benzler

Aktiv
N ´Abend,

mal ne blöde Frage: mein TÜV an der G/S ist seit 07/08 abgelaufen (Moped natürlich angemeldet). Wie lange habe ich Zeit vorzufahren ohne eine Vollabnahme oder ähnliches machen zu müssen??

Bei dem Siff-Wetter fahre ich nämlich nicht vor..

Danke.

mfg

Wolfgang
 
Hallo Wolfgang


vor einigen Jahren war es so das eine Vollabnahme nach einen Jahr Abmeldung aufgerufen wurde.War die Maschine hingegen angemeldet bekam man 2Jahre TÜV .Heute wird die versäumte Zeit zürückgesetzt.
Verstehe das wer will.

Gruß Rainer
 
Bei meinem Anhänger ist die Plakette seit weit über einem Jahr abgelaufen.
Ein Telefonanruf ergab, das dieses kein Problem sei.

Wenn alles soweit ok wäre, würde ich die Plakette bekommen.
Aber entsprechend korrigiert. Das heisst, die Plakette würde so geklebt werden, hätte ich die Abnahme seinerzeit (in 2007) ordnungsgemäß durchgeführt.
 
Stimmt, Vollabnahme gibts in solchen Fällen nicht.

Und die neue Plakette trägt den Monat der abgelaufenen Plakette plus zwei Jahre, in Deinem Fall also 07/10.
 
So isses leider nach den aktuellen Richtlinien. Und die Fahrt zum TÜV am Besten auf dem Hänger oder nicht erwischen lassen, sonst wird's teuer. Auch ein Termin beim TÜV schützt nicht unbedingt vor Strafe. Kommt halt dann auf die Laune der Rennleitung an.
 
Original von Hofe
Stimmt, Vollabnahme gibts in solchen Fällen nicht.

Und die neue Plakette trägt den Monat der abgelaufenen Plakette plus zwei Jahre, in Deinem Fall also 07/10.


... und in meinem Fall ?
Letzte HU 03/2000, also Plakette 03/2002, Krad war immer zugelassen :entsetzten:
 
Hallo Forum,

danke für Antworten, da bin ich ja erst mal beruhigt und kann noch div. Extras einbauen, da ich sowieso eine geänderte Bereifung eintragen lassen will (so geht alles in einem Aufwasch).

Und fahren tue ich mit der abgelaufenen TÜV-Plakette eh nicht mehr, zur Not schiebe ich die 1000 mtr. bis zum TÜV.

mfg

Wolfgang
 
Original von MKM900
Original von Hofe
Stimmt, Vollabnahme gibts in solchen Fällen nicht.

Und die neue Plakette trägt den Monat der abgelaufenen Plakette plus zwei Jahre, in Deinem Fall also 07/10.


... und in meinem Fall ?
Letzte HU 03/2000, also Plakette 03/2002, Krad war immer zugelassen :entsetzten:
Etwas ähnliches hab ich auch noch rumstehen, da muss ich passen :nixw:
 
Wenn mehr als zwei Jahre überzogen wird, liegt's im Ermessensspielraum des Prüfers. Am Besten ist immer noch freundlich mit den Herren zu reden und vernünftig zu argumentieren. So habe ich's schon geschafft, dass trotz 22 monatiger Überziehung die Plakette für zwei Jahre geklebt wurde und nicht für nur zwei Monate. Schlechter ist's bei z. B. 27 Monaten Verzug, dann wird nur für die nächsten 21 Monate geklebt. Das höchste, dass ich in so einem Fall schon gehört habe ist, dass dann die Prüfgebühren doppelt kassiert wurden, aber das ist m. M. unrechtmässig. Mann kann natürlich auch noch abmelden und wieder zulassen, dann bekommt man von der Zulassungsstelle einen Vorführschein, der die plakettenlose Fahrt zum TÜV und zur Zulassungsstelle, denn dort bekommt man dann nach erfolgreicher TÜV Prüfung die Plakette, sogar legalisiert.
 
Original von Reinhard
Original von blauweiß57
Hallo, meines Wissens dürfen Fahrten zum TÜV und zu Zulassungszwecken durchgeführt werden.

