Guten Abend,
genau das habbich auch gemacht: R45 plus 860 Kubiksatz plus Endantrieb von einer R65, also 31/9. Da das Siebenrock-Gutachten von einer gleichbleibenden Endantriebsübersetzung (bei der R45 also 34/8) ausgeht, muss für eine reine Änderungsabnahme (ca. 34 EUR) der Endantrieb der originale bleiben.
Ist natürlich sinnlos. Im Nachhinein ist es spannend zu lesen, wie sich die "860 cm³-für-R45"-Testberichte und Beschreibungen vor ein paar Jahren immer etwas um das Thema "zu kurze Übersetzung" herumgemogelt hatten.
Wenn man einen längeren Endantrieb einbauen möchte: ich hatte das per E-Mail mit dem TÜV bzw. dem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) nach erfolgtem Umbau, aber noch vor der Vorführung abgeklärt. Argument: Drehzahlsdenkung, Ökonomie, und mit 48 PS ist die R45 sowieso fast gleichauf mit der ehemaligen R65, also, warum nicht deren Endantrieb verwenden?
Dieser Umbau war durch das Siebenrock-Mustergutachten nicht mehr abgedeckt. Das neue Gutachten beim TÜV kostete dann zwar gleich 75 EUR, lief aber dank guter Vorbereitung entspannt ab. Was half, waren ein paar Dokufotos vom Umbau, weil man danach auf den Zylindern keine Kennzeichnung mehr sehen konnte.
Ich bin zufrieden und würde eine eine solche Herangehensweise empfehlen. Habe auch festgestellt, dass es hilft, genau zu sagen, was man will und warum, weil die TÜVler i.d.R. so alte Motorräder wie die unsrigen gar nicht mehr kennen. Ich habe dem aaS noch erzählt, was der Unterschied zwischen einer 248-R65 und einer R65 Monolever ist, weil das in seinen elektronischen Unterlagen irgendwie durcheinander war, daraufhin hat er mir noch Pi x Daumen eine passende Höchstgeschwindigkeit eingetragen (die zumindest ich sowieso nie austesten werde).
Viele Grüße,
Thomas
(Edit: Eine oder 2 Bremsscheiben war dem begutachtenden Prüfer egal)