Moin,
vielleicht stehe ich im Moment auf der Leitung ...
In meinem Schein steht:
vorne: 90/90 - 21 54S
hinten: 130/80 - 17 65S
Ausn.: wahlweise Vorderrad Diagonalreifen in Verbindung mit Hinterrad Radialreifen
Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten
Nach dem bisher Gelesenen würde ich daraus schließen, dass ich den CTA3 mit der mitgeführten Bescheinigung in der Anlage von Conti ohne Eintragung fahren darf, und zwar vorne als Diagonalreifen (gibt es auch gar nicht als Radial) und hinten als Diagonal- oder Radialreifen, wenn die Dimensionen übereinstimmen.
Bei dem PST2 genauso, da gibt es für hinten aber nur Radialreifen.
Was mich bei dem PST2 verwirrt, sind die Angaben von Pirelli auf der Bescheinigung weiter unten "Eine Begutachtung durch eine zugelassene Prüfstelle ist erforderlich:" (siehe Anlage).
Kann ich mit dem Conti und der Bescheinigung von Conti erst mal so rumfahren ohne die ABE zu verlieren? Eine Eintragung erspart mir nur das Mitführen der Bescheinigung?
Und ist das beim PST2 genauso?