Rudi

Sehr aktiv
Servus!

Hat jemand zufällig original Ochsenaugen von Hella rumliegen?
Ich müsste wissen:
- welchen Innendurchmesser muss der Lenker haben
- wie tief muss dieser Innendurchmesser ausgedreht werden?

Ich baue um auf Stummel und der Innendurchmesser der Rohre ist definitiv zu klein.

Vielen Dank vorab.

Gruß, Rudi
 
Hallo Rudi,

habe noch ein paar gute Hella Ochsenaugen liegen, sind poliert und sollen incl. Versand 60 Euronen kosten.

Wenn Du Interesse hast schick mir eine Mail mit Deiner Anschrift, ich sende sie Dir dann unverbindlich zur Ansicht zu.

Viele Grüße aus Hannover

Jürgen
 
Jetzt noch mal auf Stummel umbauen?
Du wirst ja immer jünger, viel Spaß noch im goldenen Herbst.

Servus Thomas,

nein, ich werde nicht jünger. Will ich gar nicht.

Aber immer, wenn Helmut D. mein Mopped sieht, sagt er "Da gehört ein schmälerer Lenker dran".
Schmaler Rohrlenker geht nicht, weil dann die Bremsleitungen mit der Gabelbrücke kollidieren.
Stummel sitzen weiter vorne, da geht's. Die kommen aber über die Brücke, will nicht zu gebückt sitzen.

Du siehst, alles altersgemäß ...

Gruß nach droben,

Rudi
 
Hallo Hans,
nur wenn eine Allgemeine Betriebserlaubnis dabei ist.

Da ist nur ein Gutachten mit Anbauanleitung dabei und die muss zum TÜV mitgebracht werden.
Hier steht auch drin wie breit der Lenker sein muß und in welchem Winkel sie angebaut werden müssen.
 
Hallo Hans,
nur wenn eine Allgemeine Betriebserlaubnis dabei ist.

Da ist nur ein Gutachten mit Anbauanleitung dabei und die muss zum TÜV mitgebracht werden.
Hier steht auch drin wie breit der Lenker sein muß und in welchem Winkel sie angebaut werden müssen.

Das ist rein Erstzulassungsabhängig! Bis EZ XX.XX.XXXX (ich weiß nicht genau das Datum) Wird irgendwo um 1987 bis 1989 liegen, reicht das Prüfzeichen auch ohne hintere Blinker, ab dieser EZ brauchts auch hinten Blinker mit PZ!
Eintragung in die Papiere, glaube ich eher nicht! Aber es gibt ja vieles, was ich nicht weiß!
 
Hi,
lies den Beipackzettel dann bist du im Bilde.
Das Bj erlaubt dir die Blinker nach Gutachten ohne Hintere zu fahren.
Nach dem Bj geht das nicht mehr.
 
dann ist die breite des Lenker unwichtig da die Hinteren das übernehmen.

Bei mir hat er die Breite nachgeschaut ob man die Blinker von hinten auch sieht oder ob sie durch Arme oder Schulter verdeckt sind.
Ich hab hinten keine.
 
Moin Moin,

dann nochmal langsam zum mitmeißeln:

Ochsenaugen ohne hintere Blinker geht bei EZ vor 1.1.1987 (es geht auch noch danach, da stellen sich aber manche Prüfer an, es geht nicht mehr ab EG Zulassung, da dort explizit 4 Blinker gefordert sind.

Lenkerbreite und Kröpfung spielt natürlich auch eine Rolle.

Die Original-Hella Ochsenaugen haben ein KBA Prüfzeichen "~Nummer", diese sind immer einzutragen, egal ob nur als vordere Blinker genutzt oder in Verbindung mit hinteren Blinkern.

Dann gibt es noch Ochsenaugennachbauten, z. B. bei Louis. Diese haben gerne ein E-Prüfzeichen. Z. B. eine "11" auf den Gläsern. Das bedeutet, diese sind als vordere (und nur als vordere!) Blinker geprüft. Ochsenaugen mit diesen Gläsern müssen als vordere Blinker nicht eingetragen werden. Als hintere Blinker dürfen diese aber nicht verwendet werden!

Es gibt auch Ochsenaugen die auf dem vorderen Glas die "11" und auf dem hinteren Glas die "12" haben, dann sind das Blinker für vorne und hinten, diese dürfen also (unter der Vorraussetzung das die Maße des Lenkers es zulassen) ohne weitere hintere Blinker gefahren werden. Ich bin der Meinung, dies sollte man sicherheitshalber eintragen lassen, andere behaupten, eine Eintragung ist nicht nötig da ja die passenden Prüfzeichen vorhanden sind.

