Hallo ins Land.
Ich stehe jetzt kurz vor der TÜV-Vorführung und habe alle meine ABE`s zusammengesucht und dabei festgestellt, dass ich für die

Hattech Gunball für /6 /7 zwar eine E-Nummer an der Anlage habe, aber keine ABE in Papierform.

Könnte Ärger beim TÜV geben??????

Hat jemand eine ABE in Papierform dafür und könnte mir diese als PDF zuschicken??????

Grüße aus dem Münsterland: Udo
 
Bitte keine Fragen in der DB verfassen !!!

Wenn ein Teil nach deutsche Recht für den Anbau zugelassen ist, hat es entweder ein Teilegutachten oder eine ABE. Im letzteren Fall muss die zugehörige Genehmigungsnr. KBAxxxxx auf dem Bauteil leserlich sein.
Liegt eine Genehmigung nach EG-Recht vor, gibt es auf dem Teil eine Kennzeichnung beginnend mit "e". Leider ist hier der Hersteller oder Inverkehrbringer nicht verpflichtet, dem Kunden ein Papier mitzuliefern. Das macht das Leben weder für Nutzer noch Prüfer leichter.
 
Hallo Udo,
auch ich habe für die Gunballs keine ABE in Papierform.
Der Prüfer hat die Dämpfer auch gar nicht eingetragen (das war eine §21 Abnahme), da die EU ABE auf das Blech gestempelt ist. Er sagte, die muss nicht eingetragen werden.
Aber was ich auf der Rechnung gelesen habe, die EU ABE gilt für Monolever Modelle ab Bj. 85.