Moin,
zu Reiner: ich glaube nicht das sie (Zulassungstelle) es "einfach" mit reingeschrieben haben. Woher haben die Sachbarbeiter die Fachkompetenz in Bezug technische Abnahmen/Eintragungen?
Deswegen übrigens mein Hinweis der Kontrolle, nach erhalt der "Papiere".
Das Procedre läuft doch folgendermaßen ab (korrigiert mich bitte, wenn dem so nicht ist):
Ich gehe zu einem aaS und lasse meine Umbauten begutachten. Ich bekomme von dem aaS ein Gutachten nach §21 StVZO.
Mit diesem Papier gehe ich zur Zulassungstelle um die begutachteten Eintragungen in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 eintragen zu lassen.
Wenn die Sachbearbeiter der Zulassung jetzt nicht aufpassen, dann übernehmen sie blind die Daten von BMW für das Motorrad. Also auch den Hinweis auf den Reifenhersteller. Wenn dein aaS keinen Reifenhersteller eingetragen hat, dann kann die Zulassungstelle es nicht eingetragen, sondern sie hat die Eintragungen von dem aaS so zu übernehmen und alles in Feld 22 einzutragen.
Deswegen das Beispiel mit meinem VW Armarok. Hier ist es beim Begutachten/Umschreiben der Aufbauart von BA auf BE passiert. Der Gutachtern hat die neue Aufbauart "BE" in das Formular eingetragen und die original VW Daten "überspielt". 3,0t Gesamtgewicht übernommen, obwohl der Armarok eine Zulassung bis 3,4t hat.
Es kann eben auch sein, dass der aaS Daten nicht korigiert, ändert
Siehe mein Gutachten.
der Stammdatensatz, alter Brief, hat bei den Reifen vorn: 3.50-18, hinten: 4.00-18 drinstehen, Leistung 19/5800, Hubraum 490, Standgeräusch: 82 D
Aus dem Gutachten wird alles in Feld 22 eingetragen. Unter anderem, zu 15 (Reifeneintragungen) "ww.auch mögl 100/90-18M/C, dann zu 15.2:110/90-18M/C (vorne und hinten) Kein Reifenhersteller genannt!
Der Gutachter muss händisch ändern: P.2,P.4 37/6500 (kw/Drehzahl), G:200 (Gewicht), P.1 785 (Hubraum), T: 155 (Höchstgeschwindigkeit)
Tut er das nicht, dann bleiben die alten Daten drin. In diesem Fall die von einer R 50.
Für mich wäre das nicht schlecht, Steuer und Versicherung sind günstiger.

Der Motor ist ja unter Feld 22 eingetragen:
"geänd.Motor Herst BMW,Typ R80"
U.1: im Gutachten ist nichts eingetragen, also übernehmen die Sachbearbeitern den Wert aus dem alten Brief: Standgeräusch db(A): 82D
Passt ja auch: Feld 22 Seite 2 (nicht abgebildet):zu U.1,U3. (Stand-, Fahrgeräusch) geänd.Schalldämpfer Herst.: BMW Typ 69S
Man kann auch Lärmmessung (U.1: neu), Geschwindigkeitprüfung (T: neu), etc machen. Das geht dann ins Geld, da können einige sicherlich ein Lieg von singen. Mal eben offene Luftfilter eintragen lassen...... .
caddytischer, Claus