Was mich wundert, das so etwas überhaupt aus VA gemacht werden darf.
Eigentlich lernt jeder Schlosser während seiner Lehrzeit das VA nicht Dauerfest ist. Vor allem bei so einseitig aufgehängten Bauteilen.
 
Hallo Lutz,

ich hoffe, dass der erste Schock sowie der Frust etwas abgeklungen ist.
Aber generell hat Michael recht.

Ich will dir nicht zu nahe treten.
Aber wenn man am Motorrad intensiv schrauben will,
braucht man entweder eine eigene fundierte fachliche Basis oder
vertrauenswürdige erfahrene Berater.

Aufgrund meiner früheren Auf- und Umbauten an Motorrädern, welche weit mehr vibrierten als eine 2V-Q, weiß ich, dass VA nicht unbedingt das richtige Material für stark vibrierende Teile ist. Hier rate ich dazu, elastisches Material wie z.Bsp. simplen ST37 (Baustahl) mit weniger Kohlenstoffanteil in lackierter oder verchromter Oberfläche zu verwenden.

Ich wünsche Dir für Deine Reklamation viel Erfolg. Als Erkenntnis kannst Du mitnehmen, dass zahlreiche der "Startup-Craftbeer-Profi-Bastelbuden" scheinbar auch wenig Ahnung haben. ;)

VG
Guido
 
Mal aus anderer Sicht: Als Hersteller/Verkäufer einer solchen Halterung weiß man natürlich nicht, was in den 2,5 Jahren mit dem Teil so alles passiert ist. Garantie und Gewährleistung sind abgelaufen, ein Materialfehler wird wohl nicht nachweisbar sein und gekauft hast du letztendlich aus freien Stücken. Vielleicht gab es schon früher schon Probleme und deswegen wurde der weitere Vertrieb eingestellt. Das mit dem Reifen ist einfach nur saudumm gelaufen.

Vielleicht zeigt die Firma W. ein wenig Kulanz und kommt dir beispielsweise mit einem neuen Reifen entgegen. Der Ton macht die Musik, zusammen mit genügend Dokumentationsmaterial. Das wäre jetzt mein persönliches Vorgehen. Vielleicht hast du ja Glück und ihr trefft euch irgendwo in der Mitte.

Gruß Bernhard
 
Zuletzt bearbeitet:
Was mich wundert, das so etwas überhaupt aus VA gemacht werden darf.
Eigentlich lernt jeder Schlosser während seiner Lehrzeit das VA nicht Dauerfest ist. Vor allem bei so einseitig aufgehängten Bauteilen.
Wieso "darf"? Das ist ein unkritisches Zubehör-Anbauteil, welche Vorschrift sollte da gelten?
Die Tatsache, daß jemand bereit ist, dafür 300 € zu bezahlen, sagt nichts über "Güte" oder "Qualität" aus, wie auch immer die in dem Fall zu definieren wären.
 
... hatte bei W. einen Edelstahlständer für die Verwendung ohne Sturzbügel für meine GS 100 gekauft.

Nach über 2 Jahren reklamiert, da sich das gute Teil nach einem Stop an einem Berg als die Karre mit dem vollen Gewicht auf den Ständer drückte verbogen hat.

Reklamation bei W. per Mail. Teil zurück. Geld war innerhalb 3 Tagen bei mir auf dem Konto.

Hilft dir jetzt nicht bei dem Schaden, aber die scheinen hier recht kulant zu sein.

Grüße
Thomas
 
Wieso "darf"? Das ist ein unkritisches Zubehör-Anbauteil, welche Vorschrift sollte da gelten?
Die Tatsache, daß jemand bereit ist, dafür 300 € zu bezahlen, sagt nichts über "Güte" oder "Qualität" aus, wie auch immer die in dem Fall zu definieren wären.

Das dieses Teil nicht unkritisch ist, kann man auf den Fotos ja wohl sehen und da es eine ABE dazu gab, sollte das also irgendwie geprüft sein. Und dann darf der Hersteller das so fertigen.

