C Chrissurf Teilnehmer 23. Juli 2010 #1 Hallo, da ich am Montag mit meine r51/3 den §21 habe ich folgende Frage. Ist ein Rückblickspiegel links mit Innenlenkerbefestigung zulässig? Der Spiegel ist starr und somit nicht ein klappbar. Gruß Chris
Hallo, da ich am Montag mit meine r51/3 den §21 habe ich folgende Frage. Ist ein Rückblickspiegel links mit Innenlenkerbefestigung zulässig? Der Spiegel ist starr und somit nicht ein klappbar. Gruß Chris
F Fritz Sehr aktiv 25. Juli 2010 #2 Hallo, rechtsverbindlich kann ich dazu nichts zu sagen, aber solche Spiegel waren ja absolut gängiges Zubehör. Von daher und aufgrund der "Gnade der frühen Geburt" sehe ich für eine 51/3 da kein Problem. Grüßle, Fritz.
Hallo, rechtsverbindlich kann ich dazu nichts zu sagen, aber solche Spiegel waren ja absolut gängiges Zubehör. Von daher und aufgrund der "Gnade der frühen Geburt" sehe ich für eine 51/3 da kein Problem. Grüßle, Fritz.