Nachdem ich mir letzte Woche noch neue Reifen für den anstehenden Allgäu-Urlaub bei meinem Schrauber habe aufziehen lassen (Classic Attack, DOT Nummer aus 2020), muß ich diese ja auch noch per neuer StVZO Regelung via §§19(2) und 21 eintragen lassen. Den TÜV-Teil hat mein Schrauber mit seinem TÜV-Süd Partner gemacht und nun geht es noch zum Strassenverkehrsamt.
Geärgert hat mich zunächst meine eigene Dummheit, nicht schon im Frühjahr die Classic Attack mit 2019er DOT Nr. auf Halde gelegt zu haben bzw. dass der Michelin Pilot Active in Zoll-Massen als Hinterreifen nicht lieferbar ist. In beiden Fällen wär mir die TÜV/Strassenverkehrsamt-“Orgie“ ja erspart geblieben.
Nun meine Frage: Seit Samstag habe ich die TÜV-Unterlagen vorliegen (per Post vom Schrauber bekommen) . Darin ist für den neuen Schein / Zulassungsbesch. Teil I eigentlich nur Feld 22 mit den Infos für die Contis auf Originalfelgen ausgefüllt (15.1: A. GEN. 100/90…. etc.). U.a. sind aber die Felder 15.1/.2 für die bisherigen Reifengrössen (V 3.25, H: 4.00) oder die „Geräuschfelder“ U1/U2/U3 alle leer. Hat das so seine Richtigkeit? Eintragungen jedweder Art haben bei mir Premiere und so habe ich nun „Angst“ das mir über diesen Weg die Zoll-Grössen als mögliche Reifengrössen beim Besuch des StrVA „abhanden“ kommen.
Natürlich werde ich morgen beim TÜV-Mann anrufen. Aber sich vorher hier bei den Profis Hilfe holen, um beim Telefonat etwas kompetenter auftreten zu können, kann ja sicher nicht schaden ;-)
Übrigens dies konnte ich schon herausfinden: Eintragungen nach §21 ergeben in den TÜV-Dokumenten fürs StVA folgende Formulierung: „Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich. “ Jetzt darf ich vor dem Urlaubsantritt am Samstag noch zum StVA – Danke TÜV-Lobby :-(
Gruß und Danke für jedwedes Feedback,
Detlef
Geärgert hat mich zunächst meine eigene Dummheit, nicht schon im Frühjahr die Classic Attack mit 2019er DOT Nr. auf Halde gelegt zu haben bzw. dass der Michelin Pilot Active in Zoll-Massen als Hinterreifen nicht lieferbar ist. In beiden Fällen wär mir die TÜV/Strassenverkehrsamt-“Orgie“ ja erspart geblieben.
Nun meine Frage: Seit Samstag habe ich die TÜV-Unterlagen vorliegen (per Post vom Schrauber bekommen) . Darin ist für den neuen Schein / Zulassungsbesch. Teil I eigentlich nur Feld 22 mit den Infos für die Contis auf Originalfelgen ausgefüllt (15.1: A. GEN. 100/90…. etc.). U.a. sind aber die Felder 15.1/.2 für die bisherigen Reifengrössen (V 3.25, H: 4.00) oder die „Geräuschfelder“ U1/U2/U3 alle leer. Hat das so seine Richtigkeit? Eintragungen jedweder Art haben bei mir Premiere und so habe ich nun „Angst“ das mir über diesen Weg die Zoll-Grössen als mögliche Reifengrössen beim Besuch des StrVA „abhanden“ kommen.
Natürlich werde ich morgen beim TÜV-Mann anrufen. Aber sich vorher hier bei den Profis Hilfe holen, um beim Telefonat etwas kompetenter auftreten zu können, kann ja sicher nicht schaden ;-)
Übrigens dies konnte ich schon herausfinden: Eintragungen nach §21 ergeben in den TÜV-Dokumenten fürs StVA folgende Formulierung: „Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich. “ Jetzt darf ich vor dem Urlaubsantritt am Samstag noch zum StVA – Danke TÜV-Lobby :-(
Gruß und Danke für jedwedes Feedback,
Detlef