o.technikus
Aktiv
Hallo zusammen,
wenn selbst der Amzsschimmel nicht mehr weiss, wie man durch den Vorschriftenwald läuft....könnte man sagen.
Bei der Abnahme meines Neuaufbaus R100GS war der TÜV der Meinung, dass es keine §21 Abnahme wäre, hat alte Änderungen gestrichen und neue eingetragen...alles gut.
Heute bei der Zulassungsstelle dann erst einmal der Schreck..."...was hat der TÜV denn da wieder gemacht, warum hat er mir nicht alles ausgefüllt, wie es sich bei einem §21 Gutachten gehört..."
Ich versuche zu vermitteln und plappere runter was der Herr beim TÜV mir gesagt hat, wo er auf der Kopie des alten Scheines gestrichen hat und was neu eingetragen / geändert werden müsste.
Ein Glück, dass wir nicht in Hessen sind. Hier im Norden ist man wenigstens noch in der Lage auch das zu lösen. Der hilfsbereite Sachbearbeiter, ich glaube es war sogar der Leiter der Zulassungsstelle, macht sich also an's Lesen und Tippen.
Dann wieder Haare Raufen..."was mach ich denn jetzt, er hat ja keine Emissionsklasse eingetragen!"
Kommentar von mir..."Die war ja auch im alten Schein nicht eingetragen, Erstzulassung März 88 und beim TÜV keine Abgas Untersuchung...ich denke da reicht der Strich, der früher im Schein stand..."
Längeres Grübeln, dann der Kommentar..."Dann schreibe ich da rein "unbekannt", aber ich weiss nicht was der Zoll damit macht..."
Da bin ich dann auch mal gespannt, aber was soll man bei den alten Schätzchen anderes eintragen als nichts, wenn es die Fragestellung / Angabe bei der Geburt der Maschine eben nicht gab....wir haben es raus uns das Leben schwer zu machen.
Nun denn...sie ist zugelassen, alle anderen Eintragungen sind übernommen, die dusselige "Reifenfreigabe des Herstellers beachten" ist auch nicht rein gekommen....was will man mehr!
Beste Grüße
Volker
wenn selbst der Amzsschimmel nicht mehr weiss, wie man durch den Vorschriftenwald läuft....könnte man sagen.
Bei der Abnahme meines Neuaufbaus R100GS war der TÜV der Meinung, dass es keine §21 Abnahme wäre, hat alte Änderungen gestrichen und neue eingetragen...alles gut.
Heute bei der Zulassungsstelle dann erst einmal der Schreck..."...was hat der TÜV denn da wieder gemacht, warum hat er mir nicht alles ausgefüllt, wie es sich bei einem §21 Gutachten gehört..."
Ich versuche zu vermitteln und plappere runter was der Herr beim TÜV mir gesagt hat, wo er auf der Kopie des alten Scheines gestrichen hat und was neu eingetragen / geändert werden müsste.
Ein Glück, dass wir nicht in Hessen sind. Hier im Norden ist man wenigstens noch in der Lage auch das zu lösen. Der hilfsbereite Sachbearbeiter, ich glaube es war sogar der Leiter der Zulassungsstelle, macht sich also an's Lesen und Tippen.
Dann wieder Haare Raufen..."was mach ich denn jetzt, er hat ja keine Emissionsklasse eingetragen!"
Kommentar von mir..."Die war ja auch im alten Schein nicht eingetragen, Erstzulassung März 88 und beim TÜV keine Abgas Untersuchung...ich denke da reicht der Strich, der früher im Schein stand..."
Längeres Grübeln, dann der Kommentar..."Dann schreibe ich da rein "unbekannt", aber ich weiss nicht was der Zoll damit macht..."
Da bin ich dann auch mal gespannt, aber was soll man bei den alten Schätzchen anderes eintragen als nichts, wenn es die Fragestellung / Angabe bei der Geburt der Maschine eben nicht gab....wir haben es raus uns das Leben schwer zu machen.
Nun denn...sie ist zugelassen, alle anderen Eintragungen sind übernommen, die dusselige "Reifenfreigabe des Herstellers beachten" ist auch nicht rein gekommen....was will man mehr!
Beste Grüße
Volker