Gruß Steve

Fahrten zum TÜV: NEIN
Fahrten zu Zulassungszwecken und zur Verschrottung: JA

Ich hab das immer so gemacht, auch die Graukittel haben nie was gesagt. Ich les mir jetzt aber nicht die gesammelten Werke der STVZO durch - in diesem Falle: legale-illegale-sch...egale A%! A%! A%!

Gruß Steve
 
Original von benzler
Hallo Forum,

danke für Antworten, da bin ich ja erst mal beruhigt und kann noch div. Extras einbauen, da ich sowieso eine geänderte Bereifung eintragen lassen will (so geht alles in einem Aufwasch).

Und fahren tue ich mit der abgelaufenen TÜV-Plakette eh nicht mehr, zur Not schiebe ich die 1000 mtr. bis zum TÜV.

mfg

Wolfgang

Ob du schiebst oder nicht iss vollkommen egal, es genügt schon der Tatbestand......

Ein angemeldetes Fahrzeug muss HU abgenommen sein, wenns also nicht unzugänglich irgendwo steht, dann Kennzeichen abschrauben.

Bei Überziehung von länger als 2 Jahre gibts 1 Monat TÜV, gegen Doppelzahlung dann 2 Jahre.(Ausser im Saarland, dort wird nicht zurückdatiert)


Andreas
 
Fahrten zum TÜV: NEIN
Fahrten zu Zulassungszwecken und zur Verschrottung: JA

Fahrten mit entstempeltem Kennzeichen nach Hause oder zum Schrottplatz sind nur am Tag der Abmeldung mit der Abmeldebescheinigung möglich.

Dürfte aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden.
 
Original von Reinhard
Original von blauweiß57
Hallo, meines Wissens dürfen Fahrten zum TÜV und zu Zulassungszwecken durchgeführt werden.

Gruß Steve

Fahrten zum TÜV: NEIN
Fahrten zu Zulassungszwecken und zur Verschrottung: JA


... bist du da gaanz sicher ?

Ich meine das gilt nur, wenn das Kfz n i c h t zugelassen ist.

Ist das Kfz jedoch zugelassen, hat also nur keinen TÜV mehr darf man auch damit dorthin fahren. - Macht jedenfalls Sinn,wie ich finde - :pfeif:
 
Original von frankenboxer
dann bekommt man von der Zulassungsstelle einen Vorführschein, der die plakettenlose Fahrt zum TÜV und zur Zulassungsstelle, denn dort bekommt man dann nach erfolgreicher TÜV Prüfung die Plakette, sogar legalisiert.


Zumindest hier gibts das nicht mehr ohne gültige HU/AU kann man mit zugeteiltem Kennzeichen und Doppelkarte fahren, oder muss ein Überführungskennzeichen nehmen.

Andreas
 
Ja aber nochmal. Ich fahr doch nicht zur Prüfstelle wenn ich noch TÜV hab. :D Mit längst abgelaufenem TÜV spazierenfahren geht natürlich nicht, aber zur Prüfstelle geht das (bei uns zumindest). Meines Wissens kann ich sogar mit entstempeltem Kennzeichen zur Prüfstelle und danach natürlich auch zur Zulassungsstelle. Gilt evtl. als badische Gelassenheit??

Gruß Steve
 
Anscheinend ist bundeseinheitlich nur die Höhe des Bußgeldes fürs Fahren ohne gültige Plakette geregelt, und das ist inzwischen heftig.

Alles Andere liegt im Ermessen der Bediensteten der Zulassungs- und Prüfstellen und sollte am Besten im individuellen Fall dort nachgefragt werden.
 
Original von blauweiß57
.... Meines Wissens kann ich sogar mit entstempeltem Kennzeichen zur Prüfstelle und danach natürlich auch zur Zulassungsstelle. ...

Gruß Steve


... das darf man bei uns definitiv nicht ! (wollte ich 2007 so machen)

Ich hätte zwar zur Zulassungsstelle fahren dürfen, um die BMW zuzulassen, aber nicht vorher noch zum Tüv. Aber ohne Tüv keine Zulassung.

... also BMW per Hänger zum Tüv und dann zur Zulassundstelle. :schimpf:
 
Hallo!

Schon mal dran gedacht, einen Kollegen von der Freien Pfüfergemeinde zu fragen, ob er nicht die Abnahme auf deinem Grundstück machen kann? Wir haben das auch mal mit unseren Dieselrössern gemacht, das waren 3 Stück und einen Anhänger dann kam Unser Nachbar noch mit seinem Schlepper und zu guter letzt ein Bekannter, dessen GS ( leider 4 V) auch noch geprüft wurde. Der Mann hat sich richtig gefreut über so viel Arbeit.

