UP64
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Neben der Dominaz der Berichterstattung zu Corona ist die Novellierung der Straßenverkehrsordnung ziemlich untergegangen. Dabei sind die Änderungen nicht ohne. Und der Gesetzgeber unterscheidet z.B. beim Thema "Parken" nicht zwischen PKW und Kraftrad.
Greifen wir doch mal gleich das Thema auf: Das Parken
Moppeds parken wir ja gerne mal direkt vor der Eisdiele auf dem Bürgersteig. Macht ja auch Sinn. Da ist noch Platz, Parkplätze bekommt man in Großstädten ja ohnehin nur selten und man kann beim Eisschlecken auch sein Lieblingsgefährt bestaunen (andere natürlich auch...).
Theoretisch kann das aber jetzt unverhältnismäßig teuer werden.
Auf Geh- und Radwegen parken mit Behinderung kostet jetzt schon laut aktuellem Bußgeldkatalog 70.-€ plus einen Punkt in Flensburg, über eine Stunde mit Gefährdung 80.-€ plus einen Punkt. Wow!
Okay, man könnte sich jetzt zurücklehnen und sich sagen: Parke ich halt nicht direkt vor der Eisdiele. Dann stellt sich aber die Frage, wo parke ich sonst?
Und was ist mit all den vielen Motorradfahrern, die allabendlich ihre Moppeds auf dem Bürgersteig parken (müssen)? Wo soll ich das Mopped denn anschließen? An Laternmasten kommt man ja auf regulären Parkplätzen nicht mehr dran.
Und nun werden sich priviligierte Doppelgaragen- und Hausbesitzer denken: Was gehts mich an?
Zumindest in größeren Städten kann man dann fast nirgendwo mehr mit dem Motorrad hinfahren, bis auf Baumarks- und Discounterparkplätze, da wir nicht wissen, wo wir die Mühle abstellen können. Der Parkplatzmangel ist z.B. in Berlin jetzt schon eine Katastrophe und dann kommen noch die Motoradfahrer dazu, um sich um reguläre Parkplätze zu streiten?
Klar, verboten war das Parken auf Bürgersteigen schon immer. In Berlin beispielsweise wurde es aber immer geduldet. Wir könnten ja gelassen abwarten, wie das in der Praxis umgesetzt wird. Aber will man das jetzt bei dieser neuen Regelung riskieren, morgens zum Mopped zu kommen und hat über Nacht einen Punkt in Flensburg bekommen? Ab heute und jeden Abend würde man dann diese empfindlichen Strafen riskieren. Und ab drei Punkten gibts ja dann schon Fahrverbote. Das hieß ja theoretisch: Ab Sonntag hätte ich schon eine Zwangspause, wenn ich meine Mühle unten auf dem Bürgersteig abends abstelle und es jemand drauf anlegt. Boah.
Dank Corona scheint es keine lauten Proteste dagegen zu geben. Vlt. parken wir mal für 2-3 Tage auf einem normalen Parkplatz und kleben einen Zettel an unser Mopped: "Sorry, laut StVO darf ich nur noch hier parken". Viel Verständniss von Autofahrern sollten wir dafür aber nicht erwarten.
Ich denke mal, wenn mir passieren sollte, dass ich mit einem Fahrverbot wegen Parken auf dem Gehweg belangt werde, steht mein Mopped für einen Monat auf einem regulären Parkplatz und hält den dauerhaft besetzt. Und auf dem Zettel steht dann noch ganz was anderes...
Was meint Ihr? Habt Ihr Euch schon mit der Novellierung der StVO beschäftigt?
Greifen wir doch mal gleich das Thema auf: Das Parken
Moppeds parken wir ja gerne mal direkt vor der Eisdiele auf dem Bürgersteig. Macht ja auch Sinn. Da ist noch Platz, Parkplätze bekommt man in Großstädten ja ohnehin nur selten und man kann beim Eisschlecken auch sein Lieblingsgefährt bestaunen (andere natürlich auch...).
Theoretisch kann das aber jetzt unverhältnismäßig teuer werden.
Auf Geh- und Radwegen parken mit Behinderung kostet jetzt schon laut aktuellem Bußgeldkatalog 70.-€ plus einen Punkt in Flensburg, über eine Stunde mit Gefährdung 80.-€ plus einen Punkt. Wow!
Okay, man könnte sich jetzt zurücklehnen und sich sagen: Parke ich halt nicht direkt vor der Eisdiele. Dann stellt sich aber die Frage, wo parke ich sonst?
Und was ist mit all den vielen Motorradfahrern, die allabendlich ihre Moppeds auf dem Bürgersteig parken (müssen)? Wo soll ich das Mopped denn anschließen? An Laternmasten kommt man ja auf regulären Parkplätzen nicht mehr dran.
Und nun werden sich priviligierte Doppelgaragen- und Hausbesitzer denken: Was gehts mich an?
Zumindest in größeren Städten kann man dann fast nirgendwo mehr mit dem Motorrad hinfahren, bis auf Baumarks- und Discounterparkplätze, da wir nicht wissen, wo wir die Mühle abstellen können. Der Parkplatzmangel ist z.B. in Berlin jetzt schon eine Katastrophe und dann kommen noch die Motoradfahrer dazu, um sich um reguläre Parkplätze zu streiten?
Klar, verboten war das Parken auf Bürgersteigen schon immer. In Berlin beispielsweise wurde es aber immer geduldet. Wir könnten ja gelassen abwarten, wie das in der Praxis umgesetzt wird. Aber will man das jetzt bei dieser neuen Regelung riskieren, morgens zum Mopped zu kommen und hat über Nacht einen Punkt in Flensburg bekommen? Ab heute und jeden Abend würde man dann diese empfindlichen Strafen riskieren. Und ab drei Punkten gibts ja dann schon Fahrverbote. Das hieß ja theoretisch: Ab Sonntag hätte ich schon eine Zwangspause, wenn ich meine Mühle unten auf dem Bürgersteig abends abstelle und es jemand drauf anlegt. Boah.
Dank Corona scheint es keine lauten Proteste dagegen zu geben. Vlt. parken wir mal für 2-3 Tage auf einem normalen Parkplatz und kleben einen Zettel an unser Mopped: "Sorry, laut StVO darf ich nur noch hier parken". Viel Verständniss von Autofahrern sollten wir dafür aber nicht erwarten.
Ich denke mal, wenn mir passieren sollte, dass ich mit einem Fahrverbot wegen Parken auf dem Gehweg belangt werde, steht mein Mopped für einen Monat auf einem regulären Parkplatz und hält den dauerhaft besetzt. Und auf dem Zettel steht dann noch ganz was anderes...
Was meint Ihr? Habt Ihr Euch schon mit der Novellierung der StVO beschäftigt?