Nein!
E1 ist geprüft als vorderer FRA und damit eintragungsfrei solange hinten Blinker verbaut sind.
Gruß
Jogi
Und wenn hinten keine Blinker verbaut sind?
Ich meine, vor Bj. 1983 sind die hinten nicht zwingend vorgeschrieben.
Als ich meinen Bobber ( 100/7, Bj. 78) mit div. Umbauten Tüven ließ, hab ich die Hella-Ochsenaugen gleich mit eintragen gelassen. Aber ob das nöti war
Jürgen
Und wenn hinten keine Blinker verbaut sind?
...
Aber bei den neuen Gläsern gibts dann auch wieder Unterschiede, E 11 , E 3 , was weiß ich noch alles
Schönen Tag noch Schmitti
ich lass mich gerne noch eines besseren Belehren.
Welche nr. haben eigentlich die osterinseln?Seit dem 01.04.1957 sind Blinkleuchten in D bauartgenehmigungspflichtig, sprich: seitdem brauchen sie ein Genehmigungszeichen.
So z. B. die guten alten Hella ~~K12749.
Etwa mit Beginn der 90er Jahre wurden die nationalen Bauartgenehmigungen von den europäischen verdrängt.
Bei den europäischen Genehmigungen steht in einem Kreis "E" mit der Ziffer für das Herstellerland.
E1 = Deutschland
E2 = Frankreich
E3 = Italien
....
E11 = Großbritannien
...
E43 = Japan
...
E48 = Neuseeland.
Welche nr. haben eigentlich die osterinseln?![]()
Seit dem 01.04.1957 sind Blinkleuchten in D bauartgenehmigungspflichtig, sprich: seitdem brauchen sie ein Genehmigungszeichen.
So z. B. die guten alten Hella ~~K12749.
Etwa mit Beginn der 90er Jahre wurden die nationalen Bauartgenehmigungen von den europäischen verdrängt.
Bei den europäischen Genehmigungen steht in einem Kreis "E" mit der Ziffer für das Herstellerland.
E1 = Deutschland
E2 = Frankreich
E3 = Italien
....
E11 = Großbritannien
...
E43 = Japan
...
E48 = Neuseeland.