Malte

Teilnehmer
Hallo,

ich habe ein S-Cockpit an meine R80 Mono von 92 gebaut und stehe jetzt vor der Frage/dem Problem des eintragens.

Ich musste in dem Zusammenhang einen anderen Lenker (Fehling LN1, da ich nirgends einen /6 Lenker finden konnte) plus Bremsleitung (habe Stahlflex genommen) verbauen und habe allein damit drei Prüfer verschlissen und durfte eine Prüfung und eine Nachprüfung bezahlen. Das Cockpit wollten sie nicht eintragen, da da ein Typenschild mit BMW R-80 in der Scheibe klebt. Eigentlich muss das aber doch eingetragen werden?!

Ich habe hier im Forum den Umrüst-Katalog mit Freigaben gefunden. Meine hat ABE "A339/3*04", also in dem Katalog "A339/3 Nachtrag IV"?!
Wenn ich dann auf die Seite vom S-Cockpit gehe (RS-3), sehe ich da zwar A339/3, aber nur ohne das "Nachtrag IV". Ist das ein Problem, bzw. könnte das eins werden? Gibt es einen Umrüst-Katalog, wo meine bei dem Cockpit steht?

Vermutlich mache ich mir gerade einen zu großen Kopf, aber das war bisher relativ teuer und ich möchte vermeiden mit dem ausgedruckten Katalog wieder hin zu fahren und das nicht zu bekommen, weil der "Nachtrag IV" fehlt.

Danke und Grüße,

Malte
 
Vermutlich mache ich mir gerade einen zu großen Kopf

Denke schon das Du zu genau bist. Lenker eintragen
(wenn Du keinen /6 bekommst) und gut ist. Wenn die
Stahlflex ein ABE hat ist auch gut.
Es könnte sein das die Graukittel durch Nachfragen
nur verunsichert werden.

Ich frage nie wieder etwas beim TÜV....
die sagen schon wenn irgendetwas nicht
stimmig erscheint.

Aber das ist "nur" meine Ansicht.
 
Also ich habe mich beim Umbau unserer K 100 auch auf den Umrüstkatalog bezogen. Der müsste mE beim TÜV vorliegen. Deswegen habe ich nur einen Auszug vorgelegt bei der Vorbesprechung und dann war das gar kein Problem.

Grüße
Alex
 
Ich hab meine R 80 Monolever von ca. 1991 bis 2001 mit S-Cockpit und K 75 Lenker gefahren. Nichts eingetragen, nichts ausgetragen - einfach gefahren. Auch durch den TÜV.
 
An meiner R80 BJ 88 ist anscheinend ab Verkaufshalle ein S-Cockpit verbaut, die im Schein nicht auftaucht und den TÜV noch nie interessiert hat. Ich denke, das wird als "Serie" gesehen.
 
In den 70er und frühen 80er Jahren war das S-Cockpit bei den 247ern Bestandteil der Fahrzeug ABE. auch wenn es nicht verbaut war. Ob das auch noch bei den Monolevermodellen der Fall war, kann vielleicht der TÜV sagen.
 
Hallo,

wie Detlev richtig schrieb: Es besteht eine ABE für die Baureihe 247. Die Monolevermodelle sind Baureihe 247 (ohne irgendwelche Ergänzungs-Kürzel).
Von daher kein Problem beim TÜV.

Ich hatte mit meiner R80, Bj91, mit S-Cockpit einer 100S aus irgendwann der End-70iger auch noch nie den Hauch einer Frage beim TÜV. Der TÜV sieht doch sofort, dass auch die Befestigung original und nicht gebastelt ist.

Du brauchtst auch keinen speziellen /6 Lenker. Der original kleine Lenker der Monolever-Modelle ist der Richtige und soweit mir bekannt auch identisch mit dem kleinen Lenker der /6 und /7.
 
Da ich auch zur Zeit mit dem Gedanke spiele mir ein S-Cockpit an meine 75/5 zu machen - geh ich recht in der Annahme das die ABE auch für Baureihe 246 gilt?

.... und, da ich es noch nicht probiert habe: weiß jemand ob der US-Lenker auch noch ins S-Cockpit hineinpasst oder schon zu hoch ist?!

Schöne Grüße,
Simon
 
Hallo Simon,

bei ner /5 ohne Scheibenbremse geht problemlos der halbhohe BMW Tourenlenker (circa 10 cm hoch, nach hinten deutlich gekröpft). Den US Lenker kenn ich leider nicht.
Zwangspunkte sind die Lenkerarmaturen die noch unter die nach hinten gezogene Verkleidungskante passen müssen. (Das wird mit nem Bremsflüssigkeitsbehälter oben ziemlich eng).


Gruß

Kai
 
Moin zusammen,

hier eine offizielle Liste des TÜV Bayern mit allen Umrüststabellen, Freigaben und deren Bedingungen für BMWs zw. 1955 u. 1992, es gibt auch ein Kapitel "Verkleidungen". Die Liste ersetzte damals die alten Unbedenklichkeitsbescheinigungen.

Ich meine, das Dokument ist aus unserer DB, finde es dort aber nicht. Falls es Bedenken bzgl. Veröffentlichung gibt, bitte löschen.
 

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Da ich auch zur Zeit mit dem Gedanke spiele mir ein S-Cockpit an meine 75/5 zu machen - geh ich recht in der Annahme das die ABE auch für Baureihe 246 gilt?

.... und, da ich es noch nicht probiert habe: weiß jemand ob der US-Lenker auch noch ins S-Cockpit hineinpasst oder schon zu hoch ist?!

Schöne Grüße,
Simon

Hallo,

der Serienlenker geht. Der Zündschlüssel und die Blinkerkontrolle müßen geändert werden. Die Blinkerkontrolle habe ich auf die Leerlaufkontrolle gelegt und die Spiegel von der /6. Die Eintragung im Brief fehlt seit 40 Jahren.

P1140033a.jpg

Gruß
Walter
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die zahlreichen Antworten. Das von Stephan verlinkte Dokument habe ich auch hier irgendwo gefunden und das hat den Antoß für das Thema hier gegeben.

In dem Dokument steht drin, dass ich das Cockpit eintragen müsste. Meine Maschine ist da die A339/3 Nachtrag IV. Genau diese fehlt aber auf der Seite für das S-Cockpit. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass ich die einzige 247er Reihe erwischt habe, wo das Cockpit nicht dran darf.

Konsens scheint zu sein, es nicht einzutragen?! Ich habe eine Freigabe für die RT Verkleidung (als RS5) in den Papieren.

Danke und Grüße,

Malte