Hallo allerseits,

für meine R45 habe ich sowohl den Siebenrock-Satz 860 CC als auch ein länger übersetzten HAG. Beides möchte ich vor dem ersten TÜV nach 20 Jahren Standzeit montieren.

Was muss ich in Punkto HAG beim TÜV beachten? Ist das eintragungspflichtig?
Das der Tacho stimmen muss ist klar, aber sonst?

Danke für eure Hinweise?
 
Wenn keine Übersetzung im Brief eingetragen ist, und auch nicht im Gutachten zu den Zylindern, würde ich es auch bei der Abnahme nicht ansprechen :nixw:
Welches HAG hast du den, die R65 hatte glaube ich 31/9.
 
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Ja, du musst das eintragen lassen. Warum? Mit der anderen Übersetzung veränderst du die Höchstgeschwindigkeit.

Fällt das bei der Hauptuntersuchung auf? Wahrscheinlich nicht, solltest du dennoch machen. Nur damit hast du es sauber.
 
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Dann wird aber vermutlich auch eine zweite Bremsscheibe fällig. Nur mit dem SR Satz ändert sich die höchst Geschwindigkeit nicht, .mit dem Antrieb schon
 
Hallo allerseits,

für meine R45 habe ich sowohl den Siebenrock-Satz 860 CC als auch ein länger übersetzten HAG. Beides möchte ich vor dem ersten TÜV nach 20 Jahren Standzeit montieren.

Was muss ich in Punkto HAG beim TÜV beachten? Ist das eintragungspflichtig?
Das der Tacho stimmen muss ist klar, aber sonst?

Danke für eure Hinweise?

Hallo Michael,

auch wenn noch so "pefekt" und "korrekt" anmutende Gutachten bei den Umbauteilen beiligen, kann ich Dir aus eigener Erfahrung nur folgendes Vorgehen empfehlen:

VOR DEM UMBAU ZUM SACHVERSTÄNDIGEN !

Ob eine zweite Bremsscheibe dran muß, wird der gute Mann Dir dann auch schon sagen. Wobei die R 65 (248er) m.W. auch in der offenen Version nur eine Scheibe vorne hatte.
Und in dem Umrüstungskatalog von BMW steht bei Umbau einer R 45 auf R 65 Motor auch nur die Änderung des HAG, des Tachos und der Geschwindigkeitsbezeichung der Reifen drin (Seite 2.3.1)

:db:

Gruß,
Andreas
 
Welche Vergaser kommen drauf? Wenn du die der R65 bez. 32er nimmst, die NW der R65 und den Passenden Tacho, sollte das ja kein Problem sein, wäre ja Technisch ne R65! Oder ist die R45 auch im Gutachten für die Zylinder aufgeführt?
 
Welche Vergaser kommen drauf? Wenn du die der R65 bez. 32er nimmst, die NW der R65 und den Passenden Tacho, sollte das ja kein Problem sein, wäre ja Technisch ne R65! Oder ist die R45 auch im Gutachten für die Zylinder aufgeführt?

Öhemm, 860 ccm sind aber keine 650 ccm , oder ?(

Ist vor allem aber auch steuertechnisch relevant :oberl:

Ansonsten Steuerdelikt :schock:

Ich denke aber, der Michael wird das mit dem 7R Satz samt Umbau gut hinbekommen... und mit 31/9 = A%!
 
Guten Abend,

genau das habbich auch gemacht: R45 plus 860 Kubiksatz plus Endantrieb von einer R65, also 31/9. Da das Siebenrock-Gutachten von einer gleichbleibenden Endantriebsübersetzung (bei der R45 also 34/8) ausgeht, muss für eine reine Änderungsabnahme (ca. 34 EUR) der Endantrieb der originale bleiben.

Ist natürlich sinnlos. Im Nachhinein ist es spannend zu lesen, wie sich die "860 cm³-für-R45"-Testberichte und Beschreibungen vor ein paar Jahren immer etwas um das Thema "zu kurze Übersetzung" herumgemogelt hatten.

