Nur um den bayrischen Kollegen die Vorfreude/ Illusion zu rauben. In Bayern wird es trotzdem nix mit der Eintragung.

Also meine sind eingetragen aber nur i.V.m. Einzelsitzbank, bei der Doppelsitzbank würde der Abstrahlwinkel nach hinten nicht erreicht meinte der Prüfer.

Grüße

Klaus
 
Macht es ja:

Ergibt sich aus dem 1a:

54 Fahrtrichtungsanzeiger.(1 a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, ...........



Dieser (1a) (ergibt sich aus dem 72er (§ 72 "Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen")) tritt 1987 in Kraft !!

§ 54 (Fahrtrichtungsanzeiger)

.......
§ 54 Abs. 1a (Anbringung der Fahrtrichtungsanzeiger an beweglichen Fahrzeugteilen)

tritt in Kraft am 1. Januar 1987 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge.

Hier der Link:

http://www.buzer.de/gesetz/2423/al13983-0.htm?m=1987#hit

Dirk :wink1:





Thanks, dass bringt mich weiter…… Das ist das, was ich gemeint habe. §yxz in Verbindung mit § abc sagt…., dass…. ;) Das ist das, was ich mit dem expliziten Datum meinte.
 
Also meine sind eingetragen aber nur i.V.m. Einzelsitzbank, bei der Doppelsitzbank würde der Abstrahlwinkel nach hinten nicht erreicht meinte der Prüfer.

Grüße

Klaus


Mit der hab ich bei dem auch noch ein Problem. Hatte ich ja auch schon geschrieben. Aber da mach ich mal ein neues Thema auf.

UND, der Graukittel machte mir eher einen unbeholfenen Eindruck. Deswegen diskutiere ich mit Ihn nicht nur, sondern lege Ihm halt den Sachverhalt gleich mit vor!