Gruß

Jogi
 
Bei meinem Umbau hat der TÜVi jeden Mückenfurz eingetragen, die Hella Ochsenaugen nicht.
Jetzt weiss ich nicht ob er die schlicht und einfach vergessen, oder nur für unnötig erachtet hat.
Beim Rennerle hatte er mir alle Beleuchtungseinrichtungen eingetragen, obwohl überall Prüfzeichen drauf waren. Da meinte er noch dass das besser wäre um eventuellen Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen.
 
Bei meinem Umbau hat der TÜVi jeden Mückenfurz eingetragen, die Hella Ochsenaugen nicht.
Jetzt weiss ich nicht ob er die schlicht und einfach vergessen, oder nur für unnötig erachtet hat.
Beim Rennerle hatte er mir alle Beleuchtungseinrichtungen eingetragen, obwohl überall Prüfzeichen drauf waren. Da meinte er noch dass das besser wäre um eventuellen Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen.

Moin Moin,

genau deshalb! Hatte mal eine nette Polizeikontrolle wo der Chef (Silberrücken, vom Alter hätte er die Ochsenaugen kennen müssen) drauf rumritt, dass ich hinten keine Blinker hab und nur einen Spiegel. Wir sind dann so auseinandergegangen, dass er mir, wenn meine Aussagen nicht stimmen, wegen dieser Teile ein Knöllchen schickt. Kam natürlich nie was.

Daher lass ich solche Sachen (gut, Spiegel jezt nicht) auch bei älteren Fahrzeugen mittlerweile so eintragen, dass explizit drinsteht, dass ich hinten keine Blinker hab. Dann hat man gleich eine andere Diskussionsgrundlage.

Andersrum hat man bei einem TÜV-Prüfer jahrelang keine Probleme, plötzlich kommt ein neuer und es gibt Schererreien. Brauch ich nicht.

Ich mach hier weder den TÜV-Prüfern noch den Polizisten vorwürfe, die haben soviele verschiedene Vorschriften für alle möglichen Fahrzeuge, wer will das alles wissen? Ich bin ja froh, wenn ich halbwegs über die Vorschriften meiner Fahrzeuge bescheit weiß, und da liegen zwischen dem ältesten und jüngsten fahrzeug nur 9 Jahre!

Klar kann man jetzt sagen, solange ich im Recht bin ist doch alles okay. MIr wäre halt nur die Diskussion zu zeitaufwändig.

Gruß

Jogi
 
"Blinker" (=Fahrtrichtungsanzeiger) nur am Lenker nur bis Erstzulassung vor 1986 möglich.
Weitere Voraussetzungen: Anbaulage, Abstand vom Hauptscheinwerfer (und damit minimale Lenkerbreite) Höhe über Fahrbahn (wohl eher kein Problem) sind vorgegeben.
Näheres auf meiner HP: http://www.lll.privat.t-online.de/html/blinker.html

Entsprechend Anbauskizze liegt den HELLA Teilen auch immer bei.

Eintragung NICHT erforderlich, da Allgemeine Bauartgenehmigung vorliegt.

Gruß
Lars
 
"Blinker" (=Fahrtrichtungsanzeiger) nur am Lenker nur bis Erstzulassung vor 1986 möglich.
Weitere Voraussetzungen: Anbaulage, Abstand vom Hauptscheinwerfer (und damit minimale Lenkerbreite) Höhe über Fahrbahn (wohl eher kein Problem) sind vorgegeben.
Näheres auf meiner HP: http://www.lll.privat.t-online.de/html/blinker.html

Entsprechend Anbauskizze liegt den HELLA Teilen auch immer bei.

Eintragung NICHT erforderlich, da Allgemeine Bauartgenehmigung vorliegt.

Gruß
Lars

FALSCH!! EZ vor 1987 nicht vor 1986.

Bzgl. der Eintragung, ja, die Dinger haben eine Zulassung (KBA), m. W. muss aber der Anbau begutachtet und damit eingetragen werden. Woraus ergibt sich die Nichteintragungserfordernis?

Gruß

Jogi
 
Stimmt 1986.
Eintragungserfordernis nicht gegeben, da eine Allgemeine Bauartgenehmigung vorliegt, in der die Maße usw. angegeben sind. Bei Austausch z.B. eines Scheinwerfers / -einsatz, eines Rücklichtes usw. (der natürlich auch eine ABG bzw. ECE-Genehmigung hat) ist auch keine Eintragungspflicht vorhanden.

Gruß
Lars