lancee

Aktiv
Hallo zusammen,

hab´ heute mal meinen KFZ Schein studiert.

Hintergrund: Ich will zukünftig mein Heck kürzen und einen GFK Höcker als Einsitzer verbauen. Jetzt steht in meinem Schein - siehe unten - schon etwas von wahlweise 1 Sitzer ohne Rasten für Sozius oder Zweisitzer drin.

Heisst das, dass ich meinen Höcker und Einsitzer garnicht extra beim TÜV eintragen lassen muss?

Grüße
Dominik

IMG_3511.jpg
 
Das wurde oft eingetragen bei der RS Sitzbank, die hier in Deutschland nur als 1-Sitzer zugelassen ist.
 
Bleibt nur die Frage des Sitzbankhöckers.
Willst Du ein Produkt aus dem Zubehör mit ABE anbauen, ist alles ok. Hast Du einen Höcker mit Gutachten oder gar ohne, musst Du doch beim TÜV vorstellig werden -solange Du regelkonform bleiben willst.
 
Hi - den Höcker habe ich von Ricambi Weiss - also Zubehörteil ohne ABE mit Materialgutachten. Dann wohl eintragen lassen...