Die Jungs sind glaub Ich nicht mehr so knorrig :O wie früher, die Konkurenz schläft nicht und das wissen die auch.

Grüße Kimi
 
Hallo. ich habe keine Ahnung ob das in jedem Bundesland anders geregelt ist, aber vor zwei Jahren habe ich dazu unsere Zulassungsstelle kontaktiert, da ich der Meinung war mit einem roten Nummernschild zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle fahren zu müssen. Ich erhielt die Auskunft diesen gesammten Weg ohne bzw dem alten KZ in direktem Weg erledigen zu können. Dies habe ich dann auch getan und zwar mit einer Vollverkleidung mit der Aufschrift "Volkspolizei", die sowieso jeden Poliz. animiert einen anzuhalten. Ich hatte aber weder beim TÜV noch bei der Zulassungsstelle irgendwelche Probleme
Gruß pelle
 
Original von frankenboxer
...
Schlechter ist's bei z. B. 27 Monaten Verzug, dann wird nur für die nächsten 21 Monate geklebt. Das höchste, dass ich in so einem Fall schon gehört habe ist, dass dann die Prüfgebühren doppelt kassiert wurden, aber das ist m. M. unrechtmässig. ...

Meines Wissens ist das in Nordrhein-Westphalen so. Legal! :entsetzten: So wie ich das sehe, sind die imstande und kassieren auch dreimal. :entsetzten: :entsetzten: :entsetzten:
 
Original von pelle136
Hallo. ich habe keine Ahnung ob das in jedem Bundesland anders geregelt ist, aber vor zwei Jahren habe ich dazu unsere Zulassungsstelle kontaktiert, da ich der Meinung war mit einem roten Nummernschild zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle fahren zu müssen. Ich erhielt die Auskunft diesen gesammten Weg ohne bzw dem alten KZ in direktem Weg erledigen zu können. Dies habe ich dann auch getan und zwar mit einer Vollverkleidung mit der Aufschrift "Volkspolizei", die sowieso jeden Poliz. animiert einen anzuhalten. Ich hatte aber weder beim TÜV noch bei der Zulassungsstelle irgendwelche Probleme
Gruß pelle

Das ist mir bei der Zulassungsstelle auch so gesagt worden, wenn man das Zukünftige Kennzeichen besitzt, kann man auch ohne Plaketten diese Wege Erledigen! Was die TÜV Überziehung angeht, mein Anhänger was im Dezember 23 Monate drüber, hab da dann nur für einen Monat die Plakette bekommen. Ende vom Lied, bin jetzt schon wieder am Überlegen wann ich Zeit habe zum TÜV zu Gurken :rolleyes:
 
Original von minimi
Was die TÜV Überziehung angeht, mein Anhänger was im Dezember 23 Monate drüber, hab da dann nur für einen Monat die Plakette bekommen.
Bleibt noch die Frage offen, wenn man mehr als 24 Monate überzieht, also mehr als einen ganzen TÜV-Zyklus.
Hab grad an meinem Schlampenfahrzeug nachgesehen, da steht 03/02 drauf, nie abgemeldet, nie gefahren.
Die können ja kaum verlangen, dass da sechs Jahre nachgezahlt werden :nixw:
 
Hallo, vieleicht mußte dann 6 Monate lang jeden Monat zum TÜV, wohl kaum, aber ich vermute das wird mit ner Strafgebühr abgegolten
Gruß pelle
 
Also da bin ich mir hier in Deutschland garnicht mehr so sicher, vieleicht ist es dann sogar Günstiger die Karre einmal Abzumelden, ach ne, du hast sicher noch den alten Brief!

Hatt da vieleicht vor etwa na halben Std die Doko gesehen wie in der Türkei der Deutsche TÜV eingeführt wird, ich lach mich tot!
 
Strafgebühr kann ja nich angehen, ich hab die Karre in der besagten Zeit ja keinen Meter auf der Straße bewegt, also gegen kein Gesetz oder Verordnung verstoßen.
Mag sein, dass die Behörden das anders sehen, mein (gesunder?) Menschenverstand lässt mich aber so denken.