Geräuschgutachten für Hosketüten? :lautlachen1:

Das gabs schon nicht, als noch die 60/2 oder 69S damit herumfuhren. Schon damals wusste die uniformierte Ordnungsmacht um die akustische Unpässlichkeit dieser hübschen Rohre....und selbst wenn du solch ein Schriftstück vorweisen kannst, nutz das gar nix.

Gruß
Willy
 
Hallo,
bei mir hat der nette Herr vom TÜV einfach Hoske Austauschschalldämpfer eingetragen, ohne noch eine Geräuschmessung durchzuführen. :applaus:für den grauen Herrn.
Gruß
Klaus
 
Wie ich schon schrieb, nutzt es nix, wenn die Ordnungsmacht anderer Meinung ist....dann gehts ab zu einem anderen TÜV, zu einer anderen Geräuschmessung, die Gesetzesschriften werden zitiert und die ganze Kohle für die Eintragung ist auch zum Deibel....:applaus:

Leise Grüße
Willy
 
Wie ich schon schrieb, nutzt es nix, wenn die Ordnungsmacht anderer Meinung ist....dann gehts ab zu einem anderen TÜV, zu einer anderen Geräuschmessung, die Gesetzesschriften werden zitiert und die ganze Kohle für die Eintragung ist auch zum Deibel....:applaus:

Leise Grüße
Willy

Das würde ja bedeuten, dass ich mir jegliche Eintragung sparen kann, weil die Rennleitung daran zweifeln könnte. An dieser Geschichte zweifele ich allerdings....?(
 
Jo,

so isses aber. Wenn dir der TÜV Krawallrohre einträgt, die das zulässige Geräuschpotential deines Fahrzeuges überschreiten, ist die Eintragung nichtig.

Ich habe einmal dafür bezahlt.....ging um eine eingetragene 4in1, die schon ab Werk lauter war, als die Polizei erlaubte.

Aber ich will keinem den Spaß an einer solchen, amtlichen, mit einem Bußgeld dotierten Handlung, nehmen.


Gruß
Willy
 
Da man ja prinzipiell etwas eintragen -und was anderes montieren oder das montierte modifizieren könnte, dürfen die Ordnungshüter im Zweifel immer eine Messung anordnen.
Wenn dann ein unzulässig hoher Wert raus kommt, fragt niemand, was eingetragen wurde; so sehe ich das auch.
 
...die das zulässige Geräuschpotential deines Fahrzeuges überschreiten,...

Und eben dieses wird per Geräuschmessung neu festgestellt, und per Einzelabnahme und Eintragung im Kfz-Brief bindend dokumentiert.

Wer an den Eintragungen im Brief zweifelt, der stellt das ganze System, u.a. die Eigentumsverhältnisse, in Frage, und damit auch sich selbst :D
 
Da man ja prinzipiell etwas eintragen -und was anderes montieren oder das montierte modifizieren könnte, dürfen die Ordnungshüter im Zweifel immer eine Messung anordnen.
Wenn dann ein unzulässig hoher Wert raus kommt, fragt niemand, was eingetragen wurde; so sehe ich das auch.

Hallo,und das ist auch so,ist mir selber schon passiert,bei meiner SR mit eingetragener Supertrappanlage,die Polizei befand die SR als viel zu laut...:schock:
 
Und eben dieses wird per Geräuschmessung neu festgestellt, und per Einzelabnahme und Eintragung im Kfz-Brief bindend dokumentiert.

Wer an den Eintragungen im Brief zweifelt, der stellt das ganze System, u.a. die Eigentumsverhältnisse, in Frage, und damit auch sich selbst :D

Ok,

so wird es sein. Das die Prüfer ja streng nach den Vorschriften gehen, wissen wir alle. An meinem Wagen waren Reifen/Felgen eingetragen, sie sich sowohl innen als auch außen an den Radläufen durchgescheuert hatten. Bin übrigends 250 über die Bahn geblasen, ehe ich den Schaden bemerkte. Das nur, um mal zu zeigen, was alles eingetragen wird......da habe ich noch andere Dinger in dem Brief stehen, die ich aber hier nicht breit treten mag. Inzwischen, den Wagen hatte ich so gekauft, ist alles auf dem Werksstandart.


Nehmen wir an, ein Prüfer, guter Bekannter von dir, trägt dir eine 148,2 Phon-Anlage ein....die ist dann rechtens?