Gruß Olaf
 
Hallo,

die ersten 6 Monate der Gewährleistung sind herum. Auf eigene Kosten dem Hersteller ein Versagen nachzuweisen, vergiß es...

Gruß
Walter
 
Naja , hier gehts auch um Produkthaftung und die hat nicht zwingend was mit Gewährleistung zu tun.

irgendwas hat sich in 2022 auch zugunsten des Kunde geändert mit Beweislastumkehr
 
Das ist eher ein Fall für einen Rechtsverdreher.

Verkauft werden darf viel, nicht aber unbedingt auch in den Verkehr gebracht werden.

@Dirk, mir ging es eher um grundsätzliches des Metall-Handwerks.

Und so ein doch recht massives Edelstahlteil ist beim Abflug von einem Motorrad auch schon mit Vorsicht zu genießen.

OK, hier haben die Kabel gehalten, was passiert aber wenn das Teil in Deinem Kühlergrill landet oder schlimmer noch durch Deine Windschutzscheibe gesegelt kommt.

Edelstahl wird halt gern genommen weil mit WIG geschweißt kaum nacharbeiten anstehen, es ist und bleibt für diese Anwendung aber das falsche Material.
 
Naja , hier gehts auch um Produkthaftung und die hat nicht zwingend was mit Gewährleistung zu tun.

irgendwas hat sich in 2022 auch zugunsten des Kunde geändert mit Beweislastumkehr

So weit ich weiß, hat sich bei der Gewährleistung die Beweislast des Verkäufers von 6 auf 12 Monate verlängert. Hilft aber hier nicht weiter. Die Gewährleistung ist nach 2 Jahren eh rum.
Ich sehe die einzige Möglichkeit in einem ruhigen, sachlichen Gespräch mit dem Verkäufer.
Rechtliche Schritte brauchen erst mal einen Beweis (Gutachten), dass das Teil mangelhaft ist. Ob das sich lohnt?
 
Das dieses Teil nicht unkritisch ist, kann man auf den Fotos ja wohl sehen und da es eine ABE dazu gab, sollte das also irgendwie geprüft sein. Und dann darf der Hersteller das so fertigen.

Gruß Olaf

"Kritisch" bedeutet konstruktiv bedingt sicherheitsrelevant, und das ist ein Kennzeichenhalter definitiv nicht.
Michael führte das bereits aus:
Die Argumente "mit ABE" und "hat 2,5 Jahre gehalten" sind wertlos.
ABE wäre für so ein Teil gar nicht nötig und ist nur die Betriebserlaubnis.
Das Problem ist hier die Dauerfestigkeit; offensichtlich war die so gering, dass es nur 2,5 Jahre gehalten hat.
Das alle irgendwie angeschraubten Teile "gefährlich" bei Versagen oder Montagefehler sein können, spielt hier keine Rolle.
 
Das ist eher ein Fall für einen Rechtsverdreher.

Verkauft werden darf viel, nicht aber unbedingt auch in den Verkehr gebracht werden.

@Dirk, mir ging es eher um grundsätzliches des Metall-Handwerks.

Und so ein doch recht massives Edelstahlteil ist beim Abflug von einem Motorrad auch schon mit Vorsicht zu genießen.

OK, hier haben die Kabel gehalten, was passiert aber wenn das Teil in Deinem Kühlergrill landet oder schlimmer noch durch Deine Windschutzscheibe gesegelt kommt.

Edelstahl wird halt gern genommen weil mit WIG geschweißt kaum nacharbeiten anstehen, es ist und bleibt für diese Anwendung aber das falsche Material.

Das gilt auch für jeden Rückspiegel o.ä., der sich während der Fahrt löst und dem Hintermann durch die Windschutzscheibe segelt.
Das Abvibrieren von Teilen am Motorrad ist nicht ungewöhnlich und hat m.W. bislang nicht zu Vorschriften und Nachweisen geführt, die regeln was man "darf", also z.B. wie ein solches Schweißteil zu fertigen ist, aber ich bin lernfähig.
 
