Hallo Volker,

brauchst dir keine Sorgen machen, es gelten die Grenzwerte die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gegolten haben.

Gruß
Chris
 
Der Gesetzgeber wird in solchen Fällen nichts verbieten, was zuvor mal erlaubt war.
Denkbar sind Anreize zur Nachrüstung für bessere Werte, aber bei Zweirädern kaum umsetzbar.