Hallo,

wie habt ihr eure Nebelscheinwerfer angeschlossen?
Die dürfen nur leuchten, wenn das Abblendlicht an ist, klar.
Und sollen ausgehen, wenn das Fernlicht eingeschaltet wird.
So ist´s, habe ich gelesen, vorgeschrieben.
Mich interessiert aber eure Meinung und wie es bei euch tatsächlich angeschlossen ist.

Gruss Frankie
 
Motorräder dürfen nur einen Nebelscheinwerfer haben. Der darf auch zusammen mit dem Fernlicht leuchten.
 
Soweit ich weiß darf nur ein Nebelscheinwerfer leuchten.
Brennt das Abblendlicht +2 Nebelwerfer kann man das Erscheinungsbild als Lok verwechseln.
BMW hat damals die 100/7 mit einem Nebelwerfer und einem Fernscheinwerfer (die beide am Hauptscheinwerfer montiert waren )ausgestattet.

Manfred
 
Stimmt, wenn er dann auch nicht leuchtet ist es ganz dunkel! :&&&:

Ok Mathias, dummer Spruch,ich weiß ja was du meinst :D

gruss

Kai
 
Hallo,

der im Kabelbaum serienmäßig vorhandene 5-polige Sonderausstattung(SA)-Stecker für das als Sonderzubehör von BMW angebotene Fern-/Nebelscheinwerferpaar ist mit den Klemmen 15, 56a, 56b, 31 und 30 belegt.

Der daran gekoppelte Zubehörkabelbaum nebst Nebellichtschalter waren so gestrickt, dass der Nebelscheinwerfer (Breitstrahler) nur bei eingeschalteter (logo) Zündung UND Abblendlicht eingeschaltet werden konnte.

Eine Kopplung nur ans Standlicht (Klemme 58), wie sie beim PKW Usus und auch - bei schlechter Sicht - legal ist hatte BMW nicht vorgesehen.

Beim Aufblenden geht der Nebelscheinwerfer automatisch aus und statt dessen - zusätzlich zum Fernlichtfaden im Hauptscheinwerfer - der Zusatzfernscheinwerfer an.

Wegen des geringen Abstandes des Zusatzscheinwerferpaares zum Hauptscheinwerfer wäre auch ein Betrieb mit allen Dreien gleichzeitig legal, weil ab einer festgelegten Entfernung für den Entgegenkommenden der Eindruck nur einer Lichtquelle und damit eines Einspurfahrzeuges entsteht.

Nur wäre mit 2 x 60 + 1 x 55 Watt plus dem ganzen Rest das Bordnetz schlicht überfordert. Also hat BMW das Ganze so geschaltet, dass immer nur zwei der drei Scheinwerfer gleichzeitig leuchten können. Dazu kommt: Bei schlechter Sicht - gerade durch Nebel o.ä. - sieht man bei Fernlicht ohnehin nur eine weiße Wand.

Zur eigentlichen Frage: Ich habe einen Breitstrahler direkt rechts unterhalb des Hauptscheinwerfers auf der rechten oberen Federbeinaufnahme der Schwinge meines Gespanns montiert. Mit Hilfe eines Nachrüstblinkerschalters für Oldtimer habe ich folgende Schaltvarianten realisiert:
Mittelstellung: AUS

Nach Rechts: Koppelung an Klemme 15, d.h. der Zusatzscheinwerfer leuchtet völlig unabhängig von allen anderen Leuchtmitteln auch ganz allein. Diese Stellung benutze ich als Tagfahrlicht. Illegal, aber praktisch.

Nach Links: Koppelung an Klemme 58, d.h. der Zusatzscheinwerfer geht nur bei eingeschaltetem Standlicht; legal für TÜV und Polizeikontrolle.

In beiden Stellungen funktioniert zusätzlich Abblend- oder Fernlicht; benutze ich nur bei Dunkelheit.

