berndr253

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Meinen neuer Motor mit 800er NicasilZylinder möchte ich - wenn er fertig ist - dann auch eintragen lassen.
Nach Aussagen fachkundiger und kompetenter Forianer ist das möglich und es soll in der Datenbank eine Liste geben in der die möglichen eintragungsfähigen Modifikationen aufgeführt sind.

Diese kann ich nicht finden - kann mir hier jemand noch einen konkreten Link nennen wo ich fündig werden kann??

Danke im Voraus

Bernd

### Bitte keine Fragen in der DB posten, Hans ###
 
Wenn du nur Zylinder und Kolben getauscht hast, hilft dir der Umrüstkatalog von BMW herzlich wenig. Wie du vermutlich schon gesehen hast, musst du Technisch alles umbauen was eine R80 bez. R75 ausmachen!
Möchtest du nur die Zylinder sprich die Hubraumvergrößerung eintragen lassen, kommen vermutlich eine Leistungsprüfung, Fahrversuch und Fahrgeräuschmessung auf dich zu.
 
es soll in der Datenbank eine Liste geben in der die möglichen eintragungsfähigen Modifikationen aufgeführt sind.

Diese kann ich nicht finden - kann mir hier jemand noch einen konkreten Link nennen wo ich fündig werden kann??

Hallo Werner,

vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch, aber im verlinkten Umrüst-Ordner stehen m.E. bspw. unter 2.2.1 Bedingungen, unter denen bei einer R50/5 ein Umbau bis 800 ccm möglich ist. Damit sollte die Eingangsfrage (s.o.) beantwortet sein.
Das der Fall speziell wird, wenn ich die von BMW gestellten Bedingungen nicht / nicht vollständig erfülle, steht auf einem anderen Blatt, war aber auch erstmal nicht die Frage.

Gruss, Ralph
 
Änderungen der Abgaszusammensetzung sind bei Fahrzeugen vor EZ 1989 nicht relevant; die Geräuschentwicklung natürlich schon. Sofern die Ansaug- und die Abgasanlage der Serie entspricht, ist aber auch hier alles im grünen Bereich bzw. innerhalb zulässiger Toleranzen.
Es ist immer hilfreich, sich nahe an den Baukasten der Baureihen zu halten; weicht man davon wesentlich ab, sind für die Abnahme zusätzliche Daten bzw. der Sachverstand des Prüfers gefragt.
 
Die 800er hatte andere Vergaser, Köpfe, Auspuffrohre, Endübersetzung, dann natürlich auch den zur Übersetzung passenden Tachometer. Wenn man an einen gewissenhaften Prüfer gerät, kann es schwierig werden.



Willy
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Werner,

vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch, aber im verlinkten Umrüst-Ordner stehen m.E. bspw. unter 2.2.1 Bedingungen, unter denen bei einer R50/5 ein Umbau bis 800 ccm möglich ist. Damit sollte die Eingangsfrage (s.o.) beantwortet sein.
Das der Fall speziell wird, wenn ich die von BMW gestellten Bedingungen nicht / nicht vollständig erfülle, steht auf einem anderen Blatt, war aber auch erstmal nicht die Frage.

Gruss, Ralph

N'Abend Ralph,

unter 2.2.1 stehen die Bedingungen für den Tausch eines kompletten Motors, nicht für die vom Fragesteller geplante Veränderung des Basismotors (hier 50/5) durch z.B. bohrungsgrößere Zylinder/Kolben.

Letzteres findet sich auf Seite 2.10.1; und diese habe oben eingestellt.

Werner )(-:
 
Au!

Lese ich jetzt erst, der Tatort ist Dortmund.

Wünsche viel Vergnügen, ich habe nach 8 Besuchen beim TÜV aufgegeben.

Vielleicht sind ja inzwischen andere Leute dort, ich drück die Daumen! Der eine wollte eine Leistungsmessung und hat mich zu einem Prüfstand geschickt den er anerkennt, der nächste Prüfer wollte dann eine neue Messung mit Verlustrechnung.

