Moin Moin,
meist achtet der verständige TÜV-Prüfer nur auf eine vernünfitge Bremsübersetzung. Wenn die der originalen Anlage entspricht und die Anlage einen vernünftigen Eindruck macht (tut sie m. E.) dann sollte der Eintragung nichts im Wege steht. Manche Prüfer haben aber gerne eine Kennzeichnung, hier kannste aber in der Regel recht originell sein und dir z. B. "Quantenhalter" o. ä. in die Rasten eingravieren.
Gruß
Jogi