VG dabbelju
 
ich habs bereits anderenorts beschrieben, wie ich es machte:
die beiden Hella LED Nebelscheinwerfer aus dem BMW-Zubehör
(je ~ 13 W )sind mit einem separaten schalter auf Standlicht geschaltet. Sie dienen mir als TFL und als zusätzliche Lichtquelle mit dem Fahrlicht bei Nacht und Nebel.
Sie bleiben an, auch wenn auf Fernlicht geschaltet wird.
Ich habe hiermit nur die Schaltung meines Skoda Oktavia (Reimport aus der Tschechischen Republik) - mit den entsprechenden Europa-Papieren versehen und somit in D zulassungsfähig, nachgebaut. bislang haben sich weder Graukittel noch Rennleitung dran gestört.
Und da Skoda das darf, halte ich diese Lösung auch für legal.
 
Moin,

zur zusätzlichen Ausleuchtung taugen Nebelleuchten doch kaum, allenfalls für Fahrten bei Nebel, dann aber nur mit geringem Tempo.

Willy
 
Wenn Du den so anschliessen willst, dass er bei Stand- und Abblendlicht leuchtet und bei Fernlicht erlöscht, dann klemm das Steuerrelais folgendermassen an:
Kl. 30 am Relais auf B+
Kl 87 am Relais auf 55 (Plus am Nebelscheinwerfer
Kl. 85 auf 56a (Fernlicht)
Kl. 86 auf 58 (Standlicht), Schalter in diese Leitung
 
Hi Frankie,

habe meinen NSW nach folgendem Anschlussplan angeschlossen (siehe Anhang).

Viele Grüße
Franky
 

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Moin, Hallo,

ich habe hier einen originalen Schaltplan von BMW :
Schaltplan für Zusatzscheinwerfer R 60/6 - R 90S (ab Modelle `75) vorliegen.

Ist nur ein Nebelscheinwerfer ... zwei Relais + Lichtrelais

Frage an die Admins: Kann ich von dem Schaltplan eine Kopie (PDF) hier einstellen ?

Gruß aus der weißen tiefebene der Südheide Niedersachsens

Jürgen
 
AW: Nebelscheinwerfer - Schaltbild

hi,

http://forum.2-ventiler.de/vbboard/showthread.php?73940-Anschluss-Zusatzscheinwerfer/page2 #11 und #13 sind Schaltbilder.

Erlaubt sind bei Motorrädern mit ABE 1 Hauptscheinwerfer, 1 Nebelscheinwerfer und 1 Fernscheinwerfer. Bei Krads mit EU-Zulassung von jedem einer oder zwei.
Nebelscheinwerfer müssen separat schaltbar sein und dürfen, wenn der Abstand zu den Fahrzeugaußenkanten weniger als 400 mm beträgt, mit dem Standlicht leuchten (also auch mit dem Fernlicht) ansonsten nur mit dem Abblendlicht. Bei nur einem Nebelscheinwerfer dürfte es nicht möglich sein weniger als 40 cm zu den Fahrzeugrändern einzuhalten.

hi Hi lmar
 
Wenn Du den so anschliessen willst, dass er bei Stand- und Abblendlicht leuchtet und bei Fernlicht erlöscht, dann klemm das Steuerrelais folgendermassen an:
Kl. 30 am Relais auf B+
Kl 87 am Relais auf 55 (Plus am Nebelscheinwerfer
Kl. 85 auf 56a (Fernlicht)
Kl. 86 auf 58 (Standlicht), Schalter in diese Leitung

Hallo,
so hab ich das auch gemacht. Hattest du mir vor langer Zeit mal so beschrieben.
Gruß
Pit
 
AW: Nebelscheinwerfer - Schaltbild

.....Nebelscheinwerfer müssen separat schaltbar sein und dürfen, wenn der Abstand zu den Fahrzeugaußenkanten weniger als 400 mm beträgt, mit dem Standlicht leuchten (also auch mit dem Fernlicht) ansonsten nur mit dem Abblendlicht. Bei nur einem Nebelscheinwerfer dürfte es nicht möglich sein weniger als 40 cm zu den Fahrzeugrändern einzuhalten.