Willy
 
Hi Bernd

Rüste auf 750cc um, die /5 gab’s ja als 750er. Hat auch 50 PS, wenn alle Komponenten umgebaut werden (Nockenwelle, Vergaser).
Zylinder und Kolben hab ich noch, :&&&:
Hab ich mal bei EBay geschossen, irgendwas mit „Sport“, ob das an den Zylindern oder Kolben anders ist, keine Ahnung, ob Wössner oder ähnliches weiß ich auch nicht.
Liegen konserviert im Keller.
 
Au!

Lese ich jetzt erst, der Tatort ist Dortmund.

Wünsche viel Vergnügen, ich habe nach 8 Besuchen beim TÜV aufgegeben.

Vielleicht sind ja inzwischen andere Leute dort, ich drück die Daumen! Der eine wollte eine Leistungsmessung und hat mich zu einem Prüfstand geschickt den er anerkennt, der nächste Prüfer wollte dann eine neue Messung mit Verlustrechnung.

Willy

Also zu DEN TÜV muss er ja nicht mehr, dürfen ja die anderen jetzt auch, aber den Aufwand (ich weiß wovon ich spreche), würde ich nicht nochmal machen!
 
Gut, daß ich ne 75/5 habe...
 

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Also zu DEN TÜV muss er ja nicht mehr, dürfen ja die anderen jetzt auch, aber den Aufwand (ich weiß wovon ich spreche), würde ich nicht nochmal machen!

Ich wollte meine MZ bei der GTÜ von 125 auf 150ccm umtragen lassen. Geändert werden müssen nur Zylinder, Kopf, Vergaser und Ritzel. Wäre auf etwa 500€ gekommen, der Prüfer hatte die komplette Liste vor sich und obendrein wollte er noch eine Geräuschmessung machen. Bin dann bei 125ccm geblieben.

Die sind mit den Abnahmen wohl noch ganz frisch und gehen buchstabengetreu vor, darf bei denen auch nicht jeder Prüfer machen.

Gruß
Willy
 
Ich wollte meine MZ bei der GTÜ von 125 auf 150ccm umtragen lassen. Geändert werden müssen nur Zylinder, Kopf, Vergaser und Ritzel. Wäre auf etwa 500€ gekommen, der Prüfer hatte die komplette Liste vor sich und obendrein wollte er noch eine Geräuschmessung machen. Bin dann bei 125ccm geblieben.

Die sind mit den Abnahmen wohl noch ganz frisch und gehen buchstabengetreu vor, darf bei denen auch nicht jeder Prüfer machen.

Gruß
Willy

Ja, das mit den Eintragungen ist ja allgemein komplizierter geworden, da jeder Furz dokumentiert werden muss. Aber grundsätzlich fahre ich dort 1000 mal lieber hin als damals zu "unseren" TÜV in Unna.
Irgendwie läuft es mit mir beim GTÜ besser und wir finden meistens gemeinsam einen Lösungsweg!
 
Hey Willy, noch wach?

Jetzt wieder.
)(-:


Ja, das mit den Eintragungen ist ja allgemein komplizierter geworden, da jeder Furz dokumentiert werden muss. Aber grundsätzlich fahre ich dort 1000 mal lieber hin als damals zu "unseren" TÜV in Unna.
Irgendwie läuft es mit mir beim GTÜ besser und wir finden meistens gemeinsam einen Lösungsweg!


Zur GTÜ hat mich damals der TÜV getrieben als ich für die Abnahme des Trailers unser Boot aufladen sollte.
Dann war ich mit dem MZ Gespann dort weil ich den Beiwagen wahlweise eingetragen haben wollte. Eingetragen war er, darum habe ich ihn abgenommen und alle Kriterien für die Solofahrt erfüllt, dann zum TÜV, natürlich mit Termin.

"Sie müssen den Beiwagen wieder anbauen, wie soll ich sonst beurteilen dass man ihn abbauen kann"

Ich habe etliche solcher Geschichten noch aus der Zeit als sie die Könige der Prüfungen waren.

