meister pumpe

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moin

im Kfz Schein meines R75/6 Gespann steht unter Reifen

400S18 und natürlich
Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten


möchte gern den Heidenau K28 4.00-18TT 70P aufziehen

woher weiß ich welche Reifen gemäß Betriebserlaubnis zugelassen sind
oder muss ich den Reifen eintragen lassen ?
 
Servus,

vom Lastindex und der Größe her würde ich jetzt nicht erkennen, dass der in irgendeiner Form in Frage zu stellen wäre... :nixw:

Grysze, Michael

P.S.: Ich finde den K28 gut...
 
Selbst wenn irgendwas dazu in der Betriebserlaubnis stehen würde (kann ein hilfsbereiter TÜV das nicht mal nachgucken?). Den Reifen gab es doch damals nicht. Der kann also nicht drinstehen. Würde ich denken. . .


Stephan
 
moin

im Kfz Schein meines R75/6 Gespann steht unter Reifen

400S18 und natürlich
Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten


möchte gern den Heidenau K28 4.00-18TT 70P aufziehen

woher weiß ich welche Reifen gemäß Betriebserlaubnis zugelassen sind
oder muss ich den Reifen eintragen lassen ?
Moin,

die Betriebserlaubnis für den Fahrzeughalter ist die ZulBesch Teil I, wenn da keine Fabrikatsbindung drin steht, mußt ich mich an keine halten. Die BE, auf die sich der Spruch bezieht, liegt beim KBA in Flensburg und ist für den Fahrzeughalter nicht verfügbar, ich halte mich also an das, was ich von Amts wegen als Fahrzeugpapiere habe.

Das Problem ist in diesem Fall eher, daß in deiner ZB I der Geschwindigkeitsindes "S" (= 180 kmh) steht, dein Wunschreifen aber "P" (= 150 km/h) hat, deswegen müßtest du beim aaS vorstellig werden und mit dem ausdiskutieren, ob er den Geschwindigkeitsindex in der ZB I ändert, weil dein Gespann gar nicht so schnell ist. ;)
 
...die Betriebserlaubnis für den Fahrzeughalter ist die ZulBesch Teil I, wenn da keine Fabrikatsbindung drin steht, mußt ich mich an keine halten. Die BE, auf die sich der Spruch bezieht, liegt beim KBA in Flensburg und ist für den Fahrzeughalter nicht verfügbar, ich halte mich also an das, was ich von Amts wegen als Fahrzeugpapiere habe. ....


:fuenfe: genau so.

Die Frage ist vielmehr, warum der bekloppte Spruch überhaupt in den Papieren steht. Im Original Fahrzeugbrief wird der nicht drin gestanden haben. Auch wenn er faktisch wirkungslos ist, kann man wohl verlangen, dass eine Behörde keine derartige Verunsicherung stiftet nur weil sie aus Bequemlichkeit in alle "neuen" Papieren den gleiche Mist reinschreibt.
 
Wie siehts denn mit dem Geschwindigkeitsindex aus? "S" ist nicht "P"

Wie hoch ist die eingetragene Höchstgeschwindigkeit?

Wenn es mit P passt, würde ich mir keine Sorgen machen.

Gruß

Friedel
 
Moin,
in der Datenbank habe ich folgendes gefunden:
Für alle BMW-2V-Boxer bis einschließlich Modelljahr 1990 gibt es keine Reifenfabrikatsbindung! Bei diesen dürfen alle Reifen montiert werden, die der Spezifikation in den Feldern 15.1 und 15.2 entsprechen oder besser sind.
caddytischer, Claus
 
Für alle BMW-2V-Boxer bis einschließlich Modelljahr 1990 gibt es keine Reifenfabrikatsbindung!

Das ist natürlich richtig, gilt aber erst mal nur für die Solo-Maschinen im Originalzustand, bei denen die BE auf Basis der ABE erteilt wurde.


Da ich vermute, dass sein Gespann per Einzelabnahme eine BE erhalten hat, hängt es davon ab, was der aaS in seinem Abnahmegutachten geschrieben hat. Hat er keine Reifenfabrikatsbindung verlangt, passt alles, was die angegebenen Dimensionen, Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindizes aufweist. Hat er bestimmte Reifenmodelle vorgegeben, dann gilt erst mal das und muss ggf. über ein neues Gutachten angepasst werden.
 
Das ist natürlich richtig, gilt aber erst mal nur für die Solo-Maschinen im Originalzustand, bei denen die BE auf Basis der ABE erteilt wurde.