Hallo,

die Geschichte mit den 400 mm stimmt. Dumm nur, dass diese Vorschrift für MEHRSPURFAHRZEUGE gilt.

Bei Motorrädern - sogar mit Seitenwagen - findet diese Vorschrift keine Anwendung. Hier gilt - wie ich schon oben schrieb - dass die Zusatzscheinwerfer so dicht beim Hauptscheinwerfer verbaut sein müssen, dass die zwei bis drei Lichtquellen für den Entgegenkommenden sozusagen zusammenschmelzen.

Deshalb ist es auch nicht zulässig, ein Nebelscheinwerferpaar auf den Zylinderschutzbügeln zu montieren. Für die Fahrbahnausleuchtung bei schlechter Sicht wäre das gut, aber die sind dann zu weit weg vom Hauptscheinwerfer.

VG dabbelju
 
Bist Du da sicher? Meines Wissens nach sind Gespanne nach StVO Einspurfahrzeuge (z.B. wenns ums Überholverbot geht), nach StVZO jedoch Mehrspurfahrzeuge. Kann mich aber auch irren, ist nämlich nicht so einfach in diesem Sonderfall.
 
Bist Du da sicher? Meines Wissens nach sind Gespanne nach StVO Einspurfahrzeuge (z.B. wenns ums Überholverbot geht), nach StVZO jedoch Mehrspurfahrzeuge. Kann mich aber auch irren, ist nämlich nicht so einfach in diesem Sonderfall.

Jau,

beim Dreirad ist das alles etwas verwirrend, u.a. weil manche Prüfer auch schon mal bei eigentlich nicht erlaubten, aber technisch sinnvollen Lösungen rund um die Beleuchtungsanlage ein Auge zudrücken.

Das Motorrad mit Seitenwagen ist keine eigenständige Fahrzeugkategorie, sonder formaljuristisch ein Einspurfahrzeug. Deshalb kann das KBA auch keine Auskunft darüber geben wieviele davon in Deutschland zugelassen sind. Die meisten der Normen über Anschlusstechnik (ja, die gab's) und die rechtliche Einordnung stammen aus der Zeit, als man an jedes Motorrad WAHLWEISE einen Seitenwagen montieren konnte. Die heute üblichen, de facto untrennbaren Dreiräder hatte bzw. hat der Verordnungsgeber mangels relevanter Stückzahl nicht auf dem Schirm.

Danach ist am Seitenwagen vorn rechts (oder links bei links angeschlagenem Boot) lediglich ein Standlicht mit 5 W (10 ?) zulässig. Ein zweiter Scheinwerfer mit Abblend-/Fernlicht wäre sinnvoll, ist aber nicht erlaubt. Die von Manchen dort montierten kompakten Nebelleuchten werden von einsichtigen Zuständigen häufig toleriert.

Das Problem ist ja, dass wegen der legalen 5 Watt-Pissfunzel entgegenkommende Hochleistungsblechdosenfahrer*innen das Gespann nicht als Solches erkennen und nicht genug Lebensraum lassen. Dieses "nette" Verhalten hat mich wegen Bordsteinkontakt schon zwei Seitenwagenfelgen gekostet; zum Glück sind die nur vom VW Lupo. Mit einem 13-zölligen PKW-Speichenrad :sabber: wäre ich vielleicht zum Mörder geworden.

Ich habe deshalb statt Zusatzscheinwerfer die 5 W-Soffitte gegen ein passendes LED-Teil getauscht. Schön hell, aber illegal. Und ... meine Leib- und Magenprüfstelle hat das zwar bemerkt, aber ihren versammelten amtlich anerkannten Sachverstand benutzt und das Ganze durchgewunken.

