Geräuschmessung, Einzelabnahme, fertig. Alles andere kannst Du vergessen.
Wie ich schon schrieb, nutzt es nix, wenn die Ordnungsmacht anderer Meinung ist....dann gehts ab zu einem anderen TÜV, zu einer anderen Geräuschmessung, die Gesetzesschriften werden zitiert und die ganze Kohle für die Eintragung ist auch zum Deibel....
Leise Grüße
Willy
...die das zulässige Geräuschpotential deines Fahrzeuges überschreiten,...
Da man ja prinzipiell etwas eintragen -und was anderes montieren oder das montierte modifizieren könnte, dürfen die Ordnungshüter im Zweifel immer eine Messung anordnen.
Wenn dann ein unzulässig hoher Wert raus kommt, fragt niemand, was eingetragen wurde; so sehe ich das auch.
Und eben dieses wird per Geräuschmessung neu festgestellt, und per Einzelabnahme und Eintragung im Kfz-Brief bindend dokumentiert.
Wer an den Eintragungen im Brief zweifelt, der stellt das ganze System, u.a. die Eigentumsverhältnisse, in Frage, und damit auch sich selbst![]()
...genaueres hier:
http://www.harleyenzo.de/html/loud_pipes.html
Habe mal gegoogelt...
http://www.youtube.com/watch?v=KPPQlT8iOiE&feature=related
Die S klingt für mein Empfinden eher kaputt als gut, diese schwarze /5 aber klingt, auch wieder für mein Ohr, ganz nett.
http://www.youtube.com/watch?v=F8-VPyeRPpY&feature=related
Gruß
Willy
Die schwarze /5 ist im Brief ne 90/6 mit nem 100RS Motor!
Woher ich das weiß? :]
Die Hoskes sind übrigens eingetragen, die Briefkopie findet sich in unserer Datenbank...
BOAH, die Kommentare zu dem Video, ich pack mich weg:
"Mann Dickerchen, schöner sound!
Aber statt deiner Kiste und dem Kuchenblech würde ich lieber die Karre sehen!"
"Mit den Schwarzen Birkenstock erst mal ne runde übern Hof drehen.... Kommt mir irgendwie bekannt vor..."
fucking german Kuchenblech ruins everything