Peter200D

Sehr aktiv
Hallo Zusammen,
folgender Sachverhalt:
- in meiner BMW sind Reduktionshülsen eingeschraubt
- diese sollen die Leistung reduzieren
- ich will sie entfernen
- das ganze aber auch eintragen lassen

FRAGE: wie geht man da vor?

Gruß Peter
 
Man entfernt sie, tut sie in eine Tüte und wird damit und einem Datenblatt welches die offene Leistung preis gibt, bei einer Prüfstelle vorstellig.
Ist die offene Leistung den Papieren entnehmbar, umso einfacher.
Dann Versicherung informieren und zur Zulassung es umtragen lassen, diese EV Nummer von der Versicherung nicht vergessen!

So würde ich es angehen.

Gruß
Willy
 
und genau ist das das Problem, ich habe keine Dokumente zu diesen Hülsen. und auch keine Dokumente die die volle Leistung nachweisen.
was tun?
 
Die ABE mit der originalen Leistung können die Prüforganisationen abrufen. Bei meinem Bruder hatte der Prüfer nur Schwierigkeiten, die richtige ABE zu finden. Die Nummer haben wir ihm dann aus der BMW umrüsttabelle genannt (diese auch mitgenommen), damit hat er alle Daten gefunden und alles war tutti.
 
Wenn du keine Papiere zu den Hülsen hast, ist die Leistungsreduzierung also auch nicht eingetragen? Dann Hülsen entsorgen und weiterfahren.
Wenn die Reduzierung eingetragen ist, steht ja drin was verbaut oder verändert wurde, dann mit den demontierten Hülsen vorstellig werden und austragen lassen.
 
In den Papieren sollte die Art der Leistungsreduzierung beschrieben sein,.......z.B Drosselblenden mit Durchmesser XY und Kennzeichnung ABC gemäß Gutachten von ....Datum ....durch...TÜV Kleinkleckersdorf......
oder so ähnlich. Damit ist für jeden nachvollziehbar, was da verbaut ist.
Wird das ausgebaut, ist automatisch die alte Leistung wieder gültig. Die steht doch irgendwo in den alten Unterlagen.......Kfz Brief hieß das früher.
 
"Automatisch" ist in diesem Land gar nichts gültig, die erneute Leistungsanhebung durch Entfernung der Drossel muss wieder in die Papiere eingetragen werden. Dem voran geht eine Änderungsabnahme beim Tüv oder dergleichen.
 
Hallo Peter, was steht denn im Schein (zur Besch. Teil1) da muss die Leistungsreduktion beschrieben sein, sonst wäre die nicht eingetragen worden.
Stell doch mal bitte ein Foto deines Scheines ein, dann müssen wir nicht rätseln.
Um eine Abnahme durch den AaS wirst du nicht umhin kommen, wenn du das gesetzeskonform ändern möchtest.

Micha