Da ich vermute, dass sein Gespann per Einzelabnahme eine BE erhalten hat, hängt es davon ab, was der aaS in seinem Abnahmegutachten geschrieben hat. Hat er keine Reifenfabrikatsbindung verlangt, passt alles, was die angegebenen Dimensionen, Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindizes aufweist. Hat er bestimmte Reifenmodelle vorgegeben, dann gilt erst mal das und muss ggf. über ein neues Gutachten angepasst werden.



per Einzelabnahme ? Ne , ist einfach eingetragen mit Roadrunner Hilfsrahmen und Velorex Boot . Wahlweise Solobetrieb ,
Höchsgeschwindigkeit mit Boot 130 km/h

Ich mach Ihn drauf . Kann mir nicht vorstellen , dass bei dieser komplexen Thematik bei einer Kontrolle noch jemand Bescheid weiß . Zumal der Reifen ja die richtioge Größe hat und so aussieht als gehöre er auch ans Gespann .
 
Selbst wenn irgendwas dazu in der Betriebserlaubnis stehen würde (kann ein hilfsbereiter TÜV das nicht mal nachgucken?). Den Reifen gab es doch damals nicht. Der kann also nicht drinstehen. Würde ich denken. . .


Stephan

besagte aktuelle(?) Listen(n) gibt es schon, z.B. hier:

https://www.bmw-motorrad.de/de/service/manuals/tyre-options.html

Auf 'R-Modelle' klicken.

Im pdf, fast ganz unten, gibt es ein Kapitel 'R models, 2V'

Ob's noch andere Listen gibt, weiß ich nicht.

Gruß

Walter
 
in der Realität sehe ich dieses Thema auch ziemlich entspannt, da es bei mir noch nie Proleme bzg. '... Fabrikatsbindung ...' gab.
Korrekterweise sollte aber (meiner Meinung nach) BMW, die ja Verursacher dieser Eintragung ist, eine einigermaßen aktuelle Liste bereitstellen. Vielleicht gibt's ja auch irgendwo in den Tiefen der BMW Datenbanken ein Dokument, das sich zu diesem Thema äußert.

Gruß

Walter
 
Moin,

im Kfz Schein meines R75/6 Gespann steht unter Reifen:

400S18 und natürlich
Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten


Für alle BMW-2V-Boxer bis einschließlich Modelljahr 1990 gibt es keine Reifenfabrikatsbindung! Bei diesen dürfen alle Reifen montiert werden, die der Spezifikation in den Feldern 15.1 und 15.2 entsprechen oder besser sind.

der Hinweis von Stefan ist richtig, das Blaue gilt für Solomaschinen, das Grüne hat ein aaS bei der Abnahme des Gespannes eingetragen. Der sollte also Wissen was er damit gemeint hat.

Das Blaue kann eine Argumentationshilfe bei dem aaS sein, damit die (indirekte) Reifenfabrikatsbindung rausgenommen wird.

Bein meiner Abnahme (R50, 800er Motor) ist keine Fabrikatsbindung eingetragen, nur die montierte Reifengröße UND die alten Eintragungen in Bezug Reifengröße sind geblieben.
caddytischer, Claus
 
Ich denke, dass weder BMW noch der aaS für diesen „Reifenbindung gemäß...“ verantwortlich sind. Vielmehr dürfte das die Zulassungsstelle von sich aus reingeschrieben haben. Das haben die lange Zeit bei der Umstellung auf die neuen Papiere nämlich immer automatisch mit eingefügt
 
Moin,

bei meiner im Spätherbst 2014 erworbenen 88er R 65 Mono stand auch in der Zulassungsbescheinigung der ominöse Satz mit der "Beachtung der Reifenfabrikatsbindung".

Ich habe mir damals über'n Winter von BMW-Classic schriftlich bescheinigen lassen dass es zu diesem Zeitpunkt gar keine solche Fabrikatsbindung gab.

Bei der Wiederzulassung/Umschreibung auf mich im Frühjahr 15 hat daraufhin der Sachbearbeiter im örtlichen Straßenverkehrsamt diesen Passus nicht in die neue Zulassungsbescheinigung übernommen.

Ergo wird es beim K28 höchstwahrscheinlich nur das Problem mit dem Geschwindigkeitsindex geben. Einfach 'nen Aufkleber am Tacho mit der zulässigen Reifenhöchstgeschwindigkeit wie früher mit "langsamen" Winterrädern beim PKW ist nicht mehr erlaubt. Wenn eine niedrigere Vmax als 150 km/h eingetragen ist hätte zumindest "mein" Prüfer kein Problem mit der Umänderung von "S" auf "P".

Werner )(-:
 
Der Geschwindigkeitsindex dürfte ein Problem werden, da - wenn ich das richtig gelesen habe - das Boot wahlweise eingetragen ist.
 
