... kann aber etwas zu der Vergabe von TP-Nummern sagen, denn im Bereich von Oldtimer-Replikas ist das der normale Weg. Wenn man Veränderungen am original Rahmen vornimmt, erlischt die Fg-Nummer und man beantragt beim TÜV eine neu. Als Erbauer einer Replika bekommt man dann eine TP-Nummer zugeteilt. Das viellecht größte Beispiel sind die Replikas vom Porsche 356 Speedster und Porsche 550 Spyder usw., denen VW beim Verkürzen des Käferfahrgestells die Original Fahrgestellnummer entzieht. Der neue Fahrzeugbrief hat dann die TP-Nummer und kein Wort mehr vom VW.
Hallo Karl,

danke für den Beitrag. Das ist sehr erhellend.

Wie ist das mit dem Jahr der ersten Inbetriebnahme? Werden das dann 2026er Neufahrzeuge, die auch die aktuellen Euroklassen bei der AU erfüllen müssen? Oder bekommen die TP-Fahrgestelle das alte Baujahr und entspanntere Abgasvorgaben? Wenn der Tüffer ein altes Baujahr einträgt, wonach richtet er sich?

Freundliche Grüße
Bernd