeschäft zu verzeichnen, wo „Originalersatzteile“ zahlreich angeboten werden. Schon lange vor der Gruppenfreistellungsverordnung hatte der BGH über die Begrifflichkeit „Originalersatzteil“ zu befinden und kam zu dem Ergebnis, vor dem Hintergrund des Horizontes des Fahrzeugeigentümers erwartet dieser bei „Originalersatzteil“ nicht zwingend solche, welche vom ursprünglichen Hersteller des Fahrzeuges produziert oder überprüft worden sei. Es sei schließlich bekannt, dass für die Fahrzeughersteller Zulieferer tätig seien. Daher sei es nicht erforderlich, dass das Ersatzteil vom Hersteller des Kfz stamme oder von diesem kontrolliert würde.

Die heutige gültige Gruppenfreistellungsverordnung geht sogar noch weiter. Dort können all die Ersatzteile als Originalersatzteile bezeichnet werden, die in ihrer Qualität dem Erstausrüsterteil gerecht werden.

Verwendung findet der Begriff „Original“ auch in der Richtlinie, die zur Begutachtung der Fahrzeuge zum H-Kennzeichen – Begutachtung nach § 23 StVZO – erlassen wurde. Eine klare Definition findet sich dort aber ebenfalls nicht, sondern lediglich eine Abgrenzung zu zeitgenössischen Änderungen, was all die Änderung charakterisiert, die innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung technisch und rechtlich möglich waren – unabhängig von der Frage, zu welchem Zeitpunkt die Änderung tatsächlich vorgenommen wurde.

Da die Richtlinie zwischen Original und zeitgenössischer Änderung unterscheidet, ist jedoch deutlich zu erkennen, dass zeitgenössische Änderungen nicht als „Original“ betrachtet werden. Sehr liberalen Ansätzen, die all die Änderungen als „Original“ verstehen, die sich innerhalb der normalen Gebrauchsphase eines Fahrzeuges ereigneten, ist vor diesem Hintergrund eine Absage zu erteilen.[/TD]


edit: hier noch der Link zur gleichlautenden Pressemitteilung https://www.gtue.de/Presse/Pressemit...html?nav=55959
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,
das haben bis jetzt 113 User gelesen, die fragen sich evtl. wie ich, was das bedeutet?
Eingedampft. Verständlich.
Oder fällt es nur mir schwer das zu verstehen?
:schock:
Äh, ja
Karl
 
Servus,

ich versuche das mal aus meinem Verständnis zusammenzufassen:

Der Referent erläutert, die Gegensätze bezüglich der individuellen Meinung von "Originalität" bei Kraftfahrzeugen.
Fetischisten behaupten, dass ein Fahrzeug nur dann "Original" ist wenn alle Teile aus der Erstmontage stammen.
Die moderne Rechtsprechung urteilt aber, dass für den Begriff "Originalfahrzeug" alle verbauten "Ersatzteile" in Form, Funktion und Qualität der Erstmontage entsprechen.
Im Kern muss das Fahrzeug aber dem Originalzweck weiter wiedergeben.
So gilt also das der Umbau vom Bernd (Bluethunder) von R100/7 auf R100RT kein "Original"-Oldtimer werden kann, sondern als "Zeitgemäßer Umbau" eingestuft wird.
Beides aber:
Zustand mit dem Original entsprechenden Ersatzteilen
Umbau mit den damaligen angebotenen, für den Typ zugelassenen Teilen
ermöglichen, gem. der derzeit gültigen Rechtsprechung, die Einstufung für ein H-Kennzeichen.

Gruß: Joachim
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde diese Passage interessant:
"Dort können all die Ersatzteile als Originalersatzteile bezeichnet werden, die in ihrer Qualität dem Erstausrüsterteil gerecht werden."

D.h. mit anderen Worten, daß ich bei mir zuhause im Keller Originalersatzteile fertigen kann - sofern ich die Qualität der Erstausrüsterteile hinbekomme.

Klingt für mich komisch.
 
Hinzuzufügen ist aus meiner Sicht, dass der Deuvet lediglich ein Club ist, der eigene und Ziele angeschlossener Clubs vertritt.

