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Die Zulassungsstellen sind auch nicht mehr das was sie mal waren.
Gerade habe ich festgestellt, dass bei meiner R50 im Fahrzeugschein (Neudeutsch = Zulassungsbescheinigung Teil I) die "Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeuges" (wer sich so Formulierungen wohl ausdenkt :evil: ) mit satten 280 kg eingetragen ist.
Mit meiner Wenigkeit + Klamotten überschreite ich somit das zulässige Gesamtgewicht von 360 kg um einige Kilos.:pfeif:

Jetzt sehe ich für mich drei Möglichkeiten: 1 schieben 2) abnehmen oder 3) ignorieren. Ich tendiere zur Möglichkeit drei.

Hat sonst schon mal jemand falsche Gewichtsangaben im Schein gehabt?

Gruß, Schorsch
 
AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

Nein, nur auf der Waage. :coool:

iss klar, so eine Waage hatte ich auch mal :D


Ich muss aber laut Schein des Autos 16" Reifen auf 15" Felgen fahren.
Ignorieren.

da helfen eventuelle alte Zeitungen als Füllmaterial ;)

ich ärgere mich, dass diese Angaben inzwischen nicht mehr wie früher im Brief (Zulassungsbescheinigung II ) zu finden sind. Bei der Zulassung werden die Angaben dann aus irgendeinem imaginären Speicher gezogen. In diesem Fall ist statt der 1 eine 2 ausgedruckt worden. Das kontrolliert man natürlich nicht sofort beim Empfang des Scheines, zumal das auf den ersten Blick nicht mehr so einfach ersichtlich ist. Ich hab das auch gerade erst beim Vergleich mit meinen anderen Scheinen festgestellt.

Danke, ich werd das dann einfach mal ignorieren.

Gruß, Schorsch
 
AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

Moin Schorsch,
ich habe eben nochmal in meinen "Schein" geschaut Leergew 200kg zul Gesamtgewicht 360kg.
Ich tippe auf Eintragungsfehler durch den Sachbearbeiter/in.

Ich habe soetwas bei meinem VW Armarok gehabt. Wegen der aufsetzbaren Wohnkabine ist Der auf 3,49t aufgelastet. Ich habe ihn vor längerer Zeit Umschlüsseln lassen. Dazu musste ich zu einem aaS, TÜV Hanse, dieser hat dann die Begutachtung und die Dokumente ausgestellt. Damit bin ich zur Zulassungstelle und die haben mir dann die "neuen" Zulassungsbescheinungen erstellt. Viel später bin ich darüber gefallen, dass der Armarok laut Papiere nur noch die originalen 3,0t Gesamtgewicht hatte, so wie vom Werk ausgeliefert. Also zum TÜV Hanse und mein Problem vorgetragen. Der aaS hat die Papiere in sein Büro mitgenommen und war am Computer zugange. Neue Begutachtung auf 3,49t hat er ausgestellt.
Sein Fehler war folgender, wenn er eine Begutachtung erstellt, dann übernimmt das System die Grunddaten des Herstellers, somit hat er bei der Umschlüsselung die Werkswerte von VW übernommen ohne zu kontrollieren das die Angaben hier nicht mit dem tatsächlichen (Auflastung) übereinstimmen.
Die Auflastung die für den Armarok gemacht wurde, ist anscheinend in einem "zentralem Register" erfasst, deswegen saß er an seinem Computer und hat nachgeschaut. Die Kosten für die Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung ging zu Lasten TÜV Hanse.

Der Fehler mit dem Leergewicht deiner R50 liegt nicht bei dir. Ich tippe auf Eintragungfehler, Tippfehler, gerade, wenn bei der Zulassung die Daten noch "händisch" eingetragen werden. Das war bei meiner R50 auch so, alle Daten wurden händisch eingetragen, nur die Begutachtungen die durch den aaS erfolgten (800er Motor, metrische Reifengrößen, Lenkerblinker etc) die konnten aus einem "zentralen Register" eingefügt werden.

Tja, kannst nur Abnehmen :D;), Ändern lassen oder oder

Apropos: Seitenwagen Steib LS200 (der kleinste den Einige aber an die Vollschwingen bauten) war nicht irgendwann verbaut? Das würde ansatzweise die 280kg erklären.

caddytischer, Claus
 
AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

Hallo Claus,

dankeschön für´s Nachschauen.

Ich könnte mir vorstellen, dass das Lergewicht der R50 180 kg betragen sollte.
Allerdings sind bei meiner R69, 220 kg und bei meiner R69/S Kayser 202 kg eingetragen. Warum auch immer.

Moin Schorsch,
Tja, kannst nur Abnehmen :D;), Ändern lassen oder oder

Apropos: Seitenwagen Steib LS200 (der kleinste den Einige aber an die Vollschwingen bauten) war nicht irgendwann verbaut? Das würde ansatzweise die 280kg erklären.
leider habe ich den alten Brief nie zu Gesicht bekommen

Gruß, Schorsch
 
AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

Das Leergewicht R 50/2 soll lt. WHB von 6/63 198 kg betragen. 202 kg für die R69/S

Gruß, Schorsch
 
AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

DSC02026.jpgDSC02027.jpg324kg !!!!:entsetzten:


war sehr erstaunt , aber passt zur den DB-Angaben mit BW ! jörg
(Mit Bosch wird gestartet , die Kung macht den Strom)
 

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AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

Die werten Herren Collegii erlaube ich mir mal in Demut auf den Umstand oder Missstand oder so hinzuweisen, dass der Threadersteller seit Anranze (betreffs durchaus korrekter und sinnvoller Aufforderung zur Verbesserung der Lesbarkeit per Interpunktion *1*, vermutlich oder wahrscheinlich vom Delinquenten nicht leistbar) hier nicht mehr gesehen ward ...

Wir rühren hier also den Barthel-Eigenmost, oder so...
:coool:

*1* Ich trau mich ja sowas nicht, sonst heißt die Reihung wieder

a- Sehr beliebt
b- beliebt
c- weniger beliebt
d- unbeliebt
e- verbessert Räk Srai Punk in Foren....
 
AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

Inzwischen reden wir ja über Kuriositäten in Fahrzeugpapieren.

Dazu habe ich hier, es geht um eine R80GS, EZ 1988:
Feld U.1 (Das ist das Standgeräusch) 91P
Feld 22 (Das sind Bemerkungen und Ausnahmen) Zu U.1: Bei 32001/Min.

Klar ist das ein Schreibfehler von einer der netten Damen der Zulassungs-behörde.
Sollte aber mal jemand bei einer Kontrolle oder HU auf die Idee kommen, das nachzuprüfen, müsste ich ihm leider den Kragen nach hinten drehen:pfeif:
 
AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

Die werten Herren Collegii erlaube ich mir mal in Demut auf den Umstand oder Missstand oder so hinzuweisen, dass der Threadersteller seit Anranze (betreffs durchaus korrekter und sinnvoller Aufforderung zur Verbesserung der Lesbarkeit per Interpunktion *1*, vermutlich oder wahrscheinlich vom Delinquenten nicht leistbar) hier nicht mehr gesehen ward ...

Hallo Bernd,
der Thread schien mir für mein Anliegen thematisch noch am ehesten geeignet. Falls ich hier den falschen Thread angezapft haben sollte, kann einer der Admins meine Beiträge eventuell verschieben.


Inzwischen reden wir ja über Kuriositäten in Fahrzeugpapieren. [...]
@Elmar: Ich fand den Titel eh ein wenig unglücklich gewählt. :pfeif:

Vielleicht könnte man den Thread diesbezüglich umbenennen, dann passt es wieder.;)

Gruß, Schorsch
 
Nen Freund von mir zeigte mir mal den Schein seines Guzzi Gespanns,
Da hatte der Sachbearbeiter nen Tatterich beim zulässigen Höchstgewicht und so standen da satte 6000kg. Wir haben es nie ausprobiert, gab aber schon ein gutes Gefühl, man konnte zuladen und brauchte sich keine Gedanken ums Gewicht zu machen....
Und bei meiner R100GS hatte ich mal nen 130/30-17 Hinterradreifen eingetragen. Konnte der Reifenhändler aber leider nicht besorgen.
Grüße MartinA-GS
 
Guten Morgen,

wegen falschen Eintragungen kann es auch Ärger geben. Ich bekam eine Mängelkarte für meine Laverda 750, bei der wurde bei der Neuzulassung nach §21 ein 5.60 x 15 Reifen eingetragen und ich habe es nicht mitbekommen.
War ein Riesenzauber bei der Zulassungsstelle denn ich sollte damit zum TÜV, natürlich mit Gebühren und allem drum und dran. Schließlich ergab es sich dass ich beim Amtsleiter landete der auch Motorrad fuhr und so wie ich überzeugt war dass diese Eintragung ein Fehler der Zulassungsstelle war, also wurde es vor Ort geändert. Hat aber Zeit und Nerven gekostet.

Mit meiner MZ ES 175/2 hatte ich ein ähnliches Problem, es fiel übrigens an derselben Stelle bei einer Routinekontrolle auf. Monate vorher war ich damit beim TÜV, war ebenfalls eine Abnahme bei der ein neuer Brief fällig war. Meine Frage ob ich einen Seitenwagen montieren dürfe, weil die 175 doch mit der 250 baugleich sei, diese einen Beiwagen schleppen dürfe, wurde verneint, "auf keinen Fall, wer weiß ob der Rahmen nicht doch anders ist".

Jedenfalls fiel bei der Kontrolle die Frage, "Wo ist denn ihr Beiwagen?"

?( "was für ein Beiwagen, ich habe keinen weil der an dieser 175er nicht zulässig ist"

"Ach, die Papiere sagen etwas anderes"

Es gab wieder eine Mängelkarte und wieder ging der Zirkus mit der Zulassung und dem TÜV los, schuldig war natürlich ich.


Meine Bootstrailer bekamen alle ein schwarzes Kennzeichen aber nie einen Steuerbescheid. Nachdem ein Bekannter deshalb Ärger bekam, wurde ich bei der Zulassung vorstellig dies zu klären, denn auch mein aktueller Trailer war steuerbefreit aber mit einem schwarzen Kennzeichen ausgestattet. (Schwarz = Steuerpflichtig, Grün = Sportanhänger steuerfrei)
Natürlich war ich der schuldige, ein Betrüger gar! :schock:
Aber ich hatte alles dabei, sogar den "Laufzettel" auf dem zu lesen war, "Anhänger für Sportzwecke" und ein Kreuz füllte das Kästchen bei "Steuerfrei" und eines die Spalte "Schwarzes Kennzeichen". :oberl:

Selbstredend bekam ich eine Kostenübernahme für das neu anzufertigende grüne Kennzeichen und Gebühren wurden "von Amts wegen" nicht fällig.

Sind halt überall nur Menschen.

Willy
 
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Ich hab hier einen Fahrzeugschein einer Morini Camel (das ist eine Enduro mit dem 500er V-2-Motor). Als Hinterrad steht da 4.00-21.
Wenn die zur Zulassung kommt, könnte das interessant werden.
 
Als ich meine GS hierher in die CH mitbrachte und nach 1 Jahr auf CH-Papiere umschreiben liess, schrieb mir die Dame eine Leistung von "6'500 kW" in die carte grise. Sie hatte Leistung und Nenndrehzahl verwechselt.

Ich habe kurz gezögert, aber weil ich damals noch nicht den HPN-Rahmen hatte, hab ich es dann doch lieber korrigieren lassen. Ich wollte nicht das Risiko eingehen, dass mir die Versicherung eine Rechnung in kCHF schickt :D
 
...also, erlaube mir nochmal wieder bissel was OT beizuträgern, alldieweil sie nicht Fahrzeugpapiere, aber andere Amtliche Dokumente betrafen...

Wer kennt ihn noch, den ollen grauen Lappen ... namens "Führerschein....

(NB Noch mehr OT,
der Führer war ein armes Schwein,
er hatte keinen Führer-Schein...)

Meinen erhielt ich als frisch gebackener 16jähriger in Essen, nach Bestandenhaben einer im großen Saale für ca. 120 Piepelz veranstalteten Multiple-Choice-Verprüferei, auszustellen auf die alten Klassen vier und fünf.

Froh sodann einige Tage später das Dokument beim Alten Straßenverkehrsamt hinter der Schützenbahn abgeschleppt, und zuhause studiert.

...und WOTT!??!???

Da ward ich freudig angesichtig, dass ich schon als 16jähriger wundersamerweise im Besitze der Klassen eins, zwei, drei, vier und fünf war.

Also wohl auch große Motorräder, alle großen Lastkraftwagen, und PKW fahren durfte. Mit sechzehn! Jippie yeahr...

Guuut, die hoch speziellen Spezial-Auskenner wiederum wissen, dass das Amt immer irgendwas streicht. Hast du Klasse zwei, Trucks, dann streichen sie dir drei, weil Klasse zwei die Klasse drei inkludiert. Wer Klasse eins hat, braucht keine Klassen vier und fünf, weil? Richtig, ist inkludiert.

Was war passiert? Eine kleine Schlafmütze am Amt hatte vergessen, die überzähligen Klassen mit Tusche auszutuschen.

Ich, brav gelernter Westfale aus allerliebstem, christlichen Elternhause, kreuzbrav katholisch, Staats-, Gesetzes-, und ämtertreu erzogen, machte was? Rannte nochmals zum Amt. Zeigte ihnen ihr Elaborat vor. Was in einer immer größer werdenden Runde Amtfrauen und -männer abseits mir zu einer Volksbelustigung auf dem Amte wurde. Die freuten sich, dass einer der Ihren in den Driet gelangt hatte. Der war wohl nicht allseits beliebt, oder so. K.A. Dann rannte einer mit meiner Pappe weg, auf irgendein Büro, und kam nach einigen Minuten zurück - siehe da, geht doch.

Ausgetuscht.

Nunmehr nur noch Klassen vier und fünnef sichtbar.

Dies nur für die, die sich freuen, 135 Phon, dB(A), dB(B) und sonstige fürchterbaren Flugzeugturbinennahgeräusche amtlich mal als angeblich statthaft auch beim Motorrad eingetragen bekommen zu haben. ;-)

Das, was nicht richtig ist, kann einem immer noch ein (OK kundiger) Hauptwachtmeister sagen, und so ein lauseliges Dokument ist immer nur ein erster Anschein, dass so ca. alles seine Richtigkeit habe... Hat es sie nicht, diese Richtigkeit, dann bist du, Bürger, oftmals immer noch verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand dem Amte zu melden, oftmals ...
 
Guten Morgen,

wegen falschen Eintragungen kann es auch Ärger geben. [...]

Moin Willy,

das war ja auch meine Überlegung. Ich weiß zwar nicht, inwieweit sich ein falsch eingetragenes Fahrzeuggewicht negativ auswirken kann, aber so ganz geheuer ist mir das nicht. Zudem bei dem selben Moped - ich hatte es im letzten Jahr schon mal geschrieben - hinter den Phon-Angaben für die Geräuschwerte, das "D" für DIN nicht eingetragen wurde. Ich hab noch eine Kopie des alten Fahrzeugscheines gefunden, da war es auch schon so eingetragen. Ist natürlich jetzt kein großes Problem, vielleicht aber gibt es Leute, die daraus mal eines machen könnten...

Gruß, Schorsch
 
Turbine mit Nenndrehzahl 76.300 /min:D
Mit der halben Drehzahl gibt es tatsächlich Verbrennungsmotoren - Cox Pee Wee aus den USA; Modellbau-Glühzünder in winzig oder so, 0,016 ccm mit 0,0xy PS bei 36.000 U/min.

Wäre mir allerdings nicht bekannt, welches Motorrad so einer mal angetrieben hätte. ;)

Böse bei den Dingern: KEINERLEI Auspuff. Direktemang in die Umwelt.
 
