Original von Hofe
Stimmt, Vollabnahme gibts in solchen Fällen nicht.
Und die neue Plakette trägt den Monat der abgelaufenen Plakette plus zwei Jahre, in Deinem Fall also 07/10.
Etwas ähnliches hab ich auch noch rumstehen, da muss ich passenOriginal von MKM900
Original von Hofe
Stimmt, Vollabnahme gibts in solchen Fällen nicht.
Und die neue Plakette trägt den Monat der abgelaufenen Plakette plus zwei Jahre, in Deinem Fall also 07/10.
... und in meinem Fall ?
Letzte HU 03/2000, also Plakette 03/2002, Krad war immer zugelassen![]()
Original von blauweiß57
Hallo, meines Wissens dürfen Fahrten zum TÜV und zu Zulassungszwecken durchgeführt werden.
Gruß Steve
Original von Reinhard
Original von blauweiß57
Hallo, meines Wissens dürfen Fahrten zum TÜV und zu Zulassungszwecken durchgeführt werden.
Gruß Steve
Fahrten zum TÜV: NEIN
Fahrten zu Zulassungszwecken und zur Verschrottung: JA
Original von benzler
Hallo Forum,
danke für Antworten, da bin ich ja erst mal beruhigt und kann noch div. Extras einbauen, da ich sowieso eine geänderte Bereifung eintragen lassen will (so geht alles in einem Aufwasch).
Und fahren tue ich mit der abgelaufenen TÜV-Plakette eh nicht mehr, zur Not schiebe ich die 1000 mtr. bis zum TÜV.
mfg
Wolfgang
Fahrten zum TÜV: NEIN
Fahrten zu Zulassungszwecken und zur Verschrottung: JA
Original von Reinhard
Original von blauweiß57
Hallo, meines Wissens dürfen Fahrten zum TÜV und zu Zulassungszwecken durchgeführt werden.
Gruß Steve
Fahrten zum TÜV: NEIN
Fahrten zu Zulassungszwecken und zur Verschrottung: JA
Original von Reinhard
Original von blauweiß57
Hallo, meines Wissens dürfen Fahrten zum TÜV und zu Zulassungszwecken durchgeführt werden.
Gruß Steve
Fahrten zum TÜV: NEIN
Fahrten zu Zulassungszwecken und zur Verschrottung: JA
Original von frankenboxer
dann bekommt man von der Zulassungsstelle einen Vorführschein, der die plakettenlose Fahrt zum TÜV und zur Zulassungsstelle, denn dort bekommt man dann nach erfolgreicher TÜV Prüfung die Plakette, sogar legalisiert.
Original von blauweiß57
.... Meines Wissens kann ich sogar mit entstempeltem Kennzeichen zur Prüfstelle und danach natürlich auch zur Zulassungsstelle. ...
Gruß Steve
Original von frankenboxer
...
Schlechter ist's bei z. B. 27 Monaten Verzug, dann wird nur für die nächsten 21 Monate geklebt. Das höchste, dass ich in so einem Fall schon gehört habe ist, dass dann die Prüfgebühren doppelt kassiert wurden, aber das ist m. M. unrechtmässig. ...
Original von pelle136
Hallo. ich habe keine Ahnung ob das in jedem Bundesland anders geregelt ist, aber vor zwei Jahren habe ich dazu unsere Zulassungsstelle kontaktiert, da ich der Meinung war mit einem roten Nummernschild zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle fahren zu müssen. Ich erhielt die Auskunft diesen gesammten Weg ohne bzw dem alten KZ in direktem Weg erledigen zu können. Dies habe ich dann auch getan und zwar mit einer Vollverkleidung mit der Aufschrift "Volkspolizei", die sowieso jeden Poliz. animiert einen anzuhalten. Ich hatte aber weder beim TÜV noch bei der Zulassungsstelle irgendwelche Probleme
Gruß pelle
Bleibt noch die Frage offen, wenn man mehr als 24 Monate überzieht, also mehr als einen ganzen TÜV-Zyklus.Original von minimi
Was die TÜV Überziehung angeht, mein Anhänger was im Dezember 23 Monate drüber, hab da dann nur für einen Monat die Plakette bekommen.