Allgemein rechtlich verbindliche Aussagen kann so ein Club nicht treffen. Er kann sich äußern und wird evtl. gehört.
 
Hinzuzufügen ist aus meiner Sicht, dass der Deuvet lediglich ein Club ist, der eigene und Ziele angeschlossener Clubs vertritt.

Allgemein rechtlich verbindliche Aussagen kann so ein Club nicht treffen. Er kann sich äußern und wird evtl. gehört.

Immerhin hat der DEUVET es unteranderem geschafft das die H Nummer und die Rote Nummer für Oldtimer eingeführt wurde.
Ich kenne Dr. Knoop durch viele Jahre Zusammenarbeit mit Oldtimer Vereinen persönlich und bin mir sicher das er keine Zusammenhanglose Sätze sagt.
Im übrigen verfolgt er in Deutschland Gerichtsurteile im Zusammenhang mit Oltdimern und ist sicherlich eine Kapazität in diesem Beteich.
Der Text ist eine schriftliche Zusammenfassung eines Vortrags, da ich nicht dabei war kann ich nicht sagen was dort zusammengefasst und gekürzt wurde.
 
Internationale deutsche Veteranenfahrzeugvertretung ist seit einigen Jahren der ADAC.

Ich lese schon seit den 80ern die (Oldtimer) Markt und dort war öfters was von Querelen beim Deuvet zu lesen.

Davon unabhängig liest sich der Inhalt des Eröffnungsfreds irgendwie als arg gekürzt und aus dem Zusammenhang gerissen.
 
Unterschidliche Meinungen gibt es in jeder Organisation und mann muss nicht alles zu 100% glauben was Zeitungen schreiben. Besser ist wenn man die Entwicklung aktiv miterlebt hat.
Das hat aber überhaupt nichts damit zutun das sich der ADAC mit viel Geld in die Szene eingekauft hat nachdem sie erkannt haben das mit Oldtimer Geld zumachen ist.
Leider befindet sich der ADAC in einem Interessenkonflikt denn viele seiner Mitglieder haben z.b. kein Verständnis dafür das Oldtimer in Umweltzonen Fahren dürfen oder weniger KFZ-Steuern zahlen.
 
Ich finde diese Passage interessant:
"Dort können all die Ersatzteile als Originalersatzteile bezeichnet werden, die in ihrer Qualität dem Erstausrüsterteil gerecht werden."

D.h. mit anderen Worten, daß ich bei mir zuhause im Keller Originalersatzteile fertigen kann - sofern ich die Qualität der Erstausrüsterteile hinbekomme.

Klingt für mich komisch.

Hi,
Wenn der erste Satz nicht passen würde, dürften die Hersteller keine Original-Ersatzteile mehr verkaufen ...

Hans
 
Mal ne ganz andere Frage...

Gibt es vom Verfasser der Zeilen eine Freigabe, das hier wortwörtlich zu veröffentlichen?
Wenn nicht, dann bitte weg damit!
 
Die Dinge ligen über 15 Jahre zurück, ich weiß nicht mehr was sie geschrieben haben aber ich kann dir sagen das es damals im Vorstand unregegelmäsigkeiten gegen hat die von den Kassenprüfern aufgedeckt wurden.
Seitdem sind dort ganz andere Leute im Vorstand die mit den Vorfällen absolut nichts zutun haben.
Der ADAC hat sich übrigens erst von rund 10 Jahren in den Weldverband eingekauft was sie bisher für Oldtimerbesitzer bei der Politik erreicht haben ist mir nicht bekannt, außer das sie viel teure Reklame auf Messen machen und einige Veranstaltungen durchführen.
Nicht einmal das seit neustem H Nummern auch als Saisonkennzeichen zugelassen werden dürfen ist auf dem ADAC gewachsen.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/saisonkennzeichen-fuer-oldtimer-erlaubt-a-1135468.html
(Mario De Rosa Vorsitzender der Initiative Kulturgut Mobilität arbeitet schon sehr lange mit dem DEUVET zusammen).