Und zum Thema Xenon:

Es ist -wie schon mehrfach zitiert- so, dass zu einem bauartgenehmigten Scheinwerfer oder einer Leuchte das entsprechende Leuchtmittel gehört. Das gilt für das Fahrlicht genauso wie für Rücklichter, Blinker, Kennzeichenbeleuchtungen, ...
Eine Alternative fürs Fahrlicht kann daher definitiv nur aus einem anderen kompletten Scheinwerfer bestehen und nicht aus Umbaukits mit zweifelhaften Prüfzeichen.
Leuchtweitenregulierung kann durch entsprechende Fahrwerksauslegung entfallen. Reinigungsanlagen sind von der Lichtleistung abhängig; die üblichen 35W-Xenons brauchen sie, die schwächeren mit 25W kommen ohne aus.
 
Hallo und Guten Tag,
durch Zufall bin auf das Forum gestoßen.
Die Diskussion über HID Xenon Umbauten macht mich schon nachdenklich (lach).
Es gibt keinen Umbausatz (bei dem NUR die Birne ausgetauscht wird), der legal ist!!!!!!!!!!
Ich habe mal einen Text von meiner Internet Seite kopiert:

Es ist verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenon-Scheinwerfer zu machen:

In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfer-Systeme nachgerüstet werden.
Sie bestehen aus:

  1. einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer  (E Kennzeichen auf der Abschlussscheibe)
  2. einer automatischen Leuchtweitenregulierung
  3. einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage  (vorgeschrieben gem. ECE-Regelung R48 und §50 Abs.10 StVO)
Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird.
Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (§19 Abs.2 Satz 2 Nr.1 StVZO)
Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§5 Abs.1 Nr.3 KfzPflVersG)
Eine Xenonnachrüstung setzt nach STVZO zwingend vorraus: Neuer Scheinwerfer mit Zulassung/ Prüfung für Xenonlicht; entsprechende Xenonbrenner; Nachrüstung einer zwingend vorgeschrieben Scheinwerferreinigungsanlage und einer automatischen Leuchtweitenregulierung (nicht manuell!) für die Scheinwerfer.
Korrekte Kennzeichnung eines für Xenonlicht geeigneten Scheinwerfers nach ECE- Norm (auf der Streuscheibe oder dem Gehäuse) siehe unten:
DC - geeignet für Xenonabblendlicht
DR - geeignet für Xenonfernlicht
DC/R - Bi- Xenon
2. Was bedeuten die Symbole in der Homologation?

  • homologation.jpg


    2.1- bezeichnet die Art des homologierten Lichts. Erklärung der Abkürzungen:
    C - asymmetrisches Abblendlicht
    R - Fernlicht
    HC - asymmetrisches Abblendlicht mit Halogenglühbirnen
    HR - Fernlicht mit Halogenglühbirnen
    L - Hecknummernschild-Beleuchtung
    1, 1a, 1b, 2a, 2b, 3, 4, 5, 6 - Blinkleuchte für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
    A - vorderes Positionslicht
    R - Schlusslicht
    S1, S2, S3 - Bremslicht
    B - Nebellicht
    F - Nebelschlussleuchte für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
    AR - Rückfahrlicht für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
    RL - Tagfahrlicht für Kraftfahrzeuge

    Es sind auch Buchstabenkombinationen möglich, z.B.: CR, C/R, HCR, HC/R
    2.2- die Referenzzahl, die die maximale Beleuchtungsstärke des Scheinwerfers angibt.

    2.3- das Zeichen der internationalen Homologation, das aus dem Buchstaben „E” und einer Kennziffer besteht. Die Kennziffer bezeichnet den Staat, der die Genehmigung erteilt hat.

    2.4- individuelle Homologationsnummer des jeweiligen Produktes.


    Ich hoffe zur Klärung etwas beigetragen zu haben.
    Gruß
    Reiner Ehm von rennsport-ehm.de
 
Hallo und Guten Tag,
durch Zufall bin auf das Forum gestoßen.
Die Diskussion über HID Xenon Umbauten macht mich schon nachdenklich (lach).
Es gibt keinen Umbausatz (bei dem NUR die Birne ausgetauscht wird), der legal ist!!!!!!!!!!
Ich habe mal einen Text von meiner Internet Seite kopiert:
.....

Ich hoffe zur Klärung etwas beigetragen zu haben.
Gruß
Reiner Ehm von rennsport-ehm.de

Nicht wirklich, der Inhalt Deines Postings findet sich in weniger aufgeblähter Form bereits bei Deinem Vorschreiber vom 2.5.13. )(-:
 
Hallo Dirk,
stimmt. Wir sind aber in D. (schmunzel)
Spaß beiseite.

Meine Erfahrung mit HID Xenon Umrüstungen sind, dass die hell/dunkel Grenze sehr schwammig sind, dadurch kann man den Scheinwerfer nicht genau einstellen, folglich wird der Gegenverkehr sehr stark geblendet.

In meiner aktiven "Mopedzeit" hatte ich allerdings den Scheinwerfer so eingestellt, dass durch mein Gewicht ein gewisses flackern (hoch-runter) entstanden ist. Ich meinte dadurch besser wahrgenommen zu werden.

HID Xenon ist nur eine Zwischenlösung.

LED wird die Zukunft sein.

Gruß
Reiner