paul54

Teilnehmer
Hallo Boxerfreunde,

wenn ich meine Q starte geht sofort das licht mit an,ich habe kein licht schalter und möchte das endern durch einen schalter da zwichen zu zetsen um das licht ab zu schalten beim starten.

dan habe ich nog eine frage,
ich wil nebelleuchten anbringen und wil die auch via ein schalter ein und aus stellen können also nicht am normal oder gross licht sondern nur die nebeleuchten.
ich habe schon mahl einen schaltplan angeschauht aber da kom ich nicht aus,weil ich nicht so technisch bin.
Ich hoffe ihr könt mir das auf einfache mal auslegen.
Grusse von Paul aus Holland
 
Beim Licht wäre die einfachste Möglichkeit, einen Schalter nachzurüsten. er sollte dann aber auch die 5A Strom vertragen können, die das licht braucht. Den schalter setzst Du einfach in die Zuleitung zum Umschalter Abblend-/Fernlicht. Du kannst aber da auch ein Relais setzen, das Du, wenn Du das Licht nur während des Startvorganges aushaben willst, auf der Klemme 86 mit plus vom Zündschloss und auf der Klemme 85 mit der Leitung vom Anlassermagnetschalter zum Anlassermotor verbindest. Die Klemmen 30 und 87 am Relais dann in die Zuleitung zum Umschalter setzen.
Die Nebelleuchten würde ich auch über ein Relais schalten, Klemme 85 an Masse, Klemme 86 an den Schalter, der auf der anderen Seite mit Plus vom Zündschloss versorgt wird. Klemme 30 direkt an Batterie-Plus, dazwischen eine Sicherung. Klemme 87 dann an die Nebelscheinwerfer.
 
vielen dank Hubi , ist mir jetz klar.

Und Hansi, das licht geht aus aber mir komt es vor als wen er ganz langsam rund dreht (der anlasser)


Grust euch Paul
 
Wenn der Starter langsam dreht, dann nimm ihm doch mal auseinander, reinige ihn und schmiere ihn dann mit frischem Fett ab.
 
hallo zusammen,
bin neu hier als schreiberling, lausche dem forum aber schon einige zeit. dies ist meine erste aktive beteiligung. das thema hat mich gerade angesprungen. also erstmal hallo zusammen.
@paul: ueber staendig leuchtendes licht wuerde ich mir keine gedanken machen. wenn die elektrik ok ist (batterie, lichtmaschine etc.), sollte der strom den das licht benoetigt gegenueber dem anlasserstrom (5 ampere gegen 500 ampere) eigentlich nichts ausmachen.
wenn du aber trotzdem das licht extra schalten willst, mach es mit einem mehrstufigen bmw zuendschloss, das habe ich anfang der 90er an meiner honda cb 750 four eingebaut, da es nur 40 dm gekostet hat(original honda damals 160 dm und konnte nur ein und aus, das schloss ist klasse, ich habe standlicht bei abgezogenem schluessel in position 1,nur zuendung in position 2, licht in position 3, ich habe keine ahnung, in welchen motorraedern das verbaut wurde, dazu gibt es hier aber sicher infos, meine aktuelle r100r kann das nicht). zum nebellicht: in deutschland ist der betrieb nur zusammen mit dem abblendlicht erlaubt, die rechtslage in den niederlanden kenne ich nicht. dazu @hubi: also muss der abgriff fuer den anschluss 86 doch wohl von der zuleitung zum abblendlicht abgegriffen werden, also nach dem schalter,damit das teil ausgeht bei fernlicht, oder liege ich da falsch?

gruesse an alle lesenden
thomas
 
Original von beagle61
dazu @hubi: also muss der abgriff fuer den anschluss 86 doch wohl von der zuleitung zum abblendlicht abgegriffen werden, also nach dem schalter,damit das teil ausgeht bei fernlicht, oder liege ich da falsch?
Wenn ich Paul richtig verstanden hab, dann will er, daß die Nebelleuchte unabhängig von Abblend- und Fernlicht betrieben werden kann. Soll sie nur bei abblendlicht leuchten, kann man entweder die Klemme 86 an die Zuleitung plus zum Abblendfaden anbringen oder die 85 an die Zuleitung plus Fernlichtfaden.Klemme 86 ist dann an der Zuleitung Abblendfaden. Das wird bei Dosen gemacht, wenn das Abblendlicht gemeinsam mit dem Fernlicht brennt.
Die Vorschrift, daß die Nebelleuchten nur in Verbindung mit Abblendlicht brennen dürfen, existiert zwar in D, aber es scheint keinen wirklich zu interessieren. Bei meinem Lancia Y brennen die auch bei Standlicht und Fernlicht. Auch bei deutschen Fabrikaten ist das mitunter der Fall.
 
hallo hubi, leidest du auch an seniler bettflucht, oder warum kam die antwort so prompt?

ich denke, du hast da ja wohl die groessere ahnung. ich habe mit kfz elektrik eher weniger zu tun, mein spielfeld ist eher kommunikationselektronik. mein wissen basiert auf meinen erfahrungen mit meinen motorisierten teilen aus den letzten 20 jahren. da sind natuerlich auch irgendwelche vorschriften, die man noch im kopf hat, veraltet.

gruss

thomas
 
Es ist schon lange vorgeschrieben, daß der Nebelscheinwerfer nur mit dem Abblendlicht betrieben werden darf. Aber es ist nicht vorgeschrieben, daß man per Verkabelung/Relais dafür Sorge tragen muss!! Ein Schalter für die Nebelscheinwerfer reicht völlig aus, der Fahrer darf halt den Nebler nur einschalten wenn das Abblendlicht an ist, bzw. muss ihn selber ausschalten, wenn er auf Fernlicht schaltet.

Die Vorschrift bezieht sich also auf den Fahrer, nicht auf das Fahrzeug ;)


Grüße
Gerolf
 
Hallo zusammen,

bei uns in der Niederlande darf man erst seit den ersten januar dieses jahr mit mehr als ein scheinwerfer fahren.
dafor dürften wir nur mit den haubtscheinwerfer fahren sonst nichts (lang leben die Europa regeln).
Sie sagen jetz weil es zovielle unfälle mit motorfahrer gibt die letsten jahre, das sie besser zichtbar sein müssen.
Bei mir geht das licht ja automatisch an, also hab ich immer ablendlicht und nebelscheinwerfer zusammen an, oder nur ablendlicht.

ich grüsse auch Paul