Wenn man einen längeren Endantrieb einbauen möchte: ich hatte das per E-Mail mit dem TÜV bzw. dem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) nach erfolgtem Umbau, aber noch vor der Vorführung abgeklärt. Argument: Drehzahlsdenkung, Ökonomie, und mit 48 PS ist die R45 sowieso fast gleichauf mit der ehemaligen R65, also, warum nicht deren Endantrieb verwenden?

Dieser Umbau war durch das Siebenrock-Mustergutachten nicht mehr abgedeckt. Das neue Gutachten beim TÜV kostete dann zwar gleich 75 EUR, lief aber dank guter Vorbereitung entspannt ab. Was half, waren ein paar Dokufotos vom Umbau, weil man danach auf den Zylindern keine Kennzeichnung mehr sehen konnte.

Ich bin zufrieden und würde eine eine solche Herangehensweise empfehlen. Habe auch festgestellt, dass es hilft, genau zu sagen, was man will und warum, weil die TÜVler i.d.R. so alte Motorräder wie die unsrigen gar nicht mehr kennen. Ich habe dem aaS noch erzählt, was der Unterschied zwischen einer 248-R65 und einer R65 Monolever ist, weil das in seinen elektronischen Unterlagen irgendwie durcheinander war, daraufhin hat er mir noch Pi x Daumen eine passende Höchstgeschwindigkeit eingetragen (die zumindest ich sowieso nie austesten werde).

Viele Grüße,
Thomas

(Edit: Eine oder 2 Bremsscheiben war dem begutachtenden Prüfer egal)
 
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Öhemm, 860 ccm sind aber keine 650 ccm , oder ?(

Ist vor allem aber auch steuertechnisch relevant :oberl:

Ansonsten Steuerdelikt :schock:

Ich denke aber, der Michael wird das mit dem 7R Satz samt Umbau gut hinbekommen... und mit 31/9 = A%!

War vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt. Es geht ja um eine R45 die mit 860 ccm Zylinder bestückt werden soll, zusätzlich noch das Winkelgetriebe der R65. Da die R45 ein andere NW und andere Vergaser hat, könnte es eventuell je nach Prüfer einfacher mit der Eintragung sein, wenn alles bis auf die Zylinder von einer R65 übernommen wird. Also quasi so als wenn auf eine R65 die 860er Zylinder kommen! Aber ich merke gerade das das dann eigentlich auch noch die Köpfe mit getauscht werden müssten...
Egal wie, fahr zu dem der es Eintragen soll, nimm alles an Papierkram mit was du hast, und vielleicht findet ihr eine Lösung.
 
Hallo,

bei den HAG bin ich mir nicht so sicher, daß in jedem Fall ein neuer Eintrag erforderlich ist. Vielfach gab es von BMW unterschiedlich Übersetzungen für das gleiche Modell. Bei der R75/5 konnte es 32/11 oder 32/10 sein, R90/6 34/11 oder 33/11. Das für 860cm³ ein HAG 34/8 viel zu kurz ist, sollte jedem klar sein.

Gruß
Walter
 
Hallo,

bei den HAG bin ich mir nicht so sicher, daß in jedem Fall ein neuer Eintrag erforderlich ist. Vielfach gab es von BMW unterschiedlich Übersetzungen für das gleiche Modell. Bei der R75/5 konnte es 32/11 oder 32/10 sein, R90/6 34/11 oder 33/11. Das für 860cm³ ein HAG 34/8 viel zu kurz ist, sollte jedem klar sein.

Gruß
Walter


Das ist richtig, sofern beide Übersetzungen auch Bestandteil der ABE sind.
Eine Übersetzung, die nicht durch die ABE oder ein Änderungsgutachten abgedeckt ist, muß eingetragen werden. (Geräusch, Tacho, Endgeschwindigkeit; das Abgas spielt bei unseren Fahrzeugen ja noch keine Rolle.)
 
Ich habe heute mit dem TÜV (Rheinland) telefoniert, der Prüfer sieht das alles sehr unkompliziert.
Eintragung dürfte überhaupt kein Problem sein.
Reifen müssen passen (Geschwindigkeitsindex) und der Tacho.
Ansonsten alles kein Problem.

Wir haben übrigens hier am Ort den TÜV SÜD und die Rheinländer. Süd eher beamtenmäßig, Rehinland gründlich und lösungsorientiert. So soll's sein.