Lutz,

wie schon geschrieben solltest Du die Bruchstücke sichern, Photo vom zerstörten Reifen parat haben und "W" höflichst aber bestimmt anschreiben.

Die Produkthaftung hat nichts mit Gewährleistung zu tun, ist also nicht zeitlich begrenzt.
Du musst auch nicht nachweisen, daß "W" etwas falsch gemacht hat, sonder "W" muss nachweisen, daß er alles richtig gemacht hat.
Konstruktionsunterlagen, Festigkeitsgutachten, Montage-Doku etc.

Wegen so einem lächerlichen Betrag wird kein Verantwortlicher einen Prozess riskieren und sollte im Gegenteil in der lokalen Kirche eine Kerze anzünden, daß nichts ernsthaftes passiert ist.
Ob Folgeschäden wie der Reifen, Nutzungsausfall etc. erstattet werden ist dann von Deinem Verhandlungsgeschick bzw. des Rechtsbeistandes abhängig.

Viel Erfolg,

Frank
 
Nochmal...Ist das verwendete Rundmaterial Vollmat. oder Rohr?Bitte mal ein Detailfoto von der Bruchstelle/Schweißnaht in dem Bereich.Danke Gruß Mario
 
Dein teurer W.-Kennzeichenhalter erinnert mich stark an den originalen Kennzeichenhalter meines ersten Motorrades, einer KL 250, der sich bereits nach neun Monaten in seine Einzelteile zerlegte.
Ich hatte ihn dann durch haltbare Flacheisen aus dem Baumarkt für 3 Mark 50 ersetzt …

Gruß
Carsten
 
Moin ,
Nachtrag zum Verlauf , gestern Abend noch einen ausführlich bebilderten Bericht per Mail an die Fa. W. gesendet!
Heute meldete sich dann ein MA tel. , laut seiner Auskunft kommen sie in vollem Umfang für die Schadenregulierung auf !
S.h neuer Reifen, Lieferung eines neuen Kennzeichenhalterung etc. !
Auf meine Frage , dass ich keinen sonderlichen Wert auf eine Wiederholung dieses Ereignisses lege , kam erneuerter Anruf, dass er morgen mit den Techniker Rücksprache halten würde inwieweit hier Verbesserungen realisierbar sind !
Da bin ich mal gespannt, bin mit der kooperativen Rückmeldung erstmal zufrieden!
Kurze Frage zum Reifen, habe mich bis dato noch nicht schlau gemacht?
Gibt's den Bridgestone Battlax 46 für die R100R und ist dieser mit dem Vorderreifen B45 kompatibel?
Grüße Lutz
 
Eigentlich lernt jeder Schlosser während seiner Lehrzeit das VA nicht Dauerfest ist. Vor allem bei so einseitig aufgehängten Bauteilen.

Der Zubehör Kofferträger an meiner 12er GS ist aus Edelstahlrohr. Der über 5 Kg schwere Alukoffer (warum heisst Alu Leichtmetall?) hängt auch ausserhalb und darf mit 15 Kg einseitig beladen werden. Und Hält.

Der Kennzeichenhalter ist wahrscheinlich einfach abvibriert.
 
Sind die Träger "einseitig" aufgehängt?

Sicher nein, da wird sicher noch eine Abstützung irgendwo sein, vermutlich sogar eine Verbindung von Seite zu Seite.


Der Zubehör Kofferträger an meiner 12er GS ist aus Edelstahlrohr. Der über 5 Kg schwere Alukoffer (warum heisst Alu Leichtmetall?) hängt auch ausserhalb und darf mit 15 Kg einseitig beladen werden. Und Hält.

Der Kennzeichenhalter ist wahrscheinlich einfach abvibriert.