Unsere Nachbarn sehen das z.T. anders. In Österreich ist ein Gespann ein Mehrspurfahrzeug. Folge: Im Seitenwagen gilt Anschnallpflicht. Ein Warndreieck und ein Verbandkasten müssen mitgeführt werden. Ebenso für jeden Mitfahrer eine Warnweste. Und wehe wenn nicht ..... Die Urlaubskasse hat dann ein schönes Loch.

VG dabbelju
 
Hallo,
ich habe am Beiwagen die 5W Funzel gegen eine mit 10W ausgetauscht. Und das schon vor vielen Jahren. Noch nie hat ein Prüfer da drauf geschaut. Wie soll denn der das überhaupt erkennen? Er müsste praktisch die Lampe aufmachen.
Darf und sollte man alles nicht so eng sehen.
Gruß
Pit
 
AW: Nebelscheinwerfer - Schaltbild

hi,

http://forum.2-ventiler.de/vbboard/showthread.php?73940-Anschluss-Zusatzscheinwerfer/page2 #11 und #13 sind Schaltbilder.

Erlaubt sind bei Motorrädern mit ABE 1 Hauptscheinwerfer, 1 Nebelscheinwerfer und 1 Fernscheinwerfer. Bei Krads mit EU-Zulassung von jedem einer oder zwei.
Nebelscheinwerfer müssen separat schaltbar sein und dürfen, wenn der Abstand zu den Fahrzeugaußenkanten weniger als 400 mm beträgt, mit dem Standlicht leuchten (also auch mit dem Fernlicht) ansonsten nur mit dem Abblendlicht. Bei nur einem Nebelscheinwerfer dürfte es nicht möglich sein weniger als 40 cm zu den Fahrzeugrändern einzuhalten.

hi Hi lmar

Genau so ist es RICHTIG:

Hatte bei meiner K-100 auch Zusatzscheinwerfer dran wie hier beschrieben.
Denn im Prinzip ist es wichtig GESHEN ZU WERDEN und eher nicht im Nebel zu fahren. Darum ist es ratsam die Zusatzscheinwerfer mit einem extra Schalter zu betreiben und parallel zum Abblendlicht zu nutzen.
Natürlich auch bei Fernlicht.

Gruß Klaus
 
Hallo zusammen,

ich habe hier auch ein paar Hella FF50 rumliegen und würde die gerne auf den Sturzbügeln meiner R100 GS montieren, um besser gesehen zu werden.

Da ich zur Zeit Sitzbank und Tank demontiert habe, bin ich auf zwei unbelegte am Rahmen befestigte Stecker gestoßen. Weiß jemand, wofür die vorgesehen sind und ob ich die für den Anschluss der Hellas (geschaltetes Plus) verwenden kann?

Isolierter Stecker unter der Sitzbank.jpgStecker am Rahmen.jpg

Außerdem bin ich mir - auch nachdem ich die Suchfunktion benutzt habe - immer noch unsicher, ob und wie die Nebler gesetzeskonform genutzt werden dürfen. Zusätzlicher Schalter und Relais sind im Set mit dabei gewesen.

Vielen Dank für eure Tipps und Hinweise.

Viele Grüße
Matthias
 
Moin Matthias,
wenn Du "besser gesehen" werden willst, brauchst Du ja Licht, welches dauerhaft leuchten darf. Das ist bei Nebelscheinwerfern ja nicht gegeben, da diese nur bei Sichtbehinderungen durch Nebel, Schneeall oder Regen verwendet werden dürfen. Außerdem: Die Lichtmaschine unser alten Motoren sind etwas schwächlich, um weitere zwei Halogenscheinwerfer zu befeuern.
Mein Vorschlag zur besseren Sichtbarkeit: Baue gute Tagfahrleuchten an, die haben eine zulässigen Blendfaktor und sind tatsächlich bei Tage besser sichtbar als ein regelkonform eingestellter Hauptscheinwerfer. Darüber hinaus sinkt dann auch noch die Gesamtstromaufnahme, da das Fahrlicht dann abgeschaltet wird.
 
