Macht es ja:
Ergibt sich aus dem 1a:
54 Fahrtrichtungsanzeiger.(1 a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, ...........
Dieser (1a) (ergibt sich aus dem 72er (§ 72 "Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen")) tritt 1987 in Kraft !!
§ 54 (Fahrtrichtungsanzeiger)
.......
§ 54 Abs. 1a (Anbringung der Fahrtrichtungsanzeiger an beweglichen Fahrzeugteilen)
tritt in Kraft am 1. Januar 1987 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge.
Hier der Link:
http://www.buzer.de/gesetz/2423/al13983-0.htm?m=1987#hit
Dirk 