Willy
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Polizei misst das eingetragene Standgeräusch. Toleranz ist +5 db. Ich habe bei mehreren Motorrädern 100 db Standgeräusch eingetragen. Das Fahrgeräusch ist dann je nach Baujahr 80, 82 oder 86 db. Das Fahrgeräusch zu messen ist sehr aufwendig und wird üblicherweise weder von der Polizei noch vom eintragenden Prüfingenieur gemessen. Wohlwollende Prüfer messen das Standgeräusch und tragen den Auspuff ein wenn das in den Papieren bereits stehende Standgeräusch nicht überschitten wird. Sollte der Auspuff lauter sein wird es niemand eintragen es sei denn er ist korrupt und bestechlich.
genaueres hier:
http://www.harleyenzo.de/html/loud_pipes.html
 
Im Zweifel kann die Rennleitung das Fahrzeug zu einer TÜV Stelle bringen und dort das Fahrgeräusch feststellen lassen. Selbst wenn das "eingetragene" Standgeräusch nicht überschritten wird gilt doch der zum Baujahr gehörige Fahrgeräuschwert. Wird dieser um mehr als m.W. 2dB überschritten, gilt das Fahrzeug als zu laut.
So ein Gutachten ist im Zweifel nicht mal das Papier, auf dem es steht, wert.
Kein Gutachter wird einem z.B. 90dB Fahrgeräusch eintragen, damit würde er sich selber die Kündigung ausschreiben.
Was er allerdings darf: Wenn ein Fahrzeug ab Werk 80dB eingetragen hat und bei dem Baujahr sind 84dB zulässig, darf er die Eintragung auf diesen Wert anheben.
 
Und nun mal Hand auf´s Herz.

Halten die Hoske-Tüten neuerdings wirklich diese Werte ein? Ich gebe zu, sie seit vielen Jahren nicht mehr gesehen zu haben, kenne sie wirklich nur von damals, als die schwarzen BMW damit herum fuhren.
Gab damals sogar eine 2in4 Anlage....

Gruß
Willy
 

Die dort gezeigte Übersichtstabelle zu Fahrgeräuschgrenzwerten ist mit Vorsicht zu genießen.

Meine R90S, Bj. 74, müßte danach ein Standgeräusch von 84 dB(A) haben, werksseitig steht im Brief aber 89 dB(A).

Da die Skala logarithmisch ist, entsprechen +6dB(A) einer Verdopplung des Schalldrucks.

Addiere ich die genannten 26 dB(A) einer Nahfeldmessung, darf Elfi völlig legal 115 dB(A) von sich geben.

Ein Presslufthammer wird in 1m Entfernung mit 100 dB(A) angesetzt

115 dB(A) entsprechen dann der 6-fachen Lautstärke eines Presslufthammers.

Berücksichtige ich die Differenz zwischen 0,5m bei Nahfeldmessung und 1m beim Presslufthammer, bleiben für die Nahfeldmessung immer noch die doppelte Lautstärke des Presslufthammers.

Das schaffe ich auch mit offenen Hoskes nicht.

Zumindest nicht bei 400 U/min, denn Standgeräusch heißt ja Leerlauf, oder ?

Fragen über Fragen :D
 
Die schwarze /5 ist im Brief ne 90/6 mit nem 100RS Motor! :oberl:


Woher ich das weiß? :]

Die Hoskes sind übrigens eingetragen, die Briefkopie findet sich in unserer Datenbank...
 
Fein,

habe aber nur auf den Klang geachtet. Den würde ein Mitglied der uniformierten Truppe auch sicher nicht als unangenehm laut erachten....obwohl, in dem zweiten Video....:pfeif:....und dat Dingen qualmt, da musse ma bei. ;;-)

Willy
 
Zuletzt bearbeitet:
Die aufgeführte Tabelle gibt die zulässigen Fahrgeräuschwerte an. Für das Standgeräusch gibt es überhaupt gar keinen Grenzwert, wie schon erwähnt gibt es Motorräder mit 100 db Standgeräusch und 80db Fahrgeräusch, das ist die hohe Kunst der Schalldämpfer Entwicklung und homologation.

Das Standgeräusch wird bei halber Nenndrehzahl gemessen, nicht im Leerlauf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wer nicht mehr spekulieren mag, findet hier Genaueres.

Wer daran denkt, mal "beim TÜV" zu fragen, wendet sich am besten direkt an:

Institut für Fahrzeugtechnik beim Technischen Überwachungsverein Bayern Sachsen e. V., Westendstr. 199, 80686 München.