Moin,
zu Reiner: ich glaube nicht das sie (Zulassungstelle) es "einfach" mit reingeschrieben haben. Woher haben die Sachbarbeiter die Fachkompetenz in Bezug technische Abnahmen/Eintragungen?
Deswegen übrigens mein Hinweis der Kontrolle, nach erhalt der "Papiere".

Das Procedre läuft doch folgendermaßen ab (korrigiert mich bitte, wenn dem so nicht ist):
Ich gehe zu einem aaS und lasse meine Umbauten begutachten. Ich bekomme von dem aaS ein Gutachten nach §21 StVZO.
Mit diesem Papier gehe ich zur Zulassungstelle um die begutachteten Eintragungen in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 eintragen zu lassen.
Wenn die Sachbearbeiter der Zulassung jetzt nicht aufpassen, dann übernehmen sie blind die Daten von BMW für das Motorrad. Also auch den Hinweis auf den Reifenhersteller. Wenn dein aaS keinen Reifenhersteller eingetragen hat, dann kann die Zulassungstelle es nicht eingetragen, sondern sie hat die Eintragungen von dem aaS so zu übernehmen und alles in Feld 22 einzutragen.

Deswegen das Beispiel mit meinem VW Armarok. Hier ist es beim Begutachten/Umschreiben der Aufbauart von BA auf BE passiert. Der Gutachtern hat die neue Aufbauart "BE" in das Formular eingetragen und die original VW Daten "überspielt". 3,0t Gesamtgewicht übernommen, obwohl der Armarok eine Zulassung bis 3,4t hat.

Es kann eben auch sein, dass der aaS Daten nicht korigiert, ändert

Siehe mein Gutachten.
der Stammdatensatz, alter Brief, hat bei den Reifen vorn: 3.50-18, hinten: 4.00-18 drinstehen, Leistung 19/5800, Hubraum 490, Standgeräusch: 82 D

Aus dem Gutachten wird alles in Feld 22 eingetragen. Unter anderem, zu 15 (Reifeneintragungen) "ww.auch mögl 100/90-18M/C, dann zu 15.2:110/90-18M/C (vorne und hinten) Kein Reifenhersteller genannt!

Der Gutachter muss händisch ändern: P.2,P.4 37/6500 (kw/Drehzahl), G:200 (Gewicht), P.1 785 (Hubraum), T: 155 (Höchstgeschwindigkeit)

Tut er das nicht, dann bleiben die alten Daten drin. In diesem Fall die von einer R 50.
Für mich wäre das nicht schlecht, Steuer und Versicherung sind günstiger.:D
Der Motor ist ja unter Feld 22 eingetragen:
"geänd.Motor Herst BMW,Typ R80"

U.1: im Gutachten ist nichts eingetragen, also übernehmen die Sachbearbeitern den Wert aus dem alten Brief: Standgeräusch db(A): 82D

Passt ja auch: Feld 22 Seite 2 (nicht abgebildet):zu U.1,U3. (Stand-, Fahrgeräusch) geänd.Schalldämpfer Herst.: BMW Typ 69S

Man kann auch Lärmmessung (U.1: neu), Geschwindigkeitprüfung (T: neu), etc machen. Das geht dann ins Geld, da können einige sicherlich ein Lieg von singen. Mal eben offene Luftfilter eintragen lassen...... .
caddytischer, Claus
 

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Zuletzt bearbeitet:
Nochmal: bei der Umstellung auf die neuen Papiere ist dieser Eintrag von den Zulassungsstellen automatisch in die neuen Papiere aufgenommen worden. Ohne Zutun von BMW oder aaS-Gutachten!!
 
Jep. Kann ich so bestätigen. Der Satz tauchte immer wieder auf. Das schreibt ja nicht der Bearbeiter des Amtes aus eigenem Antrieb rein. Das ist wohl eher so'n Textbaustein. Die lassen einen ja nicht auf den Bildschirm gucken. . .

Und das es bisher keine Probleme mit den Reifen gegeben hat, wird daran liegen, das es da eine Zeitklausel gibt. Soll bedeuten, sind es noch "alte" Reifen, dürfen die so drauf und auf gefahren werden.


Stephan
 
Zur Eingangsfrage:

Wenn der Gespannbetrieb wahlweise zum Solobetrieb genehmigt ist, sind natürlich auch nur Reifen zulässig mit Geschwindigkeitsindex "S".
Ist das Fzg. ausschließlich als Gespann genehmigt und die Höchstgeschwindigkeit "130" in den Papieren eingetragen, reicht der Reifen mit "P".
Alles andere bedarf der Korrektur in den Papieren.

Und natürlich gibts für eine /6 keine Fabrikatsbindung!