Hallo Detlev,

vielen Dank für deine Antwort.

Ehrlich gesagt, hatte ich geplant, die Nebler als Tagfahrlicht, zusammen mit dem Abblendlicht, zu nutzen. Wohlwissend, dass das nicht gesetzeskonform ist.....:nixw:

Aber vielleicht sollte ich - auch vor dem Hintergrund des hohen Stromverbrauchs und der Belastung der Lichtmaschine - doch lieber über ein LED-Tagfahrlicht nachdenken, dass dann ohne Ablendlicht leuchtet.

Gibt es denn hierzu irgendwelche Empfehlungen im Forum?
Muss gestehen, dass ich noch nicht danach gesucht habe.

Übrigens, weißt du wofür die beiden freien Stecker auf dem Foto sind?

Vielen Dank und liebe Grüße
Matthias
 
Hallo Matthias,
der Stecker mit rot/weiß-braun-blau auf Deinem 2. Bild ist für Zubehör (Uhr). Bei meinen LED-Zusatzlampen habe ich von dort das Standlicht-Plus (nach meiner Erinnerung blau) genommen, um über einen zusätzlichen Lenkerschalter ein Relais zu schalten, das die Lampen schaltet.
Schematisch wie von Franky in #11, aber mit der Sicherung zwischen Relais und Batterie.
Relais und Sicherung passen prima zu den anderen Relais.
 

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Schreib mal die Kabelfarben auf, dann kann man im Schaltplan nachsehen.
Der weiße Stecker sollte für die Uhr sein, hat Masse, Standlicht und Dauerstrom.

Hallo Detlev,

vielen Dank für die Info.

Um die Kabelfarben am schwarzen Stecker - der unter der Sitzbank auf dem hinteren Kotflügel liegt - sehen zu können, muss ich das Isolierband entfernen. Mache ich morgen mal.

Werde dann berichten :)

Liebe Grüße
Matthias
 
Hallo Matthias,
der Stecker mit rot/weiß-braun-blau auf Deinem 2. Bild ist für Zubehör (Uhr). Bei meinen LED-Zusatzlampen habe ich von dort das Standlicht-Plus (nach meiner Erinnerung blau) genommen, um über einen zusätzlichen Lenkerschalter ein Relais zu schalten, das die Lampen schaltet.
Schematisch wie von Franky in #11, aber mit der Sicherung zwischen Relais und Batterie.
Relais und Sicherung passen prima zu den anderen Relais.

Hallo Olaf,

vielen Dank für die Antwort.

Das heißt, du hast deine Nebler dann so angeschlossen, dass sie sowohl zusammen mit dem Standlicht, als auch mit dem Abblendlicht über einen separaten Schalter eingeschaltet werden können und bei Einschalten des Fernlichts automatisch ausgehen.

Habe ich das richtig verstanden?

Noch eine vielleicht blöde Frage....
Wozu ist die zusätzliche Sicherung Relais und Batterie?

Vielen Dank und liebe Grüße
Matthias
 
Hallo Matthias,
die Zusatzlampen haben Strom ab Standlicht und sind separat zuschaltbar.
Die Sicherung ist dazwischen, weil sie den (über das Relais geschalteten) Strom direkt von der Batterie bekommen.
An diesem Strang sind die LED-Lampen und das Navi angeschlossen. Daher die zusätzliche Sicherung.

Sehr vereinfacht so:
(Batterie)——(Sicherung) ——(Relais) ——(LED)

Vom Relais-Eingang geht die Leitung zum Navi ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, genau.
Ich bin kein Elektro-Fuchs, aber das erschien mir so logisch.
Frei nach dem Motto: immer frühzeitig absichern.