Das ist laut §49 StVZO, Abs.5, in allen Fragen der Anwendung federführend.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Moin,

da ich mit meinem aktuellen Projekt gerade bei einer Fahrgeräuschmessung bin kann ich auch noch ein bisschen senfen, bezieht sich aber alles auf Farzeuge mit EZ zwischen 1986 und 1990:

1. So aufwändig ist die Fahrgeräuschmessung auch nicht, beim TÜV braucht man allerdings 2 Mann dazu und ein passendes Gelände. Hier in Hannover geht es nur noch über die Prüfstelle Döhren.

2. Auf Basis von Briefkopien oder alten Gutachten (größer 10 Jahre) oder nur mit Standgeräsuchmessung trägt hier keiner was ein.

3. Geräuschmessung ist abhängig u. a. auch von der Anzahl der Gänge. Bei 4 Gang Motoren wird im 2. Gang gemessen, bei 5. Gangmotoren im Dritten.

4. Das Fahrgeräusch darf maximal 2 dB über dem eingetragenen Wert liegen, dies gilt aber nur bei einer angeordneten Fahrgeräuschmessung. Wenn ein Auspuff neu eingetragen werden soll darf das Fahrgeräusch maximal den zulässigen gesetzlichen Wert aufweisen, wobei 1 dB Toleranz abgezogen wird. Zulässig z. B. 86 dB, bei Messung von 87 dB wäre das dann noch in Ordnung.

5. Standgeräusch unterliegt keinem Grenzwert, dient nur der einfachen Überprüfung z. B. durch die Polizei. Wenn das Fahrgeräusch passt kann man dir auch locker über 100 dB eintragen.

Gruß

Jogi
 
moin!
mein lieber mann, zum:entsetzten:.
habe eine schwarze bmw bauj.76, 1070 ccm, gemessene 88 ps mit 105 nm,
hoske eingetragen aber db wurde nicht geändert.
wen die kellenschwinger einen sowieso zur geräuschmessung verdonnern können, warte ich es einfach ab. natürlich immer mit einem schlechten gewissen.
e.g. b-m
 
Moin,

gibt komische Sachen in Deutschland, das war schon immer so. Vor gefühlten 100 jahren kaufte sich eine Freundin ein Mofa in einem Kaufhaus, so ein Billigteil ohne jeglichen Luxus und selbst der Tacho glänzte, weil nicht vorgeschrieben, durch Nichtsein.

Dann wurde sie, mit dem fast neuen und völlig serienmäßigen Teil von der Polizei mit knapp 40 Km/h gemessen, gestoppt und zum TÜV mit Überprüfung des Fahrzeuges beordert.

Am Ende war das Dingen tatsächlich zu schnell und sie bekam vom Richter eine Strafe. Sie hätte, so zumutbar, die erreichbare Geschwindigkeit, nortfalls durch hinterherfahren eines Fahrzeuges mit Tacho, ermitteln können und war darum voll schuldfähig und verantwortlich für die erhöhte Geschwindigkeit.


Willy
 
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Die schwarze /5 ist im Brief ne 90/6 mit nem 100RS Motor! :oberl:


Woher ich das weiß? :]

Die Hoskes sind übrigens eingetragen, die Briefkopie findet sich in unserer Datenbank...

BOAH, die Kommentare zu dem Video, ich pack mich weg: :lautlachen1::lautlachen1::lautlachen1:

"Mann Dickerchen, schöner sound!
Aber statt deiner Kiste und dem Kuchenblech würde ich lieber die Karre sehen!"

"Mit den Schwarzen Birkenstock erst mal ne runde übern Hof drehen.... Kommt mir irgendwie bekannt vor..."
 
Moin zusammen!

Zum Thema Nachprüfbarkeit von Eintragungen seitens der Polizei werd ich auch nochmal meinen Senf dazugeben:

Ich hatte nämlich diesen Monat die Gelegenheit, gleich zwei Kollegen von unterschiedlichen Polizeidirektionen in meiner Region zu dem Thema zu befragen. Ich habe nämlich vor, mir die V2A Hoske oder Norton Tüten von Southern Division an meiner RS zu montieren. Aber das Ganze soll auf legalem Wege erfolgen...

Beide Polizisten sagten, dass in ihrem Bezirk kein polizeieigenes db-Messgerät vorhanden sei und bei Zweifeln an der eingetragenen Lautstärke das Mopped dem TÜV vorgeführt werden würde.
Wenn aber die Tüten (am besten mit eingeschlagener Kennzeichnung) bereits in die Papiere eingetragen seien, würde man die Eintragung aller Wahrscheinlichkeit nicht anzweifeln und es dabei belassen. Ist natürlich keine Garantie, aber hier im Norden, kann man zumindest mit ruhigerem Gewissen durch die Marschen donnern...:pfeif: