Hallo
Es gibt auch Lustiges!!
Ich habe eine Soziuskussrastenanlage! :entsetzten:
Wenn denn mal ne Dame mitfahren möchte das wäre dann bei mir
naj Teillegal..
lg. mattes:lautlachen1:
 
AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

Inzwischen reden wir ja über Kuriositäten in Fahrzeugpapieren.

Dazu habe ich hier, es geht um eine R80GS, EZ 1988:
Feld U.1 (Das ist das Standgeräusch) 91P
Feld 22 (Das sind Bemerkungen und Ausnahmen) Zu U.1: Bei 32001/Min.

Klar ist das ein Schreibfehler von einer der netten Damen der Zulassungs-behörde.
Sollte aber mal jemand bei einer Kontrolle oder HU auf die Idee kommen, das nachzuprüfen, müsste ich ihm leider den Kragen nach hinten drehen:pfeif:

Hallo Elmar,

da täuschst Du Dich, das Standgeräusch wird im Stand bei halber Nenndrehzahl gemessen (und nicht bei Standgas).

Gruß,
Florian
 
AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

Hallo Elmar,

da täuschst Du Dich, das Standgeräusch wird im Stand bei halber Nenndrehzahl gemessen (und nicht bei Standgas).

Gruß,
Florian

Aber so, wie es hier eingetragen ist, werden die 91P bei 32.001 Umdrehungen erreicht.
3.200 sind wohl etwa halbe Nenndrehzahl.
 
Unser Volvo TGB C304 hat ein Gesamtgwicht von 1.280 kg.... das ist nicht mal das Leergewicht vom cassy....:aetsch: im Typenblatt steht Cassy 1900kg und Aufbau 1000 kg zusammen leer 2900kg. Zuladung laut Datenblatt 1100kg :oberl:

Gruß Küppi
 

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AW: Falscher Fahrzeugschein ausgestellt?

Aber so, wie es hier eingetragen ist, werden die 91P bei 32.001 Umdrehungen erreicht.
3.200 sind wohl etwa halbe Nenndrehzahl.
Die überzählige Null (oder Eins) hatte ich glatt überlesen :schock:

Sorry für meine überflüssige Anmerkung,
nix für ungut,
Florian
 
Zuletzt bearbeitet:
Die überzählige Null (oder Eins) hatte ich glatt überlesen :schock:

Sorry für meine überflüssige Anmerkung,
nix für ungut,
Florian

Da ist keine überzählige Null, da fehlt lediglich ein Leerzeichen. 3200 1/min wäre richtig

So ist es.
Da sieht man mal, wie wichtig NICHTS (in diesem Fall ein Leerzeichen) sein kann.
Und wie schnell man sowas überliest:schade:

Immer wieder nett, diese Schreifehler. :lautlachen1:
 
Moin zusammen,
als es einen neuen Brief für die Max gab in den 70ern, hatten sich die neuen physikal. Einheiten bereits amtlich durchgesetzt.
KW anstelle PS hiess es von nun an in techn. relevanten Unterlagen wie z.B. dem Fahrzeugbrief.
Der "Vollzugsbeamte" damals schrieb einfach und kompetent )(-: hinter die 18 anstelle PS nun 18 KW.

Eine fiktive Leistungssteigerung die zu einer Versicherungserhöhung von etwa 3 Euro jährlich führt :schock:.

Da zahle ich lieber 3 Euro mehr als mich mit der Zulassungsstelle und womöglich noch mit dem TÜV nach über 40 Jahren gebührenpflichtig herumzuärgern :---).

Ich bin schon froh, dass ich mit einem "Gnadengesuch" an das Nds. Verkehrsministerium nach der Express-Bearbeitungszeit von 4 Mo eine Ausnahmegenehmigung für das kleine Nummernschild bekam, die stets mitzuführen ist :oberl:.
Die Max hatte EZ nach 1959 und war damit nicht berechtigt, das kleine NS zu bekommen ( bauartbedingte Gründe = kl. NS, wenn vor 1959 EZ; Supermax wurde aber baugleich von 1956-1963 hergestellt )

Liebe Grüsse :wink1:
Martin

PS wenn der Amtsschimmel wiehert, genau hingehört !