Hallo,
nach dem Umbau ist ja irgendwie auch vor dem Umbau... (es geht um meine 248er R65)
Konkret treibt mich folgendes um:
In meinen Fahrzeugpapieren steht "Zu S.1:ww.m.Einzelsport-od.Einzels.,dann o.Fussrasten f.Beifahrer"
Gehe ich recht davon aus, das ich somit wählen darf ob ich nun einen Einzelsitz oder eine Sitzbank verbaue und diese bei Bedarf - im Extremfall 10 Mal am Tag - umrüsten kann wenn ich die Fußrasten mit wechsele?
Meine Idee:
Den normalen, ungekürzten Heckrahmen der R65 nehmen und eine kurze Sitzbank herstellen (Glasfasergrundplatte herstellen und bepolstern ist kein Problem, hab ich schon mehrfach gemacht).
Nun bleibt hinten am Heckrahmen ja noch Platz frei, da würden gewinkelte Flacheisen eingeschweisst werden, und somit einen Gepäckträger schaffen (um eine Werkzeugrolle oder den Schlafsack festzurren zu können). Irgendwo in den Tiefen des Forums habe ich mal Bilder gesehen, wo beispielsweise ein Holzbrett als Gepäckträger verwendet wurde, genau in dem Rahmenstück hinter einem Einzelsitz.
In diesen Flacheisen sind Löcher gebohrt, und in diese kann man einen zweiten, separaten Soziussitz einstecken, der bündig mit dem Einzelsitz abschließt - quasi ergibt sich so eine zweigeteilte Sitzbank. Dann kommen die Soziusrasten wieder dran und die Freundin kann wieder mitfahren.
So wäre mit geringem Umbauaufwand der Charakter des Motorrades zu verändern. Ich bin mir sicher das ich da eine Form finden würde, die mir gefällt.
Soweit ich weiss sind Sitzbänke nicht eintragungspflichtig, und die Schweisserei am Rahmenheck würde der Schrauber meines Vertrauens erledigen und sein Haus- und Hof-a.a.S. abnehmen. Den angeschweissten Heckbügel an meinem derzeitigen Heckrahmen abzunehmen war kein Problem.
Mich würden die Bestimmungen zur Sitzbanklänge interessieren - ich weiss das sie mit festem Bügel 60cm, mit Haltegurt 65cm lang sein muss. Was ist nun bei so einer Zweiteilung? Es geht NICHT um zwei separate Schwingsättel aus Schaufelblättern oder so!
Wer hat Ideen oder Informationen dazu?
Christian
nach dem Umbau ist ja irgendwie auch vor dem Umbau... (es geht um meine 248er R65)
Konkret treibt mich folgendes um:
In meinen Fahrzeugpapieren steht "Zu S.1:ww.m.Einzelsport-od.Einzels.,dann o.Fussrasten f.Beifahrer"
Gehe ich recht davon aus, das ich somit wählen darf ob ich nun einen Einzelsitz oder eine Sitzbank verbaue und diese bei Bedarf - im Extremfall 10 Mal am Tag - umrüsten kann wenn ich die Fußrasten mit wechsele?
Meine Idee:
Den normalen, ungekürzten Heckrahmen der R65 nehmen und eine kurze Sitzbank herstellen (Glasfasergrundplatte herstellen und bepolstern ist kein Problem, hab ich schon mehrfach gemacht).
Nun bleibt hinten am Heckrahmen ja noch Platz frei, da würden gewinkelte Flacheisen eingeschweisst werden, und somit einen Gepäckträger schaffen (um eine Werkzeugrolle oder den Schlafsack festzurren zu können). Irgendwo in den Tiefen des Forums habe ich mal Bilder gesehen, wo beispielsweise ein Holzbrett als Gepäckträger verwendet wurde, genau in dem Rahmenstück hinter einem Einzelsitz.
In diesen Flacheisen sind Löcher gebohrt, und in diese kann man einen zweiten, separaten Soziussitz einstecken, der bündig mit dem Einzelsitz abschließt - quasi ergibt sich so eine zweigeteilte Sitzbank. Dann kommen die Soziusrasten wieder dran und die Freundin kann wieder mitfahren.
So wäre mit geringem Umbauaufwand der Charakter des Motorrades zu verändern. Ich bin mir sicher das ich da eine Form finden würde, die mir gefällt.
Soweit ich weiss sind Sitzbänke nicht eintragungspflichtig, und die Schweisserei am Rahmenheck würde der Schrauber meines Vertrauens erledigen und sein Haus- und Hof-a.a.S. abnehmen. Den angeschweissten Heckbügel an meinem derzeitigen Heckrahmen abzunehmen war kein Problem.
Mich würden die Bestimmungen zur Sitzbanklänge interessieren - ich weiss das sie mit festem Bügel 60cm, mit Haltegurt 65cm lang sein muss. Was ist nun bei so einer Zweiteilung? Es geht NICHT um zwei separate Schwingsättel aus Schaufelblättern oder so!
Wer hat Ideen oder Informationen dazu?
Christian
Zuletzt bearbeitet: