Hallo Michael,
ich muß noch mal nachfragen, ...zu meinem eigenen Verständnis. Vielleicht ist es ja auch für die Kollegen wichtig.
Ich habe im Brief meiner 80 RT nachgeschaut. Sie ist EZ 1983 ...und ich fand diesen Eintrag:
Was beseutet er ? Die Maschine war jahrelang außer Betrieb gesetzt. Sicher mehr als 7 Jahre. Hat sie bei der Wiederinbetriebnahme diese EU ABE automatisch bekommen ?
Darum zu K heißt doch aber, dass die EU ABE von 1981 ist.





Spät, aber doch bekommst du eine definitive Antwort:
Dein Fahrzeug hat eine deutsche ABE Nr. 339/1 Nachtrag 2.
Die schicke ich dir gerne persönlich im Wortlaut zu.
Dadurch wird sie aber definitiv nicht zu einer EG-Genehmigung.
 
Hallo Hartmut,
schön dass jetzt alles geklärt ist. Wo ich aber noch ein kleines Problem sehe, ist die Anordnung der Zusatzscheinwerfer auf den Sturzbügeln. Entweder hier oder in einer Motorradzeitschrift, habe ich vor kurzem gelesen, dass die Anordnung a la Eisenbahn nicht sein darf. Sonst glaubt der Gegenverkehr, er währe auf den Schienen. Die horizontalen und vertikalen Abstände wurden dort exakt beschrieben, die waren sehr dicht beim Hauptscheinwerfer, so wie sie auch bei den Originalen von BMW, z.B. der R1200C/CL angeordnet sind. R1200C.jpg

Gruß Egon
 
Hallo Egon,
es ist auch mein Problem, dass ich keinen Gesetzestext finden kann, obwohl der ADAC berichtet hat, dass es nun gesetzlich ist.
Die genauen Vorschriften des Anbaus und der elektrischen Schaltung wüßte ich auch gerne.
Ich kenne diesen Nonsens, das man als Lok angesehen werden kann. Verordnungsblödsinn. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, die LEDs untereinander anzubauen. Ich will doch gesehen werden und breiter fällt mehr auf.
Ich fahre seit 3 Jahren mit meinen Guzzis so durch die Gegend. Jetzt auch mit der RT. Keine Polizeikontrolle hat je etwas kritisiert. Im Gegenteil.
Meine sind ca. 500 mm auseinander auf den Bügeln.

Helf` doch bitte mit den Gesetzestext zu finden.:]