Willy
 
Hallo Bernd.Wende Dich mal an das Ingenieurbüro Schuman in Dortmund. Die haben spezielle Classic-Gutachter. Ich hatte da letztens auch ein Problem mit einem Oldtimer-PKW und mir konnte geholfen werden. Der TüV und die Dekra sahen keine Lösung. In Dortmund hat man eine legale Lösung gefunden.Meine R60/5 hat ein Leistungssteigerung auf 50 PS durch "geänderte Zylinder, Zylinderkopf u. Kolben ( R80/7 ) eingetragen. Hubraum 785 ccm.Wenn es Dir hilft schicke ich Dir gerne eine Kopie des Fahzeugscheins zur Vorlage als Muster.Bei Modelljahren bzw. Erstzulassungen vor 1989 sind Einzel-Abgas- / Geräusch- / Leistungsgutachten nicht notwendig. Manche Prüfer verlangen einen Nachweis des Herstellers bzw. ein Mustergutachten. Manchen reicht die Vorlage eines Musters bei dem bei einem vergleichbaren Fahrzueug ein vergleichbarer Umbau durchgeführt und eingetragen wurde. Gruß Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
In Bernd seinem Fall hilft nur ein wirklicher Sachverständiger.

Bernd bekommt einen R50/5 Rumpfmotor(xxx) mit 800er Nikasil Zylindern.

Das ganze in Verbindung mit den kleinen R60/5 Köpfen und Vergasern.


Es gab gebau für diese Kombination mal ein Gutachten der Firma Kalich.

Das wird heute leider auch nicht mehr anerkannt, hilft aber einem ASS dabei seinen Spielraum zu nutzen.

Laut Gutachten kommen da ca. 44-45 PS Drehmomentstarke Brauerei-Pferde zusammen.

Leistungstechnisch also kompl. auf der Sicheren Seite, es fehlt einzig der

vernünftige Mensch bei der Prüforganisation.


(xxx) die 308° NW wird mal wohlwollend verschwiegen
 
Hallo Bernd.Wende Dich mal an das Ingenieurbüro Schuman in Dortmund.

Die Prüfstelle in Königsborn gehört Schumann, meine "erste Adresse", nicht zuletzt weil die Leute dort sich Zeit für einen nehmen. Auch in Do. War ich schon mal, Gutachten vom Chef persönlich, ebenfalls super nett.

In Dortmund hat man eine legale Lösung gefunden.Meine R60/5 hat ein Leistungssteigerung auf 50 PS durch "geänderte Zylinder, Zylinderkopf u. Kolben ( R80/7 ) eingetragen. Hubraum 785 ccm.

Und die NW vergessen?

Bei Modelljahren bzw. Erstzulassungen vor 1989 sind Einzel-Abgas- / Geräusch- / Leistungsgutachten nicht notwendig.

Kann ich so nicht bestätigen, hab das "gerücht" zwar auch schon gehört, aber egal mit welchen Prüfer/aaS ich jetzt zu tun hatte, alle sagten mir das es Quatsch sei, und auf jeden Fall eine Geräuschmessung gemacht werden muss. Ebenso die Leistung, was sollen die den Eintragen, geschätzte Werte?

:rolleyes:
 
[...]R50/5 Rumpfmotor(xxx) mit 800er Nikasil Zylindern.

Das ganze in Verbindung mit den kleinen R60/5 Köpfen und Vergasern.

Es gab gebau für diese Kombination mal ein Gutachten der Firma Kalich.
[...]
Diese Köpfe und Zergaser sind doch identisch mit denen der frühen R60/6 (mit Rundschieberversagern), oder?
Hat vielleicht irgendwer dieses Gutachten vorliegen (evtl. auch für die Datenbank)?

Grysze, Michael
 
So ist es :



Diese Köpfe und Zergaser sind doch identisch mit denen der frühen R60/6 (mit Rundschieberversagern), oder?
Hat vielleicht irgendwer dieses Gutachten vorliegen (evtl. auch für die Datenbank)?

Grysze, Michael
 

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Vielleicht für den ein oder anderen hier ein Brauchbares Dokument. Allerdings würden die Prüfer hier in der Gegend sich wohl daran Stören wenn ich das als Grundlage für die Aufrüstung einer /5/6 Vorzeige. Zum einen weil die/5/6 als Fahrzeug eben nicht genannt wird und der Endtopf im Gutachten nicht /5 oder /6 ist.