Da hast Du eine Chance, wenn das Baujahr vor 1958 ist. Dann KANN die Zulassungsstelle ein Kennzeichen in der Größe 130x250 mm (Kleinkraftrad, hoffe, dass meine Größenangabe korrekt ist) erteilen.
Genau!
In Anlage V wird unter Buchstabe a) das Kleinkraftradkennzeichen beschrieben und abgebildet.
Ich habe gerade mal in der Neuauflage von 1988 nachgesehen.
So lange die StVZO noch die Kennzeichen geregelt hat, ist das meines Wissens nicht geändert worden.