Ale

Aktiv
Ich möchte in meiner GS eine Doppelzündung einbauen. Derzeit sind 72 PS eingetr. (1043er). Laut meinen Recherchen „bringt“ so eine Doppelzündung bis zu 5% Leistungszuwachs. Nachher also bis zu 76 PS in einem Rahmen, der serienmäßig max 70 PS hatte. Muss ich das eintragen lassen? Wie habt Ihr das gehalten?

Dann nämlich müsste ich die Maßnahme zuerst mit dem TÜV absprechen.

Danke für Eure Informationen.

Alex
 
Nach meinem Kenntnisstand ist eine Doppelzündung abgasrelevant und für alle Maschinen, die eine AU benötigen, eintragungspflichtig.
 
Nach meinem Kenntnisstand ist eine Doppelzündung abgasrelevant und für alle Maschinen, die eine AU benötigen, eintragungspflichtig.

Das glaube ich nicht, denn die Abgaswerte werden besser. Solange man in der erlaubten Toleranz ist sollte das ohne Eintragung legal sein. Aber vielleicht zählen sie in Bremen die Erbsen anders :D;)
 
Hallo Alex,

also Leistung bringt eine Doppelzündung technisch nicht... (nur der Glaube kann Berge versetzen)
Dein 1043 ist eingetragen, ich würde da gar nichts machen. Ich glaube nicht ob irgendein TÜV Prüfer sich dafür interessiert.

Micha

PS: bei unsren Q'en wurde die DZ im Zuge der BBK und SGS2 Auspuffeintragung mit eingetragen... da steht nur "mit Doppelzündung" in den Papieren
 
Die höhere Verdichtung durch die in den Brennraum ragende Elektrode wird durch den Leerraum rund um die Mittelelektrode wieder aufgehoben.

Willy
 
Ich wollte meine DZ auch im Rahmen einer Einzelabnahme mit eintragen lassen. Jedoch der Prüfer sagte, die DZ muss nicht eingetragen werden.

(war vor 3 Jahren bei Bj. 85 )