Bei meiner SR500 steht in den Papieren unter 22: "ZU P.2: LEISTUNGSSTEIGERUNG D.GE`ND.HUBRAUM (BOHRUNG 10MM,HUB 88MM)". Das ergäbe nach Adam Riese einen Hubraum von 6,91 cm³ (und einen extremen Langhuber). :schadel:
Unter P.1 steht allerdings korrekt "00691" - bei der Bohrungsangabe wurde einfach eine Null (durch eine Null? :pfeif:) vergessen. :D

Grysze, Michael :bier:
 
...also, erlaube mir nochmal wieder bissel was OT beizuträgern, alldieweil sie nicht Fahrzeugpapiere, aber andere Amtliche Dokumente betrafen...

Wer kennt ihn noch, den ollen grauen Lappen ... namens "Führerschein....[...]


Ich, brav gelernter Westfale aus allerliebstem, christlichen Elternhause, kreuzbrav katholisch, Staats-, Gesetzes-, und ämtertreu erzogen, machte was? Rannte nochmals zum Amt...

Bei mir war es nur ein falsches Datum, welches man mir, als ich drei Jahre nach dem Einser Führerschein noch die Klasse III gemacht habe, in den grauen Lappen stempelte. Also nochmal hin zum Amt und das Datum dort amtlich ändern lassen.


ja, Bernd, so sind wir halt.Ordnung muss sein :gfreu:

Gruß, Schorsch
 

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Eben fällt mir ein dass ich aktuell auch Unstimmigkeiten in den Suzuki Papieren habe, die von den anderen Fahrzeugen habe ich nicht geprüft, bei der Suzuki ist es mir nur aufgefallen, weil das Ding nicht die Höchstgeschwindigkeit erreichte die angegeben war.

Laut Papieren hat sie 35KW bei 6000U/min, dies stimmt nicht, richtig sind 7000U/Min.

Allerdings passten die erreichte Geschwindigkeit und der Leistungsabfall bei 6000U/Min zur gedrosselten Version mit 25KW.

Dem gegenüber stand aber der Eintrag, einen Tag vor der Erstzulassung unten in den Papieren, "Leistungserhöhung durch Gasschieber ohne Bohrung".

Der Vorbesitzer gab auf telefonische Nachfrage an, dass auch er Zweifel an der Leistung hatte und die Maschine dahingehend überprüfen ließ, hier wurde ihm, natürlich kostenpflichtig, das Vorhandensein der richtigen Gasschieber in seinen Vergasern bestätigt.

Nun, da ich ein misstrauischer Zeitgenosse bin und obwohl mir die 140Km/h reichten, habe ich doch die Vergaser ausgebaut, mir Gasschieber ohne Bohrung beschafft und die Leistungsreduzierung beseitigt.
Also hat der Prüfer nicht geprüft und falsch bescheinigt, die später zur Prüfung beauftragte Werkstatt hat ebenfalls nicht geprüft und auf der Rechnung gelogen, den Kunden also betrogen. Da ich den Prüfer nicht in die Pfanne hauen will, (bin halt ein freundlicher Zeitgenosse) habe ich den Eintrag soweit reduziert dass man nicht ermitteln kann wer es war.

Erfreulich war natürlich dass der Motor dadurch nie an seine Grenzen getrieben werden konnte, also verschleißarm gefahren wurde.

Der Eintrag in den Papieren war also falsch, die Angabe bei der Versicherung auch.

Falsche Einträge passieren also öfter als man glaubt.

Willy
 
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Mir wurde bei meiner 100S ein Vorderreifen in der Größ 3,23x19 eingetragen, habs aber noch auf der Zulassungsstelle bemerkt und wurde KOSTENFREI korrigiert.

Mein erstes Auto hab selbst in der Zulassungsstelle zugelassen, ich natürlich völlig ahnungslos was Sache ist (ich war jung und hatte keinen Plan :nixw: ),
zu Hause hab ich dann Papa gefragt, welches Nummernschild vorne montiert werden muss: "Das mit dem 6-eckigen ASU-Aufkleber"
"Die sind aber beide sechseckig!" war da meine Antwort.
Also nochmal zur Zaulassungsstelle, war dem Sachbearbeiter seeeehr peinlich.