Bist Du da sicher? Meines Wissens nach sind Gespanne nach StVO Einspurfahrzeuge (z.B. wenns ums Überholverbot geht), nach StVZO jedoch Mehrspurfahrzeuge. Kann mich aber auch irren, ist nämlich nicht so einfach in diesem Sonderfall.
Jau,
beim Dreirad ist das alles etwas verwirrend, u.a. weil manche Prüfer auch schon mal bei eigentlich nicht erlaubten, aber technisch sinnvollen Lösungen rund um die Beleuchtungsanlage ein Auge zudrücken.
Das Motorrad mit Seitenwagen ist keine eigenständige Fahrzeugkategorie, sonder formaljuristisch ein Einspurfahrzeug. Deshalb kann das KBA auch keine Auskunft darüber geben wieviele davon in Deutschland zugelassen sind. Die meisten der Normen über Anschlusstechnik (ja, die gab's) und die rechtliche Einordnung stammen aus der Zeit, als man an jedes Motorrad WAHLWEISE einen Seitenwagen montieren konnte. Die heute üblichen, de facto untrennbaren Dreiräder hatte bzw. hat der Verordnungsgeber mangels relevanter Stückzahl nicht auf dem Schirm.
Danach ist am Seitenwagen vorn rechts (oder links bei links angeschlagenem Boot) lediglich ein Standlicht mit 5 W (10 ?) zulässig. Ein zweiter Scheinwerfer mit Abblend-/Fernlicht wäre sinnvoll, ist aber nicht erlaubt. Die von Manchen dort montierten kompakten Nebelleuchten werden von einsichtigen Zuständigen häufig toleriert.
Das Problem ist ja, dass wegen der legalen 5 Watt-Pissfunzel entgegenkommende Hochleistungsblechdosenfahrer*innen das Gespann nicht als Solches erkennen und nicht genug Lebensraum lassen. Dieses "nette" Verhalten hat mich wegen Bordsteinkontakt schon zwei Seitenwagenfelgen gekostet; zum Glück sind die nur vom VW Lupo. Mit einem 13-zölligen PKW-Speichenrad

wäre ich vielleicht zum Mörder geworden.
Ich habe deshalb statt Zusatzscheinwerfer die 5 W-Soffitte gegen ein passendes LED-Teil getauscht. Schön hell, aber illegal. Und ... meine Leib- und Magenprüfstelle hat das zwar bemerkt, aber ihren versammelten amtlich anerkannten Sachverstand benutzt und das Ganze durchgewunken.
Unsere Nachbarn sehen das z.T. anders. In Österreich ist ein Gespann ein Mehrspurfahrzeug. Folge: Im Seitenwagen gilt Anschnallpflicht. Ein Warndreieck und ein Verbandkasten müssen mitgeführt werden. Ebenso für jeden Mitfahrer eine Warnweste. Und wehe wenn nicht ..... Die Urlaubskasse hat dann ein schönes Loch.
VG dabbelju