Und zum Thema Xenon:
Es ist -wie schon mehrfach zitiert- so, dass zu einem bauartgenehmigten Scheinwerfer oder einer Leuchte das entsprechende Leuchtmittel gehört. Das gilt für das Fahrlicht genauso wie für Rücklichter, Blinker, Kennzeichenbeleuchtungen, ...
Eine Alternative fürs Fahrlicht kann daher definitiv nur aus einem anderen kompletten Scheinwerfer bestehen und nicht aus Umbaukits mit zweifelhaften Prüfzeichen.
Leuchtweitenregulierung kann durch entsprechende Fahrwerksauslegung entfallen. Reinigungsanlagen sind von der Lichtleistung abhängig; die üblichen 35W-Xenons brauchen sie, die schwächeren mit 25W kommen ohne aus.
Es ist -wie schon mehrfach zitiert- so, dass zu einem bauartgenehmigten Scheinwerfer oder einer Leuchte das entsprechende Leuchtmittel gehört. Das gilt für das Fahrlicht genauso wie für Rücklichter, Blinker, Kennzeichenbeleuchtungen, ...
Eine Alternative fürs Fahrlicht kann daher definitiv nur aus einem anderen kompletten Scheinwerfer bestehen und nicht aus Umbaukits mit zweifelhaften Prüfzeichen.
Leuchtweitenregulierung kann durch entsprechende Fahrwerksauslegung entfallen. Reinigungsanlagen sind von der Lichtleistung abhängig; die üblichen 35W-Xenons brauchen sie, die schwächeren mit 25W kommen ohne aus.